Beschlussvorlage - 2021/BV/2705

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft bestellt 4 weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat der BUGA Rostock 2025 GmbH.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 71 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V
 

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2019/BV/4578

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Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hält unmittelbar 100 % der Gesellschaftsanteile an der BUGA Rostock 2025 GmbH.

Der § 9 Abs. 1 bis 4 des Gesellschaftsvertrages der BUGA Rostock 2025 GmbH vom 11.11.2021 regelt im Folgenden:

  1. Der Aufsichtsrat besteht aus siebzehn Mitgliedern. Elf Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterin entsandt und abberufen. Wiederentsendung ist zulässig.
  2. Mit Änderung des Gesellschaftsvertrages und Umfirmierung zur BUGA Rostock 2025 GmbH wird der Oberbürgermeister zusätzliches Mitglied des Aufsichtsrates.
  3. Die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) kann über die elf Mitglieder gemäß § 9 Abs. 1 hinaus vier weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden, deren Amtszeit am 31.12.2026 endet. In der ersten Sitzung nach Eintragung der geänderten Fassung des Gesellschaftsvertrages im Handelsregister werden die vier von der DBG entsandten Aufsichtsratsmitglieder bestellt.
  4. Des Weiteren kann der Betriebsrat ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden. Dessen Amtszeit endet ebenfalls am 31.12.2026. Dieses Mitglied hat sowohl Rederecht als auch Stimmrecht.

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 03.07.2019 (Beschluss-Nr. 2019/BV/4578) wurden bereits sieben Mitglieder für den Aufsichtsrat des Unternehmens bestellt.

Mit der Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in die BUGA Rostock 2025 GmbH wurde mit Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Aufsichtsrat um insgesamt zehn Mitglieder erweitert. Dies betrifft vier weitere Mitglieder der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der Oberbürgermeister, vier Mitglieder des DBG, und ein Mitglied des Betriebsrates.

Mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- Universitätsstadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

Durch die Bürgerschaft sind vier weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat der BUGA Rostock 2025 GmbH zu benennen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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01.12.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 4 weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat der BUGA Rostock 2025 GmbH:

 

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2705 (- nach Feststellen der Stimmen für die einzelnen
    Vorschlagslisten/Änderungsanträge (ÄA) und
    Bekanntgabe der Berechnung und der Sitzverteilung
    nach dem Verfahren Hare/Niemeyer):

 

Die Bürgerschaft bestellt 3 weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat der BUGA Rostock 2025 GmbH:

 

- für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Andrea Krönert,

- für die CDU/UFR-Fraktion: Jana Blaschka,

- für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI: Monique Tannhäuser

 

 

 

Kein Mitglied der Bürgerschaft hat sich enthalten.

 

 

Die Präsidentin informiert, dass aufgrund der auf die Wahlvorschlagslisten entfallenen Stimmen rechnerisch kein weiterer Platz auf die Fraktion der SPD entfällt.

 

 

Die Begründung/Berechnung wird auf Antrag von Frau Niemeyer und nach gegenteiliger Auffassung von Herrn Reinke zur Sitzverteilung nachfolgend in diese Niederschrift aufgenommen:

 

Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt die Bestellung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen (hier: Aufsichtsrat) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. § 32 Abs. 2 Satz 11 KV M-V regelt, dass sich die (Wieder)Besetzung freier Wahlstellen nach Satz 1 bis 7 derselben Vorschrift bestimmt, „wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind“.

 

Die Schweriner Kommentierung zur Kommunalverfassung führt in diesem Zusammenhang klarstellend aus, dass das Wahlverfahren das Gleiche ist wie bei einer vollständigen (!) Neubesetzung des Gremiums. Nur bei der Auswertung des Wahlergebnisses ist zu berück­sichtigen, dass es bereits gewählte Personen gibt, die ihre Wahlstelle behalten (RZ 15 zu § 32, S. 223). Dem entsprechend war bei der Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare/ Niemeyer auch von der ursprünglichen Größe des Gremiums (hier: 11 Vertretende der HRO), auszugehen.

 

Die Verteilung der Sitze erfolgt entsprechend § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft nach dem Berechnungsverfahren Hare/ Niemeyer. Es gilt die Formel:

 

Anzahl d. Plätze im Gremium x Anzahl der auf den Wahlvorschlag entfallenen Stimmen
Anzahl aller abgegebenen Stimmen

 

Das Verfahren bestimmt weiterhin, dass die Sitze zunächst nach den ganzen Zahlen auf die Wahlvorschlagslisten zu verteilen sind (Grundsitzverteilung). Erst danach erfolgt eine Restsitzverteilung anhand der Nachkommastellen, beginnend mit dem größten Wert.


 

Zur Veranschaulichung werden die Berechnung und das daraus entstandene Ergebnis der Niederschrift als Anlage beigefügt. Daraus geht auch hervor, dass eine Restsitzverteilung entfallen war, weil die vier zu besetzenden Sitze bereits nach der Grundsitzverteilung unter Anrechnung der bereits besetzten Plätze aus dem Aufsichtsrat der IGA Rostock 2003 GmbH nur auf drei von vier vorgelegten Wahlvorschlagslisten verteilt werden konnten. Die Zwischensumme „9“ der Spalte „Grundsitzverteilung“ stellt eine reine Kontrollsumme dar.

 

Mangels weiterer vorliegender Wahlvorschläge (Kandidat*innen) auf der Liste der CDU/UFR-Fraktion konnte der vierte Sitz in dieser Sitzung nicht mehr besetzt werden. Dabei handelt es sich nach der Rechtsauffassung des Ministeriums für Inneres und Europa M-V aus 2019, welche der Präsidentin der Bürgerschaft, den Fraktionen und Einzelmandatsträgern vorliegt, um einen so genannten „freiwilligen Verzicht“ der Fraktion (oder auch Zählgemeinschaft), auf die der Platz rechnerisch entfallen ist.

 

Die Besetzung des frei gebliebenen Sitzes erfolgt in der nächsten planmäßigen Bürgerschaftssitzung am 19.01.2022. 

 

 

 

Herr Dr. Wandschneider-Kastell äußert in einer persönliche Erklärung, dass er das durchgeführte Wahlverfahren in dieser Form so nicht akzeptiert.

 

Die Präsidentin erklärt, dass sich das Präsidium erneut mit der Angelegenheit befassen wird.