Beschlussvorlage - 2021/BV/2880

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt eine überplanmäßige Aufwendung im TH 40 im Ergebnishaushalt 2021 zur Zahlung des Schullastenausgleichs in Höhe von 2.112.500 Euro im Produktkonto 21801.52559010 „Kostenerstattung an den sonstigen privaten Bereich - Schulkostenbeiträge an freie Schulträger“.

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt in Höhe von 630.000 Euro aus dem Produktkonto 24101.52410000 „Schülerbeförderungskosten“, 197.000 Euro aus dem Produktkonto 24101.44242000 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land“, 969.000 Euro aus dem Produktkonto 21119.52531000 „Kostenerstattungen an Sondervermögen Eigenbetriebe“, 30.000 Euro aus dem Produktkonto 21706.56380000 „Transportkosten“, 29.600 Euro aus dem Produktkonto 23104.56380000 „Transportkosten“, 61.400 Euro aus dem Produktkonto 42401.52360050 „Anschaffung und Unterhaltung von Sportgeräten“ und 195.500 Euro aus dem Produktkonto 20101.52440010 „Anschaffung von med. Bedarf (Corona)“ innerhalb des TH 40.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4 S. 2 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 6 Abs. 4 Nr. 1 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:  
keine

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus den rechtlichen Verpflichtungen zur Zahlung des Schullastenausgleiches und den offenen, bereits überfälligen Zahlungsvorgängen, die gem. § 8 (3) GemHVO-Doppik M-V in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen sind, in dem der Schullastenausgleich von den anspruchsberechtigten Schulträgern erhoben wird (hier: HHJ 2021). Um den Forderungsausgleich sicherzustellen und in das richtige Haushaltsjahr zu buchen, ist eine Beschlussfassung wie empfohlen zwingend notwendig.

 


Sachverhalt:

 

Die Mehraufwendungen/ -auszahlungen sind im Wesentlichen mit dem Anstieg der Beschulung an kommunal getragenen Schulen anderer Gebietskörperschaften bzw. an frei getragenen Schulen der HRO bzw. außerhalb der HRO und steigenden Kostensätzen anderer Gebietskörperschaften sowie steigenden Kostensätzen der kommunal getragenen Schulen der HRO zu begründen. Treiber für steigende Kostensätze sind u. a. durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen sowie Aufwendungen für Abschreibungen (Anschaffung von Möbeln/ Lehrmitteln, z.B. für spezielle Fachunterrichtsräume, Sanierungen/Umbauten) und tarifbedingte und personalaufwuchsbedingte Personalaufwandssteigerungen. Weitere die Kostensätze beeinflussende Faktoren sind die Schülerzahlen. Hierbei bedeutet z.B. ein Aufwuchs der Schülerzahlen an frei getragenen Schulen (gem. Herbststatistik Anstieg um ca. 6% von SJ 2019/2020 zum SJ 2021/2022) und gleichbleibende Aufwendungen an den jeweiligen kommunal getragenen Schulen voraussichtliche Mehraufwendungen. Die Zahlung an die freigetragenen Schulen erfolgt weiterhin i. V. m. mit den berechneten Kostensätzen unter Berücksichtigung der Schuleinzugsbereichssatzung, die einen weiteren Kostentreiber darstellt. Nach der seit 2018 geltenden Schuleinzugsbereichssatzung kann die Zahlung an frei getragene Schulen pro Schüler nicht mehr allgemein nach dem durchschnittlichen Kostensatz der jeweiligen Schulart erfolgen.

 

Bedingt durch große Arbeitsrückstände aufgrund personeller Engpässe im Aufgabengebiet des Schullastenausgleichs konnte u. a. die Berechnung und Zahlung der Schullastenausgleiche 2020/2021 und 2021/2022 vor allem gegenüber den freien Schulträgern nicht immer fristgerecht im Verlauf des Jahres 2021 bearbeitet werden, so dass nicht rechtzeitig erkannt werden konnte, dass die im Haushalt 2021 geplanten Mittel nicht auskömmlich sind. Der genauen Bestimmung von Kostenansätzen sowie Ansprüchen liegen zudem aufwendige Berechnungsprozesse zugrunde. Darüber hinaus sind erhebliche Schwankungen bei einzelnen Kostentreibern festzustellen.

 

Sowohl die vorliegenden Rechnungen als auch die abschließende bzw. vorläufige Abrechnung vergangener Jahre ist nach der Verordnung zur Berechnung der Schulkostenbeiträge und zum Verfahren des Schullastenausgleichs sowie der Internatsunterbringungskosten in der jeweils geltenden Fassung in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen, in dem der Schullastenausgleich von den anspruchsberechtigten Schulträgern erhoben wird (siehe § 8 Abs. 3 S. 2 GemHVO-Doppik). Dementsprechend sind die aus den genannten Sachverhalten entstehenden Erstattungen und Zahlungen dem Haushaltsjahr 2021 zuzuordnen und im Ergebnishaushalt 2021 zu buchen. Die Mehrauszahlungen im Finanzhaushalt müssen aus den Ansätzen 2022 bezahlt werden, da eine Bewilligung für vergangene Jahre im Finanzhaushalt nicht möglich ist.

 

Die Deckung der notwendigen Mittel kann aus dem eigenen Teilhaushalt erfolgen, erfordert jedoch aufgrund bestehender Haushaltsvermerke eine Bewilligung. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass die Berechnung der Abschlagszahlungen an die frei getragenen Schulen bis zum Vorliegen der Kostensätze für das aktuelle Schuljahr auf Grundlage der Kostensätze des Vorjahres ermittelt werden. In Anbetracht der Vielzahl an Kostentreibern handelt es sich daher bis zur abschließenden vorläufigen Abrechnung für das Schuljahr 2021/2022 im 3. Quartal 2022 nicht um endgültige Kostensätze, ein weiterer Mehraufwand ist daher auf Grundlage der aktuellen Verfahrensweise gemäß gesetzlicher Grundlagen für die Berechnung zum Schullastenausgleich möglich, jedoch nicht bezifferbar.

 

Des Weiteren wurden im HHJ 2021 die jeweiligen Deckungskreise für die Aufwendungen bzw. Auszahlungen mit Verpflichtungen aus dem Schullastenausgleich für das HHJ 2020 belastet, da die Mittel in 2020 nicht auskömmlich waren. Eine überplanmäßige Bewilligung war nur für tatsächlich bekannte Rechnungsgrößen und auch nur für den Ergebnishaushalt möglich. Daher wurde der Ergebnis- und Finanzaushalt 2021 mit Verpflichtungen aus dem HHJ 2020 in Höhe von ca. 1.094.800 Euro belastet. Auch hier bedingt dies den großen Arbeitsrückständen aufgrund personeller Engpässe im Aufgabengebiet des Schullastenausgleichs.


U. a. konnte die Berechnung und Zahlung des Schullastenausgleichs 2020/2021 gegenüber den freien Schulträgern nicht immer fristgerecht im Verlauf des Jahres 2020 bearbeitet werden, so dass auch bereits im HHJ 2020 nicht rechtzeitig erkannt werden konnte, dass die für das Haushaltsjahr 2020 geplanten Mittel nicht auskömmlich sein werden.

 

Für die neue Haushaltsplanung 2022/2023 sind Maßnahmen vorgesehen, um Mehraufwendungen/-auszahlungen, die innerhalb eines Teilhaushaltes gedeckt werden können, auch ohne den zeitaufwendigen Prozess der Bewilligungen zu ermöglichen, da die Gesetzgebung des § 14 GemHVO-Doppik eine Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes gestattet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 40

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Erträge

7.416.900,00

-401.687,14

     

19

Summe der ordentlichen Aufwendungen

46.346.729,48

3.342.096,87

 

20

Ordentliches Ergebnis

-38.929.829,48

-3.743.784,01

     

 

Finanzhaushalt

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

9

Summe der ordentlichen Einzahlungen

7.416.900,00

-703.529,53

     

17

Summe der ordentlichen Auszahlungen

46.963.943,97

3.036.162,66

 

18

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-39.547.043,97

-3.739.692,19

     

 

  1. Mehraufwendungen 

 

Produkt: 21801  Bezeichnung:  Schulkostenbeiträge Gesamtschulen

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

21801.52559010

 

Bezeichnung

Kostenerstattung an den sonstigen privaten Bereich - Schulkostenbeiträge an freie Schulträger

 

Ansatz

 

2.200.000,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

Deckung innerhalb des TH

+

0,00

 

AO

-

2.248.861,16

 

Vorm. AO

-

0,00

 

Aufträge

-

0,00

 

noch verfügbar

=

-48.861,16

 

Neue Haushaltsüberschreitung

 

2.112.500,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus der rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung eines

Schullastenausgleichs entsprechend SchulG M-V sowie der SchLAVO M-V.

 

b) Unvorhersehbarkeit: 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung (Doppelhaushalt 2020/2021) und im Verlauf des Haushaltsjahres war nicht absehbar, dass die geplanten Ansätze nicht reichen. Insbesondere aufgrund der Schwankung der Schülerzahlen sowie Kostensätze Dritter und der Anwendung der Schuleinzugsbereichssatzung ist eine genaue Bestimmung von Haushaltsansätzen in der Planung nicht möglich. Diese unterliegen erheblichen Schwankungen. Damit sind die genauen Aufwendungen, Auszahlungen unvorhersehbar. Die Überschreitung im benannten Produktkonto i. H. v. 48.861,16 Euro war bis dato innerhalb des Deckungskreises möglich.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7 (GA 2/15)

Der TH 40 wird nicht überschritten.

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen in Höhe von 630.000,00¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬ EUR

 

Teilhaushalt: 40

Produkt: 24101  Bezeichnung: Schülerbeförderung

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

52410000

 

Bezeichnung

Schülerbeförderungskosten

 

Ansatz

 

2.338.200,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

-222.000,00

 

AO

-

1.453.219,75

 

Aufträge

-

0,00

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

 

noch verfügbar

=

662.980,25

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

630.000,00

 

Begründung der Deckung

Die Minderaufwendungen für die Schülerbeförderungsleistungen im HHJ 2021 begründen sich pandemiebedingt durch die gesunkenen Schülertransporte u. a. durch den DRK, die Schulbusse Sonnenschein und dem Schülertransport zum Schulschwimmen (v. a. während des Lockdowns).

 

  1. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge in Höhe von 197.000,00 EUR

 

Teilhaushalt: 40

Produkt: 24101  Bezeichnung: Schülerbeförderung

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

44242000

     

Bezeichnung

Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land

     

Ansatz

 

415.700,00

     

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

     

AO

-

612.716,51

     

Aufträge

-

0,00

     

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

     

 verfügbar

=

197.016,51

     

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

197.000,00

     

 

Begründung der Deckung

Auf Grund der tatsächlichen Kostenerstattung vom Land im Rahmen der Konnexität wurden Mehrerträge erzielt.

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen in Höhe von 969.000,00 EUR

 

Teilhaushalt: 40

Produkt: 21119  Bezeichnung: Grundschule am Alten Markt

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

52531000

 

Bezeichnung

Kostenerstattungen an Sondervermögen Eigenbetriebe

 

Ansatz

 

  1.000.000,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

AO

-

0,00

 

Aufträge

-

0,00

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

30.660,79

 

noch verfügbar

=

969.339,21

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

969.000,00

 

Begründung der Deckung

Minderaufwendungen, da die geplante Interimsmaßnahme – Aufstellung eines Schulcontainers am Schulstandort Alter Markt im HHJ 2021 nicht realisiert wurde. Die ursprünglich geplante Sanierungsmaßnahme am Alten Markt muss grundlegend im Kontext des Schulneubaus am Gerberbuch neu bewertet werden.

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen in Höhe von 30.000,00 EUR

 

Teilhaushalt: 40

Produkt: 21706  Bezeichnung: Käthe-Kollwitz-Gymnasium

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

56380000

 

Bezeichnung

Transportkosten

 

Ansatz

 

  30.000,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

AO

-

0,00

 

Aufträge

-

0,00

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

 

noch verfügbar

=

30.000,00

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

30.000,00

 

Begründung der Deckung

Die geplanten Transportkosten des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums wurden aufgrund zeitlicher Verschiebung der geplanten Fertigstellung des Ersatzneubaus am Schulstandort nicht benötigt.


 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen in Höhe von 29.600,00 EUR

 

Teilhaushalt: 40

Produkt: 23104  Bezeichnung: Berufsschule Dienstleistung und Gewerbe

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

56380000

 

Bezeichnung

Transportkosten

 

Ansatz

 

  30.000,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

AO

-

304,11

 

Aufträge

-

0,00

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

 

noch verfügbar

=

29.695,89

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

29.600,00

 

Begründung der Deckung

Die geplanten Transportkosten der Berufsschule Dienstleistung und Gewerbe wurden im Kontext der kompletten Innensanierung nicht benötigt, da sich diese Maßnahme auf das Jahresende 2022 verschoben hat.

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen in Höhe von 61.400,00 EUR

 

Teilhaushalt: 40

Produkt: 42401  Bezeichnung: Sportstätten – BgA – OE 40

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

52360050

 

Bezeichnung

Anschaffung und Unterhaltung von Sportgeräten

 

Ansatz

 

  94.669,54

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

AO

-

22.073,80

 

Aufträge

-

3.764,50

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

 

noch verfügbar

=

68.831,24

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

61.400,00

 

Begründung der Deckung

Die geplante Unterhaltung von Sportgeräten wurde in 2021 nicht voll realisiert.


 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen in Höhe von 195.500,00 EUR

 

Teilhaushalt: 40

Produkt: 20101  Bezeichnung: Schulträgeraufgaben

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

52440010

 

Bezeichnung

Anschaffung von medizinischem Bedarf – Mittel, Stoffe und Verbrauchsmittel Corona

 

Ansatz

 

  208.800,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

AO

-

0,00

 

Aufträge

-

0,00

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

13.263,55

 

noch verfügbar

=

195.536,45,00

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

195.500,00

 

 

Begründung der Deckung

Der medizinische Sachbedarf wurde durch den Deckungskreis 5401 „Schulen“ auf anderen Produktkonten (je Schule) nur zu 6% verbraucht, so dass noch 195.500 EUR zur Verfügung stehen. Pandemiebedingt wurde bereits im HHJ 2020 ausreichend medizinischer Sachbedarf beschafft. Auf Grund der pandemiebedingten Schulschließungen war der im HHJ 2020 beschaffte medizinische Sachbedarf für das HHJ 2021 noch verfügbar und die Anschaffung im HHJ 2021 daher nicht im geplanten Umfang notwendig.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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17.02.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.03.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen