Anfrage der Fraktion - 2021/AF/2831

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Beratungsfolge

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Anliegen:
Mit Datum 09.11.2021 stellte die Verwaltung die BV 2021/BV/2740 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 13 SGB VIII - Lunte e. V. - "pro.beruf plus" in ALLRIS ein. Am 23.11. erfolgte die Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss (JHA).

 

Hierzu bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Aus welchem Grund enthielt die BV keine Anlagen?

 

  1. Aus welchem Grund wurden das Projektkonzept und die Auswertung durch die Verwaltung – trotz Aufforderung der Fraktion Rostocker Bund vom 12.11.21 – nicht an die Fraktionen bzw. Mitglieder des JHA versandt?

 

  1. Aus welchem Grund erhielt die Fraktion Rostocker Bund keine Antwort?

 

  1. Aus welchem Grund erklärte der zuständige Senator im JHA am 23.11.21, der Trägerverein hätte Nachfragen vom 26.05.21 zu konkreten Maßnahmen und Kooperationsverträgen nicht beantwortet, was ein Grund für die Nicht-Weiterförderung sei?

(Vgl. NNN v. 26.11.: „Auch steht der Verein Lunte e.V. vor dieser Situation, weil im Sommer Nachfragen nach konkreteren Maßnahmenbeschreibungen nicht beantwortet wurden“, so der Sozialsenator.)

 

Diese entscheidungsrelevante Aussage erwies sich im Nachhinein als unzutreffend:

Anforderung der Verwaltung

Antwort des Vereins

26.05.2021

 

09.06.2021

inkl. Steckbrief, Ablaufplan, Projektphasen, Zeitstrahl, Planung Kompetenz- & Bewerbungstraining, Didaktik

17.06.2021

23.06.21

09.07.2021

15.07.21

Ergänzung 13.08.21

 

  1. Aus welchem Grund wurde bei dem TOP nicht entsprechend § 16 Abs. 4 SGB X gehandelt, wonach im Falle von Zweifeln zur Befangenheit ein Beschluss des JHA darüber herbeizuführen ist?

Der Verdacht der Befangenheit von namentlich benannten JHA-Mitgliedern war seitens des Vereins am 22.11. schriftlich gegenüber der Verwaltung und dem Vorsitzenden des JHA angezeigt worden. Befangene Mitglieder dürfen weder bei Beratung noch Beschlussfassung anwesend sein.

 

  1. Wird die Berufsorientierung, wie vom zuständigen Senator im JHA behauptet (siehe NNN), gegenwärtig ausschließlich von der Agentur für Arbeit angeboten?

 

  1. Aus welchem Grunde unterbindet die Verwaltung mit dieser Position die freie Auswahl der außerschulischen Partner der Lehrkräfte für BO an den Schulen, wie sie laut Verwaltungsvorschrift des BM vom 12.07.2021 gegeben ist?

Jede weiterführende Schule benennt eine Lehrkraft für Berufliche Orientierung (...)

Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere: (…)

e) die Bedarfsermittlung für zusätzliche schulische und außerschulische berufs- und studienorientierende Angebote sowie deren Organisation und Abstimmung, (…) sowie

g) die Zusammenarbeit mit und Betreuung von außerschulischen Partnern.

 

  1. Welche Erhebung hat die Verwaltung wann vorgenommen, um zu der Aussage zu gelangen, dass der Bedarf gedeckt sei? Wann wurde die Erhebung dem JHA zur Verfügung gestellt?

 

  1. Wie erklärt sich die Verwaltung angesichts des ihrer Ansicht nach gedeckten Bedarfs

a)      die beim Projekt pro. beruf plus gestiegenen Teilnehmerzahlen

b)     die Aussage der Gode Wind Schule vom 22.11.21, dass „all‘ das“, was pro. beruf plus dort leistet „von uns als Schule nicht selbst geleistet oder erfüllt werden kann“?

 

  1. Auf welche Weise sichert die Verwaltung ab, dass Schulen außerunterrichtliche Zusatzangebote entsprechend ihrer Bedarfe in der beruflichen Orientierung abdecken können? (Bitte konkret.)

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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19.01.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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