Informationsvorlage - 2021/IV/2751

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der vorliegende Beteiligungsbericht 2020 ist ein freiwilliges Informationsinstrument, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß § 73 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses von der Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes befreit ist. Mit Vorlage des Beteiligungsberichtes 2020 wird dem Antrag 2020/AN/1354 – Erstellung eines jährlichen Beteiligungsberichtes im Sinne des § 73 Abs. 3 KV M-V – entsprochen.

 

Grundsätzlich ergibt sich der Inhalt des Beteiligungsberichtes aus § 73 Abs. 3 KV M-V. Dieser wird durch den Public Corporate Governance Kodex für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Teil 2, Abschnitt 4 konkretisiert.

 

Nach Kenntnisnahme des Berichtes durch die Bürgerschaft wird mit öffentlicher Bekanntmachung die Einsichtnahme der interessierten Bürgerinnen und Bürger in den Bericht ermöglicht.

 

Hinweis: Der Beteiligungsbericht ist ausschließlich in ALLRIS verfügbar.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:  

keine

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.01.2022 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

19.01.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben