Beschlussvorlage - 2022/BV/2882
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Lernmittelsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.02.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulverwaltungsamt
- Beteiligt:
- Hauptamt; Zentrale Steuerung; Kämmereiamt; Finanzverwaltungsamt; Rechts- und Vergabeamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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Feb 23, 2022
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Mar 17, 2022
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 30, 2022
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Sachverhalt:
Das Schulgesetz regelt im § 54 Abs. 2 Satz 3 die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten an Unterrichts- und Lernmitteln, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder bei ihnen verbleiben.
In der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) vom 11. Juli 1996, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 03. Juli 1997, wird der Grenzbetrag je Kind auf höchstens 60,00 DM (30,68 €) je Schuljahr festgesetzt.
Bisher haben die Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt selbstständig Kostenbeiträge erhoben, jedoch in unterschiedlicher Höhe.
Durch die Lernmittelsatzung (siehe Anlage 1) soll die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Kostenbeiträge geschaffen werden und ein einheitlicher Umgang in den Schulen im Hinblick auf die Höhe der Erhebung geschaffen werden.
Die Verwaltung benötigt die Beschlussfassung als Ermächtigungsgrundlage zur Umsetzung der Grenzbetragsverordnung.
Aufgrund der zur Beschlussfassung stehenden Satzung wird die Verwaltung Rostock als Schulträger ermächtigt, den festgesetzten Kostenbeitrag zu erheben.
Das eingenommene Geld ist den Schulen unmittelbar für die Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülern verbraucht werden oder bei ihnen verbleiben, zur Verfügung zu stellen.
Es ist beabsichtigt, die Satzung mit dem Schuljahr 2022/2023 zur Anwendung zu bringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 40
Produkt: 21102 - 23108 Bezeichnung: Schulen der HRO
Haushalts-jahr |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge (Konto 44250010) |
Aufwendungen (Konto 52460020) |
Einzahlungen (Konto 64250010) |
Auszahlungen (Konto 72460020) |
2022 |
673.000,00 |
673.000,00 |
673.000,00 |
673.000,00 |
2023 |
673.000,00 |
673.000,00 |
673.000,00 |
673.000,00 |
2024 |
673.000,00 |
673.000,00 |
673.000,00 |
673.000,00 |
2025 |
673.000,00 |
673.000,00 |
673.000,00 |
673.000,00 |
2026 |
673.000,00 |
673.000,00 |
673.000,00 |
673.000,00 |
Konten:
44250010/64250010 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen von privatem Bereich – Eigenanteil der Eltern“
52460020/72460020 „Lernmittel – Gebrauchs- und Verbrauchsmittel“
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
X |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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134,4 kB
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Mar 30, 2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmittel an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Lernmittelsatzung).
Anlage:
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmittel … (Lernmittelsatzung)
(wird nach Fertigstellung beigefügt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
Dafür: |
32 |
Dagegen: |
15 |
Enthaltungen: |
1 |