Informationsvorlage - 2021/IV/2775

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Bericht über den Haushaltsvollzug zum 31.10.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

Der vorliegende Bericht umfasst die Übersicht über den Stand des Haushaltsvollzugs per 31.10.2021 sowie die Prognosen der Organisationseinheiten zum 31.12.2021 für die Ergebnis- und Finanzrechnung.

 

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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01.12.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1021741&TOLFDNR=7162771&VOLFDNR=1021741&selfaction=print