Stellungnahme - 2021/AM/2195-01 (SN)

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Sachverhalt:

1) Waren die städtischen und städtisch finanzierten Beratungsangebote während der Corona- Pandemie geöffnet? Welche Beratungsangebote fanden digital statt und welche analog?

 

Im Wesentlichen konnten alle Beratungsangebote während der Corona- Pandemie, oft mit erheblichem Aufwand und in neuen Formaten, aufrechterhalten und realisiert werden.

 

Exemplarische Darstellung ausgewählter Beratungsangebote:

Das Beratungsangebot „Queerfeldein“, als Beratungs- und Präventionsprojekt für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt, konnte während der Pandemie sein Beratungsangebot fortführen. Dieses wurde unter den Corona-Beschränkungen angepasst und weiterentwickelt. So wurden Einzel-Online-Beratungen eingeführt sowie Online-Formate für Gruppenangebote aufgesetzt, welche den gemeinsamen, digitalen Austausch und die Vernetzung außerhalb der Gruppentreffen miteinander ermöglichen. Ebenso erfolgte ein vermehrter Austausch über Telefon und E-Mail-Kontakt.

 

Die „Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ versuchte während der Lockdown-Beschränkungen das sensible Beratungsangebot für junge Menschen und Erwachsene aufrechtzuerhalten. Die Mitarbeiter*innen waren bemüht, im Sinne ihres Auftrages, die Erreichbarkeit und Beratung zu ermöglichen. Die vorübergehenden starken Einschränkungen der Kontaktreduzierungen erwiesen sich in der hoch sensiblen Arbeit mit Kindern als hinderlich. Die Beratungen wurden durch telefonischen Kontakt zu erwachsenen Bezugspersonen kompensiert. Die Beratungsarbeit wurde fast vollum-fänglich durch telefonischen Kontakt oder E-Mail-Beratung geleistet.

 

Die Beratungstätigkeit im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren fand unter Corona bedingten Einschränkungen weiter statt. In der Arbeit mit Klient*innen wurde zum Teil improvisiert. Die Qualität der Arbeit hat in dieser Zeit nur den fachlichen Mindeststandards entsprochen. Zwischenzeitlich wurden die Rückstände wieder aufgeholt und die Fachstandards finden vollumfänglich ihre Anwendung.

 

In der HRO werden drei freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe für die Umsetzung des
§ 16 SGB VIII Familienbildung/Allg. Beratung in Erziehungsfragen gefördert.

Diese Angebote der Familienbildung waren in Zeiten der pandemiebedingten Einschränkungen und Lockdowns für Familien erreichbar, wenn auch nicht vollumfänglich.

Familien konnten jederzeit telefonisch Beratung in Anspruch nehmen, es wurden 1:1 Beratungsgespräche in den Einrichtungen ermöglicht und Stadtteilspaziergänge für die Beratung von Familien unternommen. Die Träger der Familienbildung begleiteten darüber hinaus zwei Wochen lang das Corona-Elternstresstelefon des Deutschen Kinderschutzbundes LV M-V und standen landesweit Eltern in Krisensituation beratend zur Seite.

 

Die „Küsten-Babys willkommen“-Willkommensbesuche bei Familien in der HRO nutzten neue Kontaktformate wie Spaziergänge, Haustürgespräche und alternativ intensive telefonische Kontakte. Es fanden in dieser Zeit vermehrte Zweitkontakte und eine konkrete Vermittlung in weiterführende Angebote statt. Diese waren u.a. die Mütter-Väterberatung des Gesundheitsamtes, die "FuN Baby“ Kurse, die Beratungsstelle bei Regulationsproblemen oder die Ernährungsberatung/Stillberatung.                                             

 

Zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und Verbesserung der Erreichbarkeit der Zielgruppe wurde erstmalig verstärkt die neuen Medien genutzt. Trotz Beschränkungen fanden 152 Willkommensbesuche statt. Die Fallzahlen minderjähriger Schwangere sind im Jahr 2020 gestiegen. Erstmalig wurden auch vorgeburtliche Besuche durchgeführt. Darüber hinaus wurde für psychosozial belastete Familien im Netzwerk der Frühen Hilfen über das Gesundheitsamt weitere Beratungsangebote vorgehaltenen. Im Rahmen der Mütter-und Väterberatung wurden sowohl im Gesundheitsamt, als auch im Rahmen von Hausbesuchen 1.100 Familien (Stand 11/2020) erreicht. Über die Familienhebammen wurden Familien begleitet & beraten. Die sechs Schwangerschaftsberatungsstellen, die ebenfalls über das Gesundheitsamt gefördert werden, haben auch unter Pandemie-bedingungen durchgängig weiter beraten. Ebenso erfolgte hier die Kommunikation über Mail und durch den Ausbau von Online-Beratungen.

 

Das städtische Angebot des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der „Beruflichen Jugendsozialberatung“ im Jugendhaus Rostock, sowie das ESF geförderte Projekt der Jugendberufshilfe „ZIG+ Zukunft individuell gestalten“ im Rahmen des Bundesmodellprojekts „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ unterlagen keiner Schließung. Die Angebote fanden zu Beginn des Lockdown Mitte März 2020 bis ca. Ende April 2020 ausschließlich digital statt und nur in begründeten Einzelfällen mit persönlichen Kontakten. Seit Mai 2020 fanden die Angebote in einer Mischform statt, die immer abhängig vom lokalen Inzidenzgeschehen durch die Landesregierung MV sowie den Bund vorgegeben wurde.

 

2) Konnten Gruppenberatungen im Jahr 2020 trotz der Corona- Pandemie weiterhin stattfinden? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

Viele Beratungsangebote richteten für die Gruppentreffen digitale Formate ein, in welchen sich die Klient*innen austauschen und vernetzen konnten. Diese wurden fortlaufend durchgeführt. Soweit die Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung des Landes M-V es zuließ, wurden Kleingruppenangebote ermöglicht.

 

Im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) fanden in den zwei Lockdown keine Gruppenberatungen statt. Gruppenberatungen außerhalb des Lock-Down wurden unter strenger Einhaltung der Hygienevorschriften umgesetzt. Die aktuellen Gegebenheiten vor Ort führten jedoch zur Erprobungen von Nutzungsvarianten aus digitalen und analogen Kommunikationskanälen.

 

Eltern-Kind-Gruppenangebote und Elternkurse konnten während des Lockdown und geschlossener Einrichtungen nur bedingt in Präsenz stattfinden. Die Einrichtungen der Familienbildung haben daher umgehend nach Alternativen gesucht, um den Kontakt zu den Familien zu halten. So wurden Eltern-Kind-Formate für die eigenständige Umsetzung zu Hause bei den Familien entwickelt. Digitale Kursformate wurden entwickelt, fanden jedoch bei den Familien im Laufe des Jahres immer weniger Zuspruch.

 

Das Lokale Bündnis für Familie Rostock stellte auf seiner Internetseite https://familie-in-rostock.de auf einer Corona-Spezialseite (Hilfs-)Angebote für Familien dar. Die Seite wurde im 1. und 2. Lockdown sehr stark von Besucher*innen frequentiert.

 

3) Konnten Beratungs- und Hilfsangebote, die bei den Familien stattfinden, auch im Jahr 2020 vor Ort bei den Familien erfolgen?

 

Während des Lockdowns erfolgten die Beratungs- und Hilfsangebote zum Teil in „Außer-Haus-Treffen“. Auch hier wurden generell Alternativen gesucht, z.B. die Mischung aus digitalen und analogen Kommunikationskanälen um mit den Familien im Kontakt zu stehen. Außerhalb des Lock-Down fanden Kontakte mit Familien unter Beachtung der Hygienevorschriften statt und die Weiterführung alternativer Kommunikationen.

 

Sofern es das lokale Infektionsgeschehen sowie arbeits- und gesundheitsrechtliche Rahmenbedingungen zuließen, fanden auch Beratungen bei den Familien vor Ort statt. Walk-und-Talk-Angebote im Freien wurden zudem durchgehend angeboten und auch vor Ort bei den Familien durchgeführt.

 

4) Wie hat sich die Inanspruchnahme der einzelnen Beratungsangebote im Jahr 2020 entwickelt?

 

Die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten bei Institutionen (z.B. Beratungsstellen) erfolgte anfänglich zögerlich, weil Alternativformen zunächst nicht bekannt waren. Beratungs- und Hilfsangebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung sind über den Zeitraum angenommen und tendenziell im Verlauf der Pandemie auch immer stärker genutzt worden.

 

Die Einschränkungen bei niedrigschwelligen Hilfs- und Kontaktangeboten, z.B. der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendclubs, Stadtteil- und Begegnungszentren u.ä. Einrichtungen) war nur schwer aufzufangen.

 

Einzelne Beratungsangebote der sozialen Netzwerke standen Kindern, Jugendlichen und Familien nur bedingt zur Verfügung (Kitas, Schulen etc.). Zu verzeichnen war für diesen Zeitraum die verstärkte Inanspruchnahme bestehender städtischer Beratungsangebote und deren Weiterentwicklung (z.B. Bürgertelefon, Beratungshotlineä).

 

Digitale Beratungs- und Kursangebote wurden im Laufes des Jahres 2020 zunehmend mehr von Familien genutzt. Eine digitale Umfrage der Familienbildung unter Eltern zur Präferenz und zukünftigen Nutzung digitaler Angebote zeigte aber auch, dass Eltern Präsenzangeboten deutlich den Vorrang gegenüber digitalen Angeboten geben. Daher wurden Kursformate mit Kleinstgruppen in Innenräumen oder im Außengelände umgesetzt, sobald die Corona-JugDurchfVO M-V dies zuließ.

 

Die Fallzahlen in der Mütter- Väterberatung sind zu den Vorjahren leicht gestiegen.

Die Minderbewegung im öffentlichen Raum durch die Bevölkerung hat im Jahr 2020 zu einer leicht gesunkenen Inanspruchnahme des Beratungsangebotes im Jugendhaus geführt, die sich jedoch zum Ende des Kalenderjahres auf die Durchschnittswerte der vorherigen Jahre zu bewegte.

 

5) Wie viele Anzeigen zur Kindeswohlgefährdung lagen im Jahr 2020 vor und wie viele im Jahr 2019?

 

Im Jahr 2020 gingen insgesamt 816 Kindeswohlgefährdungsmeldungen ein.

2019 wurden 626 Meldungen registriert.

 

6) Konnte die Stadt allen Anzeigen zur Kindeswohlgefährdung im Jahr 2020 nachgehen?

 

Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat seinen gesetzlichen Auftrag (Garantenstellung) auch während des Lockdown- Zeiten vollumfänglich umgesetzt. Der Kinderschutzauftrag im Rahmen § 8a SGB VIII hat in der Arbeit des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl in jedem Fall höchste Priorität und wird immer realisiert, so auch während der Corona-Pandemie.

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Steffen Bockhahn

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