Änderungsantrag - 2021/BV/2334-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde/Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und dem Industriestandort Warnemünde künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen, können in einer Dimension entfallen, welche Entwicklungen zur Überwindung der räumlichen Trennung zwischen Groß Klein und Lichtenhagen und weiteren städtebaulichen Entwicklungen im gesamten Nordosten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht widersprechen. Dies gilt insbesondere für den zukünftigen Fuß- und Radverkehr. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies jeweils nachzuweisen.

 

Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2017/AN/2825 - Prüfauftrag zur Bebauung einer Fläche in Groß Klein

Nr. 2018/AN/3959 – Machbarkeitsstudie zur Einordnung einer Verkehrstrasse

 

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Sachverhalt:

 

Die Diskussion im Ausschuss hat gezeigt, dass der Änderungsantrag des Ortsbeirates Groß Klein (Vorlage Nr. 2021/BV/2334-02 (ÄA)) missverständlich ist. Es geht nicht darum eine Freihaltetrasse für eine Straßenbahn zu erhalten, sondern darum einen sinnvollen Verkehrsverknüpfungspunkt zu schaffen. Um die Intention des Ortsbeirates zu verdeutlichen, wird die Formulierung „und ÖPNV“ aus dem Änderungsantrag gestrichen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

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Andrea Krönert

Ausschussvorsitzende

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Beschlüsse

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29.09.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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12.10.2021 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

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19.10.2021 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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02.11.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen