Antrag - 2021/AN/2761

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt die von der Bürgerschaft gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung des WWAV, auf die KKMV einzuwirken, dass diese den betroffenen Ausschüssen der Bürgerschaft und der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unverzüglich zu Vorhaben mit einem Investitionsvolumen über 1 Mio. EURO, insbesondere zum Vorhaben „Bau einer Klärschlammverwertungsananlage“, vor einer Entscheidung umfassend Bericht erstatten und Fragen detailliert/ konkret beantworten.

Diese umfassende Informationspflicht gilt auch für Änderungen in einem laufenden Vorhaben sowie für die Fälle, wenn eine Fraktion dies zu einem bestimmten Thema beantragt.

 

 

Beschlussvorschrift:
§ 71 (1) KV M-V
Beschluss Nr. 2018/BV/4179 vom 06.03.2019

 

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Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist durch den "Warnow-Wasser und Abwasserverband KöR" nur mittelbar Gesellschafter der KKMV. Mit Gründung des WWAV sind der Verbandsversammlung gemäß des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) sämtliche Entscheidungsbefugnisse betr. des WWAV übertragen worden. Der WWAV ist Gesellschafter der KKMV. Aus unserer Sicht entbinden diese formalen Festlegungen aber die Bürgerschaft als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger nicht von ihrem Auftrag, das Wohl der Stadt zu fördern und vermeidbare Belastungen der Bürgerinnen und Bürger abzuwehren. Zu Belastungen zählt ausdrücklich auch die Gebührengestaltung im Wasser- und Abwasserbereich, die durch die Verwertung des Klärschlamms beeinflusst wird.

Weiter ist es den Bürgerinnen und Bürger nicht vermittelbar, dass sich eine GmbH, deren Gesellschafter letztlich die Kommunen sind, vollkommen respektive weitestgehend der Kontrolle / Beratung durch kommunale Gremien sowie einer hier gebotenen Informationspflicht entzieht.

Diese Situation wird aktuell in den Antworten der KKMV zu den Anfragen der Bürgerschaftsmitgliedern Herrn Peters 2021/AM/2594 und Herrn Majerus 2021/AM/2582 deutlich.

 


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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liegen nicht vor.

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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01.12.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt die von der Bürgerschaft gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung des WWAV, auf die KKMV einzuwirken, dass diese den betroffenen Ausschüssen der Bürgerschaft und der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unverzüglich zu Vorhaben mit einem Investitionsvolumen über 1 Mio. EURO, insbesondere zum Vorhaben „Bau einer Klärschlammverwertungsananlage“, vor einer Entscheidung umfassend Bericht erstatten und Fragen detailliert/ konkret beantworten.

Diese umfassende Informationspflicht gilt auch für Änderungen in einem laufenden Vorhaben sowie für die Fälle, wenn eine Fraktion dies zu einem bestimmten Thema beantragt.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2021/AN/2761-02 (ÄA) (s. TOP 8.3.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag Nr. 2021/AN/2761.

 

 

Beschluss Nr. 2021/AN/2761:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister als Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt in der Verbandsversammlung des WWAV, auf die KKMV einzuwirken, dass diese zum Vorhaben „Bau einer Klärschlammverwertungsanlage“ umfassend Bericht erstattet und Fragen detailliert beantwortet.

 

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1021719&TOLFDNR=7162745&VOLFDNR=1021719&selfaction=print