Dringlichkeitsantrag - 2021/DA/2807
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CDU/UFR, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD
Verlängerung des Beschlusses zur Aufrechterhaltung der Arbeit der Bürgerschaft und ihrer Gremien während der SARS-CoV-2-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.11.2021
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 1, 2021
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens einer gesetzlichen Grundlage:
1. Sitzungen von Ausschüssen und Ortsbeiräten können auch als Videokonferenz oder Mischung aus Videokonferenz und Präsenzsitzung (Hybridsitzung) durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen. Dies ist auch erfüllt, wenn die Stadt Räume mit entsprechender Technik bereithält. Die Entscheidung über eine Durchführung als Videokonferenz oder Hybridsitzung trifft das jeweilige Gremium per Grundsatzbeschluss in einfacher Mehrheit. Ergeben sich zwischen den Sitzungen signifikante Veränderungen im Pandemiegeschehen, kann eine Entscheidung darüber per Email-Umlaufbeschluss erfolgen. Die Öffentlichkeit muss nach Maßgabe des Gesetzes gewährleistet sein. Für sonstige Gremien (z. B. Beiräte) wird ebenso verfahren, sofern keine anderen gesetzlichen Regeln dem entgegenstehen.
2. Sitzungen der Bürgerschaft sollen weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mitglieder sowie Angehörige der Verwaltungsspitze, die aus pandemiebedingten Gründen (Angehörige einer Risikogruppe; Quarantäne) nicht vor Ort sein können, sollen per Videoschaltung teilnehmen, reden und mitstimmen können (Hybridsitzung).
3. Sollten Präsenzsitzungen der Bürgerschaft aufgrund von Gesetzen oder Landesverordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht mehr zulässig sein, überträgt die Bürgerschaft alle Entscheidungen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Hauptausschuss. Sie überträgt auch diejenigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Übertragung gilt mit Inkrafttreten einer Vorgabe nach Satz 1 für die Dauer dieser Vorgabe, längstens jedoch für drei Monate.
4. Der Beschluss gilt ab dem 1.1.2022 bzw. ab dem Inkrafttreten der notwendigen gesetzlichen Grundlage bis zum 30.6.2022.
Sachverhalt:
Begründung der Dringlichkeit:
Der bisherige gleichlautende Beschluss vom 18.8.2021 (2021/AN/2454) ist bis zum 31.12.2021 befristet, weil auch das „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“ als notwendige Rechtsgrundlage bislang zum Jahresende ausläuft. Ein Gesetzentwurf zur Verlängerung lag den Antragstellern bisher nicht vor. Die erhebliche Zunahme der Infektions- und Hospitalisierungszahlen erhöhen aber die Wahrscheinlichkeit, dass das Land auch kurzfristig die notwendigen Rechtsgrundlagen schafft und die Regelungen in Rostock so noch vor der nächsten Bürgerschaftssitzung in Kraft treten können.
Es handelt sich um eine vorsorgliche Erneuerung des befristeten Beschlusses vom 20.1.2021 (2021/DA/1873) bzw. des Folgebeschlusses vom 18.8.2021 (2021/AN/2454). Punkt 3 bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit