Antrag - 2021/AN/2650

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 20.10.2021 - 03.1/ Ke -

 

Beschlussvorschlag:

Zum 01.01.2022 werden die Stellen der Geschäftsführungen der Fraktionen unter Anwendung der Entgeltordnung und der ergänzenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (VkA) auf eine E 13 angehoben.

 

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Sachverhalt:

Die von den Geschäftsstellen zu erledigenden Aufgaben sind umfangreicher und qualitativ anspruchsvoller geworden, ebenso sind die Erwartungen an die Präsenz, Korrespondenz, Recherche, inhaltliche Unterstützung der Arbeit der Fraktion, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit (auf verschiedenen Kanälen) angestiegen. Besonders unter dem Gesichtspunkt einer breiten und qualitativ hochwertigen Öffentlichkeitsarbeit wird von den Fraktionsgeschäftsführern erwartet, inhaltlichen Web-Content zu produzieren und zu pflegen. Nicht zuletzt wird von der Fraktionsgeschäftsführung erwartet, sich mit wissenschaftlichen Studien und Arbeiten auseinanderzusetzen, Konzepte im kommunalpolitischen Zusammenhang zu analysieren und selbst zu entwerfen und im erheblichen Maße Zuarbeiten für die Fraktion zu erbringen, um sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Deshalb wird vorgeschlagen, die Bemessungsgrundlage von bisher einer Vollzeitstelle Geschäftsführung E 11 auf eine Vollzeitstelle Geschäftsführung E 13 deutlich zu erhöhen. Die Anhebung erfolgt auch, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und weiter zu halten.

 

Andere Kommunen haben ebenfalls seit Jahren eine höhere Eingruppierung der Fraktionsgeschäftsführungen vorgenommen, z.B.:

Magdeburg: E 13

Halle (Saale): E 13

Offenbach: E 13

Wiesbaden: E 13

Berlin-Charlottenburg: E 13

Hannover: E 13

Freiburg: E 14

Bonn: E 14

Mannheim: E 15

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 10

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit dem Antrag mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

x

werden nachfolgend angegeben

 

 

Die Mehrkosten sind im Haushalt entsprechend darzustellen.

 

 

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gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell  gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzender der SPD   Fraktionsvorsitzende DIE LINKE.PARTEI

 

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