Beschlussvorlage - 2022/BV/2882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmittel an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Lernmittelsatzung).

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

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Sachverhalt:

 

Das Schulgesetz regelt im § 54 Abs. 2 Satz 3 die Kostenbeteiligung der Erziehungs­berechtigten an Unterrichts- und Lernmitteln, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder bei ihnen verbleiben.

In der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) vom 11. Juli 1996, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 03. Juli 1997, wird der Grenzbetrag je Kind auf höchstens 60,00 DM (30,68 €) je Schuljahr festgesetzt.

 

Bisher haben die Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt selbstständig Kosten­beiträge erhoben, jedoch in unterschiedlicher Höhe.

Durch die Lernmittelsatzung (siehe Anlage 1) soll die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Kostenbeiträge geschaffen werden und ein einheitlicher Umgang in den Schulen im Hinblick auf die Höhe der Erhebung geschaffen werden.

 


Die Verwaltung benötigt die Beschlussfassung als Ermächtigungsgrundlage zur Umsetzung der Grenzbetragsverordnung.

Aufgrund der zur Beschlussfassung stehenden Satzung wird die Verwaltung Rostock als Schulträger ermächtigt, den festgesetzten Kostenbeitrag zu erheben.

 

Das eingenommene Geld ist den Schulen unmittelbar für die Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülern verbraucht werden oder bei ihnen verbleiben, zur Verfügung zu stellen.

Es ist beabsichtigt, die Satzung mit dem Schuljahr 2022/2023 zur Anwendung zu bringen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 40

 

Produkt: 21102 - 23108    Bezeichnung: Schulen der HRO

 

 

Haushalts-jahr

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

Erträge

(Konto 44250010)

Aufwendungen

(Konto 52460020)

Einzahlungen

(Konto 64250010)

Auszahlungen

(Konto 72460020)

2022

673.000,00

673.000,00

673.000,00

673.000,00

2023

673.000,00

673.000,00

673.000,00

673.000,00

2024

673.000,00

673.000,00

673.000,00

673.000,00

2025

673.000,00

673.000,00

673.000,00

673.000,00

2026

673.000,00

673.000,00

673.000,00

673.000,00

 

Konten:

44250010/64250010 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen von privatem Bereich – Eigenanteil der Eltern“

52460020/72460020 „Lernmittel – Gebrauchs- und Verbrauchsmittel“

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.02.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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17.03.2022 - Finanzausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmittel an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Lernmittelsatzung).

 

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30.03.2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 


 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmittel an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Lernmittelsatzung).

 

Anlage:

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmittel … (Lernmittelsatzung)
(wird nach Fertigstellung beigefügt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

32

Dagegen:

15

Enthaltungen:

 1