Beschlussvorlage - 2021/BV/2740
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 13 SGB VIII - Lunte e. V. - "pro.beruf plus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.11.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
23.11.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
04.01.2022
| |||
●
Geplant
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
01.02.2022
| |||
|
26.04.2022
|
Sachverhalt:
Der Träger Lunte e.V. beantragt für die Haushaltsjahre 2022/2023 eine Förderung des Projektes „pro. beruf plus“. Das mit dem Antrag eingereichte Konzept wurde fachlich-inhaltlich geprüft. Seit dem Ausstieg der Agentur für Arbeit Rostock als langjähriger Kooperationspartner (49%) zum 31.12.2019, wurde das Projekt im Haushaltsjahr 2020 anteilig durch ESF-Restmittel der ersten Förderphase des Bundesprojektes „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ im Sinne des Förderzwecks des Bundesprogrammes finanziert, um den Wegfall der Mittel der Agentur für Arbeit Rostock zeitlich begrenzt zu kompensieren. Für das Haushaltsjahr 2021 bestand letztmalig die Möglichkeit, über das ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) eine anteilige Förderung zu erhalten, die mit einer notwenigen Ko-Finanzierung des Trägers das Projekt sicherte.
Bewertung des eingereichten Konzepts
Die im neu eingereichten Konzept beschriebenen Angebote des Projektes pro. beruf plus werden durch die im Lehrplan verankerte Berufsorientierung von den Schulen selbst abgedeckt. Dazu haben Bund, BA und das Land Mecklenburg-Vorpommern eine im August 2021 in Kraft getretene landesspezifische Vereinbarung mit einer Laufzeit von 5 Jahren geschlossen. Mit dieser Vereinbarung wird die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bund (BMBF, BMAS), Bundesagentur für Arbeit und dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Initiative Bildungsketten fortgesetzt und ausgeweitet. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf dem Handlungsfeld Berufliche Orientierung, welches das Themengebiet der Berufsorientierung verstärkt im Lehrplan des Sekundarbereiches I und neu auch im Sekundarbereich II integriert.
Insbesondere die Angebote „Praxiserprobung“ und „Kompetenz- und Bewerbungstraining“ können von Schulen im Rahmen des BOM-Programms (Berufsorientierungsmaßnahme nach der Rahmenvereinbarung vom Land Mecklenburg-Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit) in dieser Form organisiert werden. Darüber hinaus richten sich die im Konzept dargelegten Inhalte von pro. beruf plus an eine breite Zielgruppe, die nicht explizit an der Förderung der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach §13 SGB VIII („Jugendberufshilfe“) orientiert ist und somit nicht alleinig die Förderung von sozial benachteiligten und/oder individuell beeinträchtigen jungen Menschen mit erhöhtem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf im Fokus betrachtet. Der vom Träger aufgezeigte Bedarf an ihrem Angebot pro. beruf plus für die integrierte Jugendhilfe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde nicht belegt.
In Abwägung aller o. g. Argumente empfiehlt die Verwaltung, den Antrag auf Förderung nicht zu berücksichtigen. Der Träger wurde im Gespräch über die Sachlage informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301
Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§§13,14 SGB VIII)
HHJ |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
|
Finanzhaushalt |
||
|
|
|
Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2022
|
36301.55512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
|
0,00 EUR |
|
|
2022 |
36301.75512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
|
|
|
0,00 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2022/2023.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
01.02.2022 - Jugendhilfeausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „pro beruf plus“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 abzulehnen.
Vertagt!