Beschlussvorlage - 2021/BV/2732
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2021 für eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 zum Erwerb von Großmähern und Freigabe der Verpflichtungsermächtigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.11.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
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Empfehlung
|
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09.12.2021
| |||
●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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|
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14.12.2021
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2021 für eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 in der Maßnahme 6755100201200199 Erwerb Fahrzeuge/ Spezialtechnik Position 002 Großmäher in Höhe von 100.000 EUR sowie die Freigabe der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 320.000 EUR wird erteilt.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung in der Maßnahme 6755100201200199 Erwerb Fahrzeuge/ Spezialtechnik Position 002 Großmäher Produktkonto 55100.78560000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen erfolgt in Höhe von 100.000 EUR durch die Maßnahme 6755100201400499 Sanierung/ Neubau Wegeflächen in Grünanlagen Position 033 Stadtmauer Karl-Planeth-Weg, Produktkonto 55100.78532000 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen.
Sachverhalt:
x überplanmäßig außerplanmäßig
Teilhaushalt: 67 - Amt für Stadtgrün, Naturschutz- und Friedhofswesen
- in EUR -
laufende Nr. FHH |
Bezeichnung |
Gesamter-mächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
24 |
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
42.000,00 |
104.364,00 |
|
28 |
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
5.871.837,82 |
2.878.781,10 |
|
29
|
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-5.829.837,82 |
-2.774.417,10 |
|
- Mehrauszahlungen
Produkt: 55100 Bezeichnung: Stadtgrün
|
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6755100201200199 |
Erwerb Fahrzeuge/ Spezialtechnik |
Investitionsposition |
002 |
Großmäher |
Finanzauszahlungskonto |
78560000 |
Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen |
- in EUR -
Ansatz VE in 2021 für 2022 |
|
220.000,00 |
Reste aus Vorjahren (HAR) |
+ |
0,00 |
über-/außerpl. Auszahlungen |
+/- |
0,00 |
AO |
- |
0,00 |
Aufträge |
- |
0,00 |
noch verfügbar |
= |
220.000,00 |
Neue Haushaltsüberschreitung VE in 2021 für 2022 |
|
100.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit
Die zu beschaffenden Großmäher sind als Ersatz für die beiden bisher genutzten Großmäher Baujahr 2012 und 2013 vorgesehen. Beide Großmäher sind in den letzten Jahren vermehrt ausgefallen, so dass das Verhältnis zwischen den Reparaturzeiten und den Einsatzzeiten unwirtschaftlich geworden ist und hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Die Großmäher sind auf den öffentlichen Grünflächen im täglichen Einsatz in der Mähsaison. Würden diese Arbeiten nicht durchgeführt werden, wäre das Erscheinungsbild der Flächen in den Augen der Einwohner und Besucher der Stadt nicht ansehnlich und es würden sich die Beschwerden über den Zustand der Flächen mehren. Aufgrund der Spezialaufbauten sind die Lieferzeiten sehr lang, so dass das Ausschreibungsverfahren jetzt gestartet werden muss, um zur Mähsaison 2022 die Großmäher einsatzbereit zu haben.
b) Unvorhersehbarkeit:
Durch die Umstellung der Motoren- und Abgastechnik in Hinblick auf neue gesetzliche Grundlagen zu Schadstoff- und Lärmemissionen gibt es eine enorme Preissteigerung im Segment der Großmäher. Zusätzlich fließen die Preissteigerungen in den letzten Jahren im Bereich der Stahl- und Eisenindustrie (ca. 10 % je Jahr) in die Verkaufssumme. Eine vorab durchgeführte Preisauskunft in Vorbereitung der Ausschreibung ergab den Mehrbedarf.
Der Mehrbedarf wurde bei der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt und innerhalb des Eckwertes für den TH 67 gedeckt, sodass für die Großmäher im Haushaltsjahr 2022 320.000 EUR im Ansatz zur Verfügung stehen.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes (Punkt 8.1.7.)
liegt nicht vor
- Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 100.000,00 EUR
Produkt: 55100 Bezeichnung: Stadtgrün
|
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6755100201400499 |
Sanierung/ Neubau Wegeflächen in Grünanlagen |
Investitionsposition |
033 |
Stadtmauer Karl-Planeth-Weg |
Finanzauszahlungskonto |
55100.78532000 |
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen
|
- in EUR -
Ansatz VE in 2021 für 2022 |
|
150.000,00 |
Reste aus Vorjahren (HAR) |
+ |
0,00 |
über-/außerpl. Auszahlungen |
+/- |
0,00 |
AO |
- |
0,00 |
Aufträge |
- |
0,00 |
bereitgestellt für Deckungskreis |
- |
0,00 |
noch verfügbar |
= |
150.000,00 |
Als Deckung für VE in 2021 für 2022 eingesetzt |
|
100.000,00 |
Begründung der Minderauszahlungen
Mit Überarbeitung der Haushaltsplanung 2022/2023 wurde festgelegt, dass die Umsetzung der Maßnahme erst in den Jahren 2023 und 2024 erfolgen wird. Demzufolge wurden die Ansätze neu eingeplant und die VE 2021 für 2022 wird nicht mehr benötigt und in Anspruch genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
Nummer |
Bezeichnung |
Teilhaushalt |
67 |
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen |
Produkt |
55100 |
Stadtgrün |
Investitionsmaßnahme |
6755100201200199 |
Erwerb Fahrzeuge/ Spezialtechnik |
Investitionsposition |
002 |
Großmäher |
Finanzauszahlungskonto |
78560000 |
Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen |
Berechnung der Gesamtauszahlungen:
VE in 2021 für 2022 |
|
220.000,00 EUR |
Offene Aufträge (AU) |
- |
0,00 EUR |
Anordnungen (AO und vorm. AO) |
- |
0,00 EUR |
neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022 |
+ |
100.000,00 EUR |
Gesamtbedarf VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022 |
|
320.000,00 EUR |
Im Zuge der Haushaltsplanung 2022 wurde der Ansatz für die Großmäher dementsprechend von 220.000 EUR auf 320.000 EUR erhöht. Der Mehrbedarf wurde innerhalb des Eckwertes für den TH 67 gedeckt.