Stellungnahme - 2021/AM/2622-01 (SN)

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Anliegen

 

Der Hafen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Rostock. In den Medien wurde über die Planungen für den Ausbau des Hafens berichtet. Diese sehen gegenüber bisherigen Planungen einen zusätzlichen massiven Eingriff in die Natur vor.

Daraus ergeben sich folgende grundsätzliche Problemstellungen:

  1. Sind die Planungen möglicherweise so weitgehend, dass sie rechtlich unzulässig sein könnten und damit die Umsetzung der Hafenerweiterung insgesamt gefährden?
  2. Sind die Eingriffe in die Natur tatsächlich in dem geplanten Umfang erforderlich?
  3. Können die Eingriffe in Natur und Moorböden ausgeglichen werden?

 

Sachverhalt:

 

Zum Anliegen

Die Standorte für die Hafenentwicklung „Rostock Seehafen Ost und West“ sind im Landesraumentwicklungsprogramm MV (LEP MV) 2016 bereits als Ziel der Raumordnung verbindlich für die Ansiedlung hafenaffiner Unternehmen festgelegt. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Region Rostock (RR) beschloss parallel, die Qualifizierung der im aktuellen Regionalen Raumentwicklungsprogramm RR (RREP RR) ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete (Grundsatz) Gewerbe und Industrie „Rostock-Seehafen Ost und West“ zu Vorranggebieten (Ziele) zu prüfen.

Grundlage für die Prüfung bildet im Wesentlichen das „Gutachten zu den Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost und Rostock-Seehafen West“ (Seehafengutachten), dessen Endbericht seit Ende 2020 vorliegt. Der mit dem Gutachten erreichte Stand der Auseinandersetzung mit den Flächenbedarfen für die Hafenentwicklung und den umwelt- und naturschutzfachlichen Auswirkungen bildet eine geeignete Grundlage für das Verfahren der Fortschreibung des RREP RR. Es sind keine „K.O.- Kriterien“ für eine weitere Planung auf dieser raumordnerischen Betrachtungsebene erkennbar.

Ziel der Planung ist es, die Hafenentwicklung als einen Wirtschaftsmotor der Stadt-, Regional- und Landesentwicklung durch vorausschauende Flächensicherung in den nächsten 30-50 Jahren auch gegen konkurrierende Interessen zu sichern.

Für die im Gutachten deutlich gemachten hohen negativen Umweltauswirkungen ist auf den nachfolgenden Planungsebenen die Bewertung entsprechend zu ergänzen und zu vertiefen und rechtssicher abzuklären. Die jetzt getroffene Feststellung, dass erkennbare Konflikte prinzipiell überwunden werden können, ersetzt nicht eine abschließende, ggf. auch abweichende Beurteilung auf nachgeordneten Planungsebenen und eine förmliche Abwägung aller Belange in Form von Beschlüssen der dafür politisch legitimierten Gremien. Wie bei allen Planungen wird die Entscheidung erst im Ergebnis einer sach- und fachgerechten Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Hafenentwicklung und den betroffenen, vor allem auch privaten Belangen geben müssen.

Am 20.08.2021 hat sich daher der Planungsausschuss des Planungsverbandes RR – nach intensiver Diskussion- für die Durchführung eines entsprechenden förmlichen Verfahrens zur Fortschreibung des RREP RR mit den im Gutachten vorgeschlagenen Entwicklungsflächen ausgesprochen und somit dafür, diese Flächenkulisse in die Diskussion und Abwägung zu geben. Die letzte Entscheidung darüber trifft die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Region Rostock (RR).

Im Hafenforum, dem Beirat zur Begleitung der Hafenentwicklung, sind seit 2011 Interessenvertreter der Bürgerinitiativen, der Wirtschaft, der Naturschutzverbände, der Politik, der Landes- und Regionalverwaltung, externer Kompetenzträger wie der Universität Rostock und der Verwaltung regelmäßig über das Seehafengutachten informiert worden, zuletzt im September 2021. Die Aufgabenstellung für die Untersuchungen und auch die Zwischenstände sind mit den Vertretern im Hafenforum intensiv diskutiert worden.

Zu den konkreten Fragen:

Der Beantwortung wird das Seehafengutachten, Stand 11/2020, zugrunde gelegt. Das Gutachten liegt der für das Verfahren federführenden Geschäftsstelle des Planungsverbandes RR  vor. Bei der Beantwortung ist zu beachten, dass der Prozess der Flächenfindung für die Hafenerweiterung sich noch in einer sehr abstrakten Phase (raumordnerische Ebene) befindet.

  1. Ist es richtig, dass die aktuellen Planungen die komplette Zerstörung der Oldendorfer Tannen inkl. des Steilufers vorsehen?

Die derzeitige Flächenkulisse sieht eine Direktverbindung zwischen Seehafen und Erweiterungsgebiet West vor und damit eine Verschärfung der Betroffenheit für die Naturschutzbelange durch die Inanspruchnahme von Teilen des Kliffs und großer Teile der Oldendorfer Tannen. 2011 war diese notwendige Anbindung nicht ausreichend betrachtet worden. Im Übrigen wird auf die einleitenden Bemerkungen verwiesen, im späteren Verfahren sind auch andere Varianten möglich.

  1. Ist es richtig, dass die aktuellen Planungen die komplette Zerstörung des Mündungsbereichs des Peezer Bachs vorsehen?

Die derzeitige Flächenkulisse sieht die Inanspruchnahme großer Teile des Mündungsbereichs zugunsten eines kompakten Hafens vor. 2011 war der direkte Mündungsbereich nicht direkt überplant, aber stark betroffen. Im Übrigen wird auf die einleitenden Bemerkungen verwiesen, im späteren Verfahren sind auch andere Ausformungen möglich.

Rote Umgrenzung: Festlegungen im RREP 2011 als Vorbehaltsgebiet

Schwarze Kreuzschraffur: Empfehlung zur Fortschreibung des RREP als Vorranggebiet

 

 

  1. Welche Menge an Torf fällt bei der Wegbaggerung des Mündungsbereichs des Peezer Bachs an?

Durch das Hafenerweiterungsgebiet Ost wäre bei der derzeitigen  Flächenkulisse der gesamte Mündungsbereich des Peezer Baches mit angrenzendem Küstenüberflutungsmoor mit einer Gesamtgröße von ca. 82 ha Moorfläche betroffen. Bei einer vollständigen Entnahme der organischen Böden würden ca. 2 Mio. m³ Moorboden anfallen. Das geotechnische Gutachten empfiehlt insbesondere bei größeren Moormächtigkeiten keinen Bodenaustausch, sondern Tiefgründungen und/oder Überschüttungen mit entsprechenden Setzungen/ Konsolidierungen. Insofern kann es zu einer vollständigen Überbauung des Moorkörpers kommen. Der Anteil des abzubaggernden Torfes und mithin die CO2-Freisetzung ist wesentlich geringer und wird von den konkreten Planungen auf den jeweiligen Flächen abhängig. Auch im Falle einer Überschüttung gehen durch großflächige Versieglung und Überformung die bodenökologischen Funktionen vollständig verloren.

  1. Wie wird die naturschutzfachliche Bedeutung des Mündungsbereichs des Peezer Baches eingeschätzt?

Eine Überbauung der Salzwiesen- und Salzröhrichtbestände nördlich von Peez wäre besonders schwerwiegend zu bewerten, da sie in ihrer Gesamtheit den Bereich des Küstenüberflutungsmoores an der Mündung des Peezer Bachs bilden und aufgrund ihrer Einzigartigkeit eine herausragende Bedeutung im Biotopmosaik des gesamten Landschaftsraumes besitzen. Aus diesem Grunde sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Biotopfunktion, insbesondere auf gemäß NatSchAG M-V gesetzlich geschützte Biotope mit sehr hoch zu bewerten.

Die Voraussetzung für Gewährung einer Ausnahme ist die Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigungen oder das Vorliegen von überwiegenden Gründen des Gemeinwohles, wobei letztere insbesondere für die Begründung der Eingriffe in die nicht ersetzbaren Bereiche des Küstenüberflutungsmoores zwingend erforderlich sind. 


  1. Wo an der Ostseeküste gibt es vergleichbare Biotope wie den Mündungsbereich des Peezer Baches?

Vergleichbare Betrachtungen waren nicht Gegenstand des Gutachtens. Nach Aussage des BUND-MV sind diese Bereiche einmalig an der gesamten Küste in M-V. (BUND-Position zum 11. Hafenforum)

  1. Wo soll der naturschutzfachliche Ausgleich für die Eingriffe erfolgen?

Das Seehafengutachten stellt eine Vorstudie zur Vorbereitung der Fortschreibung von RREP und FNP dar. Die exakte räumliche Festlegung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens, also mehrere Planungsphasen später. Im Seehafengutachten wurde ein Kompensationskonzept erstellt, das eine überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfes und konzeptionelle Hinweise zu Fragen der Kompensation einschließlich der Ausweisung potenziell möglicher Kompensationsräume enthält.

Es ist jedoch absehbar, dass für die Realisierung eines derartigen Maßnahmenkonzeptes ein erheblicher planerischer, genehmigungsrechtlicher und finanzieller Aufwand erforderlich wird. Aufgrund des im Zusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Erfordernissen entstehenden zeitlich vorgezogenen Kompensationsbedarfes, einschließlich der mit Sicherheit erforderlich werdenden Planung und Umsetzung weiterer (vor allem vorhabennaher) Maßnahmen, sollte zur rechtzeitigen Planung und Flächensicherung die Einrichtung besonderer Planungsinstrumente, wie z.B. die Einrichtung einer Flächenagentur o.ä. geprüft werden.

  1. Wie soll die Freisetzung von C02, insbesondere durch die Zerstörung von Torfkörpern, kompensiert werden?

Die Zerstörung und der vollständige Verlust des Moorbodens mit einhergehenden Folgewirkungen wie C02-Freisetzung stellen,,... eine irreversible erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und den gravierendsten, nicht kompensierbaren Konflikt zum Schutzgut Boden dar." (Seehafengutachten Umweltplan, 2020). Aufgrund der außergewöhnlich hohen Eingriffsintensitäten wären enorme planerische und finanzielle Aufwendungen über sogenannte Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonten zu bewältigen.

 

  1. Wie hat sich die Zahl der Schiffsanläufe im Rostocker Hafen von 2000 - 2020 entwickelt?
  1. Insgesamt
  2. ohne Fähren

Anmerkung:

Die Anzahl der Schiffsbewegungen ist nur bedingt aussagefähig, da bestimmte Entwicklungen (u.a. Schiffsgrößenwachstum) nicht in diese Betrachtung einfließen.


 

 

Jahr

Gesamt Schiffsanläufe

davon Fähren/RoRo

ohne Fähren

2020

7.573

5.686

1.887

2019

7.861

6.209

1.652

2018

7.864

6.060

1.804

2017

8.082

5.907

2.175

2016

8.726

6.181

2.545

2015

8.524

6.095

2.429

2014

8.837

5.938

2.899

2013

7.952

5.500

2.452

2012

8.198

5.729

2.469

2011

8.411

5.585

2.826

2010

8.549

5.461

3.088

2009

8.780

5.839

2.941

2008

10.009

6.720

3.289

2007

9.465

6.239

3.226

2006

9.456

6.162

3.294

2005

8.777

5.847

2.930

2004

8.914

5.966

2.948

2003

8.886

6.062

2.824

 

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Claus Ruhe Madsen

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