Beschlussvorlage - 2022/BV/2906
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung
der 17. Änderung des Flächennutzungsplans
Ausweisung eines Wohngebietes nördlich der Max-Planck-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.02.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Ortsamt Mitte; Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Mar 1, 2022
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Empfehlung
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Mar 3, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Mar 23, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Mar 24, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 30, 2022
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Beschlussvorschlag:
1.
Ein Teil des im wirksamen Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dargestellten Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Universität SOUni 9.1 soll geändert werden.
Es soll künftig als Wohnbaufläche W.9.15 sowie als Teil der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten KGA.9.2 ausgewiesen werden. Die Änderungsfläche ist ca. 5,6 ha groß.
2.
Der Entwurf der 17. Änderung (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Sachverhalt:
Derzeit wird für eine Teilfläche des im Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in der Fassung der Neubekanntmachung vom 21.11.2020 ausgewiesenen Sondergebietes SOUni 9.1 der Bebauungsplan Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“ aufgestellt.
Durch die Umsetzung der Planungsziele des Bebauungsplans wird eine Änderung von Sondergebietsflächen in Wohnbauflächen vorgenommen. Das Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird damit nicht mehr vollständig erfüllt.
Durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“ wird zwei aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen. Einerseits werden die veränderten Planungsziele der Universität berücksichtigt. Die beabsichtigte räumliche Entwicklung des Universitätscampus wurde konkretisiert. Die Teilfläche des SOUni 9.1 südlich der Albert-Einstein-Straße wird nunmehr lediglich auf einem straßenbegleitenden Streifen für universitäre Einrichtungen in Anspruch genommen. Hinzu kommt, dass es aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erforderlich ist, weitere Wohnbauflächen zur Deckung des Bedarfs bereitzustellen. Gemäß der städtischen Wohnungsbauoffensive steht die Nutzung der Innenentwicklungspotenziale im Vordergrund. An diesem Standort besteht die Möglichkeit, kurzfristig voll erschlossene Flächen im innerstädtischen Bereich für diese Bedarfsdeckung bereitzustellen und somit den bestehenden Wohnungsbaustandort Südstadt weiterzuentwickeln.
Durch die vorliegende Änderung werden ca. 5,5 ha des Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Universität SOUni 9.1 zur Wohnbaufläche W.9.15. Damit werden die ursprünglichen Planungsabsichten des Bereichs an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Durch die Anpassung an die Darstellung des Entwicklungskonzeptes des Landschaftsplans werden ca. 0,1 ha des SOUni 9.1 zum Teil der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten KGA.9.2.
Durch die 17. Änderung werden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Die im Zuge der Parallelaufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“ ermittelten Umweltauswirkungen haben gezeigt, dass flächennutzungsplanrelevante, mögliche Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b genannten Schutzgüter ausgeschlossen werden können.
Auch Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind, liegen nicht vor. Ein Betrieb, der unter die Regelungen der Seveso-III-RL fällt, ist in der maßgeblichen Umgebung nicht vorhanden. Somit ist das Gebot der Berücksichtigung angemessener Sicherheitsabstände zwischen Störfallbetrieben und schutzwürdigen Nutzungen auf Flächennutzungsplanebene berücksichtigt.
Somit sind die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB gegeben. Ein eigener Umweltbericht wird nicht erstellt. Da es sich aber um ein Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB handelt, können entsprechend den Vorschriften in § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung für den Bebauungsplan gleichzeitig für den Flächennutzungsplan genutzt werden. Relevante Belange dieses Umweltberichts werden in die Begründung des Flächennutzungsplans übernommen.
Der vorliegende Entwurf der 17. Änderung und die Begründung dazu werden zur Auslegung bestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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2
|
(wie Dokument)
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2,1 MB
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