Änderungsantrag - 2021/BV/2731-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI)
Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft über die Ansiedlung eines "SIXT Innovation Centers" am Standort "Groter Pohl"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.12.2021
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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12.01.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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13.01.2022
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Punkt 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt:
„- zur zügigen Schaffung von Baurecht für das innerhalb des künftigen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) gelegenen Vorhabens den hierfür benötigten Flächenbedarf zu ermitteln und ggf. Ersatzstandorte für, dem Vorhaben geschuldet entfallende Wohnnutzflächen im Plangebiet verbindlich und rechtssicher auszuweisen sowie im Anschluss daran einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Vorhaben aufzustellen und“
Sachverhalt:
Mit der Erschließung des Groter Pohls wurde als ein wesentliches städtebauliches Ziel die Ausweisung eines Wohngebietes verfolgt. Die mögliche Ansiedlung eines „SIXT Innovation Centers“ sollte nicht dazu führen, dass weniger Flächen für den dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung stehen. Diese sind bei einem entsprechend zu ermittelnden Flächenbedarf für die SIXT-Ansiedlung ggf. auf anderen Flächen innerhalb des Plangebiets auszuweisen.