Beschlussvorlage - 2022/BV/2907

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“, begrenzt

 

im Nordwesten: durch die Albert-Einstein-Straße,

im Nordosten:  durch die Bebauung entlang der Joachim-Jungius-Straße,

im Südosten:  durch die Max-Planck-Straße sowie die nördliche und westl. Grenze
   der Kleingartenanlage „An’n schewen Barg e.V.“,

im Südwesten: durch die Straße Südring (L 132),

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:
2015/BV/1435 - Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191 "Studieren und Wohnen beim Pulverturm"

 

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Sachverhalt:


Der bauliche Bestand im räumlichen Geltungsbereich wies bislang überwiegend Kleingärten von insgesamt drei Kleingartenvereinen auf. Inmitten des Areals befinden sich Gebäude einer Kirchgemeinde. Die Max-Planck-Straße, das Kirchengrundstück und die Albert-Einstein-Straße werden durch den Weg Beim Pulverturm miteinander verbunden. Nördlich davon ist der Garagenstandort Albert-Einstein-Straße mit ca. 70 Garagen vorhanden. Darüber hinaus wird im südwestlichen Bereich des Plangebiets eine Teilfläche als Parkplatzfläche für die benachbarte Universität genutzt.

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Universität dar. Entlang des Südrings ist die Zweckbestimmung Naturnahe Grünfläche dargestellt. Der östliche Bereich ist als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Anlass und Ziel der Planung sind zum einen die bauliche Erweiterung der Universität Rostock und zum anderen die Bereitstellung von Wohnraum. Ausgehend vom Südstadt-Campus nördlich der Albert-Einstein-Straße soll sich das neu zu entwickelnde Universitätsgelände südlich der Albert-Einstein-Straße bis an das bestehende Gemeindehaus anschließen. Zwischen dem erweiterten Universitätsgelände und der Max-Planck-Straße dient die Fläche künftig Wohnzwecken. Angestrebt wird eine Bebauung, welche sich in die städtebauliche Gestaltung der Umgebung harmonisch einfügt.

Eine Zielstellung der Planung ist zudem die Wegeverbindung zwischen Bibliothek, Mensa und Instituten am Campus Albert-Einstein-Straße zu den Studentenwohnheimen an der Max-Planck-Straße sicher zu stellen. Darüber hinaus ist auch die Bestandssicherung und die Erweiterung der Evangelischen Südstadtgemeinde im Zentrum des Plangebiets ein Ziel der Planung.

Parallel erfolgt fortlaufend die Neuordnung der Grundstücksstruktur durch Ankauf und Tausch von Grundstücken auch durch die Stadt. Eigentümer der Flächen sind, neben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Evangelische Kirchgemeinden, das Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie mehrere private Eigentümer.

Für die vorgesehenen Bauflächen ist eine Inanspruchnahme von Kleingärten erforderlich. Die betroffenen Kleingartenanlagen sind in der Umnutzungskonzeption enthalten.

Zeitlich parallel erfolgt die 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans.

Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 11 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:   keine

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.03.2022 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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03.03.2022 - Ortsbeirat Südstadt (12) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“, begrenzt

 

im Nordwesten: durch die Albert-Einstein-Straße,

im Nordosten:  durch die Bebauung entlang der Joachim-Jungius-Straße,

im Südosten:  durch die Max-Planck-Straße sowie die nördliche und westl. Grenze
   der Kleingartenanlage „An’n schewen Barg e.V.“,

im Südwesten: durch die Straße Südring (L 132),

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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23.03.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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24.03.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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30.03.2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“, begrenzt

 

im Nordwesten: durch die Albert-Einstein-Straße,

im Nordosten:  durch die Bebauung entlang der Joachim-Jungius-Straße,

im Südosten:  durch die Max-Planck-Straße sowie die nördliche und westl. Grenze
   der Kleingartenanlage „An’n schewen Barg e.V.“,

im Südwesten: durch die Straße Südring (L 132),

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:
1. Entwurf von Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
2. Entwurf der Begründung
(werden nach Fertigstellung beigefügt)

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt