Stellungnahme - 2021/AN/2572-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:


Der Gleichstellungsaktionsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, beschlossen im März 2019 durch die Bürgerschaft, legt in Handlungsfeld 3 „Gleiche Teilhabe an öffentlichen Ressourcen für Frauen und Männer“ als Maßnahme 3.1.2. fest, dass die Hanse- und Universitätsstadt künftig Informationen geschlechtsneutral formulieren will.

Geschlechtsneutral bedeutet in diesem Fall auch, dass eine Nennung von männlichen und weiblichen Formen nicht ausreicht.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat dem entsprechend einen neuen „Leitfaden für gendersensible und wertschätzende Kommunikation“ vorgelegt, welcher sich derzeit im Beratungsverfahren befindet.

Als moderne, weltoffene und tolerante Stadt ist es uns wichtig, dass sich niemand durch Kommunikation diskriminiert oder ausgegrenzt fühlt. Wir wollen alle Menschen mit unserer Ansprache erreichen. Die jeweils eigene geschlechtliche Identität zu achten, hat etwas mit Respekt vor unserer vielfältigen Stadtgesellschaft zu tun.

Bei der Ausgestaltung dieses Ziels gibt es verschiedene Herangehensweisen. Vorwiegend sollen neutrale Begrifflichkeiten und Personenbezeichnungen verwendet werden. Es gehört auch dazu auf bestimmte Redewendungen zu verzichten.  Nicht immer ist eine neutrale Umformulierung möglich oder sinnvoll. Für diese Fälle können der Genderstern oder der Genderdoppelpunkt genutzt werden.

Genderzeichen stellen grundsätzlich für sehbehinderte oder Menschen mit einer Leseschwäche eine große Herausforderung dar. Die Herausforderung liegt darin, die Interessen der queeren Community sowie der blinden und sehschwachen Menschen zu verbinden.

Hauptziel sollte es daher grundsätzlich sein, eine neutrale Formulierung zu nutzen. Sollte dies nicht möglich  und/oder das Gendern von Kurzformen gewünscht sein, empfiehlt der DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) die Nutzung des Gender-Sterns. Dieser ist besser erkennbar als der Doppelpunkt oder der Unterstrich.

Da vorlesende Computerprogramme den Gender-Stern oft mitlesen, wird zudem empfohlen, insbesondere Internetangebote zusätzlich in einfacher Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Auch dies entspricht dem Gleichstellungsaktionsplan. (Maßnahme 3.2.2).

Die queere Community wünscht sich ebenfalls die vorrangige Nutzung des Gendersterns. Seine vielen Strahlen stehen für die vielfältigen Formen der geschlechtlichen Vielfalt. Dem Doppelpunkt dagegen fehle diese Symbolkraft.

Ein genereller Verzicht auf ein Genderzeichen hätte zur Folge, dass eine genderneutrale Kommunikation und Information nicht möglich wäre.

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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29.09.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben