Beschlussvorlage - 2021/BV/2731

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft unterstützt die baulichen Entwicklungsabsichten des Unternehmens SIXT in Form des Neubaus eines „SIXT Innovation Centers“ am Standort „Groter Pohl“ und beauftragt den Oberbürgermeister

 

- zur zügigen Schaffung von Baurecht für das innerhalb des künftigen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) gelegenen Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und

 

- unter Verzicht auf eine Ausschreibung gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A in direkte Grundstücksverhandlungen bezüglich eines entsprechenden Baugrundstücks mit SIXT einzutreten.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse:  
keine

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Sachverhalt:

 

Neben dem Stammsitz in Pullach bei München ist Rostock aktuell der zweitgrößte internationale Verwaltungsstandort von SIXT. Seit der Gründung im Jahr 1996 konnte Rostock überproportional von der Internationalisierung der SIXT SE profitieren.


Zu den aus Rostock erbrachten Tätigkeiten zählen u.a.:

 

-          Internationale Buchhaltung

-          Internationaler Einkauf

-          Internationale Betreuung von Privat- & Firmenkunden

-          Weiterentwicklung der internationalen SIXT Produkte (Produktmanagement & IT Entwicklung)

-          Internationales Personalmanagement

-          Internationale Flottenbetreiber-spezifische Aufgaben (Schaden- & Versicherungs-management, Zusammenarbeit mit Behörden, Management von Fahrzeugdaten etc.)

 

Die logistische Schattenseite des dynamischen Wachstums der vergangenen Jahre war eine platzbedingte Zerfaserung der Tätigkeiten in mehrere (Miet-)Immobilien in Rostock sowie hinzu anderen Verwaltungsstandorten von SIXT innerhalb von Deutschland, Westeuropa und Nordamerika.

 

SIXT beabsichtigt einen zentralen, effektiven und zukunftsfähigen Verwaltungsstandort, das „SIXT Innovation Center“, für geschätzt 1.200 Mitarbeiter zu errichten. Für dieses Vorhaben beabsichtigt die SIXT Gruppe zwischen 30-40 Millionen Euro in einen neuen und modernen Gebäudekomplex zu investieren. Dieser soll einen campusartigen Charakter haben und sich in unmittelbarer Universitätsnähe befinden.

 

Im Ergebnis einer Standortanalyse durch SIXT ist der Standort „Groter Pohl“ hinsichtlich Größe, Mikrolage sowie Nähe zu Universität und Forschung grundsätzlich für das Vorhaben geeignet. Die bisher durchweg positive Erfahrung mit der Region sowie die gute Zusammenarbeit mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bestärkt SIXT darin, die weitere Zukunft als Arbeitgeber in der Region zu planen und die Präsenz noch weiter auszubauen.

 

Da diese Investition bis zum Jahr 2025 realisiert werden soll, benötigt SIXT zur weiteren Berücksichtigung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Standort für das „SIXT Innovation Center“ entsprechende Planungssicherheiten für dieses Vorhaben.

Voraussetzung dafür ist das entsprechende Baurecht und die Verfügbarmachung eines entsprechenden Grundstücks im zukünftigen Baugebiet am „Groten Pohl“.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.12.2021 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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07.12.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.12.2021 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - ungeändert beschlossen

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12.01.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft unterstützt die baulichen Entwicklungsabsichten des Unternehmens SIXT in Form des Neubaus eines „SIXT Innovation Centers“ am Standort „Groter Pohl“ und beauftragt den Oberbürgermeister

 

- zur zügigen Schaffung von Baurecht für das innerhalb des künftigen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) gelegenen Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und

 

- unter Verzicht auf eine Ausschreibung gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A in direkte Grundstücksverhandlungen bezüglich eines entsprechenden Baugrundstücks mit SIXT einzutreten.

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2021/BV/2731 einschließlich der Zustimmung zu den Änderungsanträgen 2021/BV/2731-02 (ÄA) un 2021/BV/2731-03 (ÄA):

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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13.01.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft unterstützt die baulichen Entwicklungsabsichten des Unternehmens SIXT in Form des Neubaus eines „SIXT Innovation Centers“ am Standort „Groter Pohl“ und beauftragt den Oberbürgermeister

 

- zur zügigen Schaffung von Baurecht für das innerhalb des künftigen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) gelegenen Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und

 

- unter Verzicht auf eine Ausschreibung gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A in direkte Grundstücksverhandlungen bezüglich eines entsprechenden Baugrundstücks mit SIXT einzutreten.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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19.01.2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft unterstützt die baulichen Entwicklungsabsichten des Unternehmens SIXT in Form des Neubaus eines „SIXT Innovation Centers“ am Standort „Groter Pohl“ und beauftragt den Oberbürgermeister:

 

- zur zügigen Schaffung von Baurecht für das innerhalb des künftigen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) gelegenen Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und

 

- unter Verzicht auf eine Ausschreibung gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A in direkte Grundstücksverhandlungen bezüglich eines entsprechenden Baugrundstücks mit SIXT einzutreten.

 

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2731:

 

Die Bürgerschaft unterstützt die baulichen Entwicklungsabsichten des Unternehmens SIXT in Form des Neubaus eines „SIXT Innovation Centers“ am Standort „Groter Pohl“ und beauftragt den Oberbürgermeister:

 

- zur zügigen Schaffung von Baurecht für das innerhalb des künftigen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) gelegenen Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und

 

- unter Verzicht auf eine Ausschreibung gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A in direkte Grundstücksverhandlungen bezüglich eines entsprechenden Baugrundstücks mit SIXT einzutreten.

 

Dabei sind folgende Ziele zu berücksichtigen:

 

1. Fläche

Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens sind die Flächen unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2018/AN/4078 zur Vergabe von Grundstücken in Erbbaurecht oder in Form eines Flächentauschs mit SIXT dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

 

2. Schaffung von Wohnraum

Die Umsetzung des Vorhabens von SIXT soll die zu realisierende Wohnfläche für Wohnungsbau möglichst nicht beeinträchtigen.


3. Verkehrsberuhigtes Quartier

Die Umsetzung des Vorhabens soll das Ziel eines verkehrsberuhigten Quartiers
nicht beeinträchtigen.

 

4. Nachhaltiges Bauen

Das Vorhaben soll die Ziele der Stadt im Bereich nachhaltiges Bauen unterstützen, daher ist eine angemessene Begrünung und eine möglichst klimaneutrale Bauweise anzustreben.

 

Anlage:

Übersichtsplan zum Makrostandort des „SIXT Innovation Center“

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt