Beschlussvorlage - 2021/BV/2629

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstädt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Charisma e.V. - Verein für Frauen und Familie - für das Projekt “Küstenbabylotsen” gemäß den §§ 1 und 16 Abs. 3 SGB VIII und §§ 2 und 3 Gesetz zur Kooperation und Kommunikation im Kinderschutz (KKG) ab dem Zeitraum 01.11.2021 auf der Grundlage der Berücksichtigung der finanziellen Mittel, die Bestandteil des Haushaltes 2020/2021 und der Haushaltsplanung 2022/2023 sind, unter Vorbehalt der  Beschlussfassung der Bürgerschaft und Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2022 durch die Rechtsbehörde.    

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: 2014/BV/5625 v. 10.06.2014
 

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Sachverhalt:

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 10. Juni 2014 (2014/BV/5625) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Interessebekundungsverfahren zur Umsetzung des Konzeptes „Babybegrüßungsdienst“ durchzuführen. Das Projekt ist Bestandteil des „Modells zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Hansestadt Rostock“ (2014/BV/5562). Im Ergebnis des Verfahrens erhielt der Trägerverbund der Familienbildungsstätte der DRK Kreisverband Rostock e.V. und der Eltern- und Familienbildung Charisma e. V. den Zuschlag.

 

Seit 2015 wird das Angebot umgesetzt und jährlich evaluiert. Der Trägerverbund löste sich 2017 auf und wird seit 2018 vom Träger Charisma e.V. eigenständig fortgeführt. Nach kritischer Reflektion bzgl. der erreichten Zielgruppe wurde zukunftsorientierend eine kon-zeptionelle Veränderung angestrebt.

 

Bundesweit hat sich das Konzept der Babylotsen in der Praxis bewährt. Gemeinsam mit dem Klinikum, dem Gesundheitsamt, dem Landkreis Rostock, dem Träger Charisma e.V. und dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl wurde seit 2018 an einem gemeinsamen Konzept (siehe Anlage) und einer Kooperationsvereinbarung gearbeitet.

Das Angebot der Küstenbabylotsen ist bereits im Rahmenkonzept der Frühen Hilfen 2021 verankert. Das Rahmenkonzept Frühe Hilfen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde im Juni 2021 im Unterausschuss Jugendhilfeplanung und im August 2021 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Die Kooperationspartner*innen haben sich auf einen Projektstart zum 01.11.2021 verständigt.

 

Ziel des Projektes „Küstenbabylotsen“ am Klinikum Südstadt in Rostock mit seinen rund 2.800 Geburten pro Jahr ist es, allen Schwangeren und entbindenden Frauen und Familien Unterstützung rund um die Geburt anzubieten. Der Focus liegt hauptsächlich auf Familien mit besonderen psychosozialen Belastungen. Ausgangspunkt ist ein systemisches Screening, um mögliche bisher nicht bekannte psychosoziale Bedarfsfälle zu identifi-zieren. Die Projektmitarbeiter*innen nehmen systematisch Kontakt zu Familien auf, um Fragen zu klären sowie Probleme, Sorgen und Unterstützungsbedarf zu erkennen. Besteht Unterstützungsbedarf, wird ein Gespräch angeboten und an geeignete und wohnortnahe Angebote im Netzwerk der Frühen Hilfen übergeleitet. Lotsendienste, wie z.B. die Babylotsen, die Familien in bedarfsgerechte regionale Angebote vermitteln, konnten sich bereits in vielen anderen Bundesländern und Kliniken bewähren.

 

Die Kooperationsvereinbarung soll nach Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss noch im Oktober von den Partner*innen unterzeichnet werden.

 

Die Finanzierung erfolgt vorrangig auf der Grundlage von Zuwendungen zur Umsetzung des „Fonds Frühe Hilfen“, dem zusätzlichen Kontingent Sofortprogramm Corona, über die Stiftung SEE You und nachrangig aus kommunalen Mittel der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Für das Haushaltsjahr 2021 müssen aufgrund ausreichend vorhandener Drittmittel keine kommunalen Mittel veranschlagt werden. Ab dem Jahr 2022 kann es zu einer Aufstockung aus kommunalen Mittel auf der Grundlage der lt. Haushaltsansatz zur Verfügung stehenden Mittel kommen.

 

Zuzüglich zu den kontingentierten Mitteln Fonds Frühe Hilfen in Höhe von 151.152,36 Euro wurden Bundesmittel in Höhe von 95.447,06 Euro aus dem Corona Sofortprogramm über das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V bereitgestellt. Diese Mittel werden sowohl für die Personalkosten der Netzwerkkoordination und deren Arbeit, möglichen weiteren Projektmaßnahmen sowie anteilig für die benannte Maßnahme „Küstenbaby-lotsen“ eingesetzt. Zusätzliche Mittel aus dem Programm See You und aus dem Landkreis beziehen sich ebenfalls auf die Maßnahme „Küstenbabylotsen“. Erst nach Ausreichung aller Mittel kommen kommunale Mittel in maximaler Höhe von bis zu 80.000,00 Euro zum Einsatz.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der Haushaltsanmeldung des TH 50 für den Doppelhaushalt 2022/2023.

 

Teilhaushalt:        50

Produkt:              11150         Bezeichnung:  Amt für Jugend, Soziales und Asyl

                                                                                

HHJ

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-

zahlungen

Aus-zahlungen

2022

11150.4/61442017

Zuweisungen vom Land – Frühe Hilfen

151.100

 

151.100

 

2022

11150.54190001

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige – Frühe Hilfen

 

231.000

 

231.000

Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Bundesmittel aus dem Corona Sofortprogramm i. H. von 95.447,06 EUR für das Haushaltsjahr 2022, welche über das Landesamt für Gesundheit und Soziales M – V ausgereicht werden, werden mit Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2022/2023 in Erträgen/Einzahlungen sowie Aufwendungen/Auszah-lungen angemeldet. Das Ergebnis des Gesamthaushaltes verändert sich dadurch nicht.

 

Die Gesamtfinanzierung zur Umsetzung  „Frühe Hilfen“ stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten:   326.599,42 EUR

Drittmittel – Bundesmittel  246.599,42 EUR

Eigenmittel HRO (Kommune)   80.000,00 EUR

 

 

 

 

 

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Steffen Bockhahn    

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.10.2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen