Beschlussvorlage - 2021/BV/2732

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2021 für eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 in der Maßnahme 6755100201200199 Erwerb Fahrzeuge/ Spezialtechnik Position 002 Großmäher in Höhe von 100.000 EUR sowie die Freigabe der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 320.000 EUR wird erteilt.

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung in der Maßnahme 6755100201200199 Erwerb Fahrzeuge/ Spezialtechnik Position 002 Großmäher Produktkonto 55100.78560000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen erfolgt in Höhe von 100.000 EUR durch die Maßnahme 6755100201400499 Sanierung/ Neubau Wegeflächen in Grünanlagen Position 033 Stadtmauer Karl-Planeth-Weg, Produktkonto 55100.78532000 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 4 Nr. 1 Hauptsatzung der HRO

bereits gefasste Beschlüsse:  
keine

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Sachverhalt:

 

x überplanmäßig     außerplanmäßig

Teilhaushalt: 67 - Amt für Stadtgrün, Naturschutz- und Friedhofswesen

 


       - in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamter-mächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

24

Summe der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

42.000,00

104.364,00

 

28

Summe der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

5.871.837,82

2.878.781,10

 

29

 

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-5.829.837,82

-2.774.417,10

 

 

  1.                                                                                       Mehrauszahlungen     

 

Produkt: 55100 Bezeichnung: Stadtgrün

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6755100201200199

Erwerb Fahrzeuge/ Spezialtechnik

Investitionsposition

002

Großmäher

Finanzauszahlungskonto

78560000

Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen

 

                                                                                                                                           - in EUR -

Ansatz VE in 2021 für 2022

 

220.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0,00

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0,00

AO

-

0,00

Aufträge

-

0,00

noch verfügbar

=

220.000,00

Neue Haushaltsüberschreitung VE in 2021 für 2022

 

100.000,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Die zu beschaffenden Großmäher sind als Ersatz für die beiden bisher genutzten Großmäher Baujahr 2012 und 2013 vorgesehen. Beide Großmäher sind in den letzten Jahren vermehrt ausgefallen, so dass das Verhältnis zwischen den Reparaturzeiten und den Einsatzzeiten unwirtschaftlich geworden ist und hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Die Großmäher sind auf den öffentlichen Grünflächen im täglichen Einsatz in der Mähsaison. Würden diese Arbeiten nicht durchgeführt werden, wäre das Erscheinungsbild der Flächen in den Augen der Einwohner und Besucher der Stadt nicht ansehnlich und es würden sich die Beschwerden über den Zustand der Flächen mehren. Aufgrund der Spezialaufbauten sind die Lieferzeiten sehr lang, so dass das Ausschreibungsverfahren jetzt gestartet werden muss, um zur Mähsaison 2022 die Großmäher einsatzbereit zu haben.

b) Unvorhersehbarkeit:

Durch die Umstellung der Motoren- und Abgastechnik in Hinblick auf neue gesetzliche Grundlagen zu Schadstoff- und Lärmemissionen gibt es eine enorme Preissteigerung im Segment der Großmäher. Zusätzlich fließen die Preissteigerungen in den letzten Jahren im Bereich der Stahl- und Eisenindustrie (ca. 10 % je Jahr) in die Verkaufssumme. Eine vorab durchgeführte Preisauskunft in Vorbereitung der Ausschreibung ergab den Mehrbedarf.


Der Mehrbedarf wurde bei der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt und innerhalb des Eckwertes für den TH 67 gedeckt, sodass für die Großmäher im Haushaltsjahr 2022 320.000 EUR im Ansatz zur Verfügung stehen.

c) Überschreitung des Teilhaushaltes (Punkt 8.1.7.)

liegt nicht vor

 

  1. Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 100.000,00 EUR

 

Produkt: 55100   Bezeichnung: Stadtgrün

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6755100201400499

Sanierung/ Neubau Wegeflächen in Grünanlagen

Investitionsposition

033

Stadtmauer Karl-Planeth-Weg

Finanzauszahlungskonto

55100.78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen            (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

                                                                                                                                                        - in EUR -

Ansatz VE in 2021 für 2022

 

150.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0,00

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0,00

AO

-

0,00

Aufträge

-

0,00

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

noch verfügbar

=

150.000,00

Als Deckung für VE in 2021 für 2022 eingesetzt

 

100.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

Mit Überarbeitung der Haushaltsplanung 2022/2023 wurde festgelegt, dass die Umsetzung der Maßnahme erst in den Jahren 2023 und 2024 erfolgen wird. Demzufolge wurden die Ansätze neu eingeplant und die VE 2021 für 2022 wird nicht mehr benötigt und in Anspruch genommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

67

Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen

Produkt

55100

Stadtgrün

 

Investitionsmaßnahme

6755100201200199

Erwerb Fahrzeuge/ Spezialtechnik

Investitionsposition

002

Großmäher

Finanzauszahlungskonto

78560000

Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen

 


Berechnung der Gesamtauszahlungen:

VE in 2021 für 2022

 

220.000,00 EUR

Offene Aufträge (AU)

-

0,00 EUR

Anordnungen (AO und vorm. AO)

-

0,00 EUR

neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022

+

100.000,00 EUR

Gesamtbedarf VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022

 

320.000,00 EUR

 

Im Zuge der Haushaltsplanung 2022 wurde der Ansatz für die Großmäher dementsprechend von 220.000 EUR auf 320.000 EUR erhöht. Der Mehrbedarf wurde innerhalb des Eckwertes für den TH 67 gedeckt.

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

09.12.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen