Beschlussvorlage - 2021/BV/2620

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

- zurückgezogen am 08.10.2021 - 03.1/ Ke

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, noch im Jahr 2021 alle Voraussetzungen zu schaffen, damit die Reinigungsleistungen an ausgewählten Rostocker Schulen ab dem Jahr 2022/2023 unter den in Variante 2 des Prüfergebnisses genannten Prämissen (Anlage) in einem 3–jährigen Pilotprojekt rekommunalisiert werden können.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen einer transparenten Evaluierung im gesamten Schuljahr 2022/2023 unter Einbeziehung des Stadtschüler- und Stadtelternrates, des zuständigen Fachausschusses, des Schulverwaltungsamtes und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung und –entwicklung (KOE) der Bürgerschaft im Jahr 2023 einen nachvollziehbaren Leistungsvergleich der erbrachten Reinigungsleistungen durch dann kommunale bzw. externe Reinigungskräfte „… im Wettbewerb …“ vorzulegen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V, § 102 Abs. 2 SchulG M-V

bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2021/AN/1881

 

Reduzieren

Sachverhalt:

1. Mit Beschluss der Bürgerschaft 2021/AN/1881 vom 03.03.2021 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die von der Stadt benötigten Reinigungsleistungen zu rekommunalisieren. Hierbei ist prioritär die Reinigungsleistung der kommunal getragenen Schulen und deren Sporthallen, die eine pflichtige Aufgabe der Kommune darstellt, zu untersuchen.

 

Ferner sollen auch andere städtische Einrichtungen, wie Verwaltungsgebäude, mit in die Betrachtung einbezogen werden.

Dazu ist die Übernahme der Reinigungsleistungen durch eigenes städtisches Personal oder durch ein kommunales Unternehmen zu prüfen.

 

2. Gegenstand der Prüfung war die Untersuchung des Status quo sowie die Betrachtung einer konzeptionellen Neuausrichtung der Reinigungsleistungen in verschiedenen Varianten und das Herausarbeiten einer möglichen besseren Variante, als der heutigen Leistungserbringung.

 

Im Rahmen einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wurde der Arbeitsprozess wie folgt gegliedert:

 

-         Feststellung des IST-Zustandes der Erbringung der Reinigungsleistungen

-         Schwachstellenanalyse

-         Erarbeitung von Sollvorschlägen

-         Fazit und Empfehlung

 

Zu Beginn der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wurde sich darüber verständigt, keinen externen Gutachter zu binden bzw. ein Gutachten in Auftrag zu geben. Es wäre so zum einen der vorgegebene Termin der Bürgerschaft bei weitem nicht erreicht worden, zum anderen eine hohe fünfstellige Summe ausgegeben worden und zum dritten ist die Verwaltung in dieser Sache der Auffassung, selbst eine nachvollziehbare und zukunftsfähige Variante zu erarbeiten und vorzuschlagen.

 

3. Feststellung des IST-Zustandes der Erbringung der Reinigungsleistungen an Rostocker Schulen.

 

Die immer wieder und sich häufende mangelhafte Erbringung der Reinigungsleistungen insbesondere an den Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock war in den letzten Jahren regelmäßig Gegenstand im Eltern- und SchülerInnenrat der Stadt Rostock sowie im zuständigen Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport. Die Reinigungsleistungen an den Rostocker Schulen, Sporthallen und den Verwaltungsgebäuden werden weitestgehend durch externe Firmen nach Ausschreibungsverfahren erbracht.

 

Im Rahmen der Feststellung des IST-Zustandes der Erbringung der Reinigungsleistungen wurden durch das Schulverwaltungsamt, aber auch durch den KOE Zahlenmaterial über Beschwerden bzw. Schlechtleistungen vorgelegt. Diese Schlechtleistungen haben Ausmaße angenommen, die in der Zukunft nicht mehr durch die Verwaltung, den auftraggebenden KOE, durch die SchülerInnen oder Eltern hingenommen werden.

 

Im Ergebnis dieses mehrjährigen Prozesses der Verbesserung der Reinigungsleistungen muss festgestellt werden, dass alle gängigen Marktvarianten durch die Stadt und den städtischen Eigenbetrieb KOE ausgeschöpft wurden um die Qualität und Zuverlässigkeit der Leistung zu erhöhen. Beispielhaft sind hier die Verschiebung der Gewichtung im Ausschreibungsverfahren auf die Qualität oder die Anhebung des Budgets für Reinigungsleistung beim KOE zu nennen.

 

Oberstes Ziel aller Gremien ist es, den Schülerinnen und Schülern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock jederzeit saubere und intakte Schulgebäude zur Verfügung zu stellen. Das vorgenannte Ziel konnte bisher nicht zufriedenstellend erreicht werden.

 


4. Schwachstellenanalyse

Die Schwachstellen der Erbringung der Reinigungsleistungen vor allem an den Schulen und Sporthallen in den vergangenen Jahren wurden, wie bereits erwähnt, oft in den zuständigen Gremien dargelegt, eine Verbesserung von den Leistungserbringern gefordert und stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

  • Schlechtleistung der Erbringung der Reinigungsleistung (Qualität)
  • Offensichtliche Differenzen zwischen dem Leistungsangeboten der Leistungserbringer und der Umsetzung durch das Reinigungspersonal des Leistungserbringers „vor Ort“
  • regelmäßige Beschwerden von Schülern, Lehrern und Eltern zum schlechten Reinigungszustand
  • schwieriger Prozess der zeitnahen Korrektur der Mängelbeseitigung lange und anstrengende Kommunikationswege
  • Ermüdungserscheinungen bei der immerwährenden Bearbeitung von Mängeln

 

Die Schwachstellen der Erbringung der Reinigungsleistung könnte verbal weiter ausgebaut werden, mit den Stichworten sind aber die Schwerpunkte erwähnt.

 

5. Erarbeitung von Sollvorschlägen

5.1. Bei der Erarbeitung von „Soll“-Vorschlägen war im Vorfeld zu prüfen, ob und wenn ja, wie die Leistung durch ein kommunales Unternehmen übernommen werden kann bzw. übernommen werden möchte. Dazu wurden die kommunalen Unternehmen in der 30. KW 2021 angeschrieben und festgestellt, dass zum einen die WIRO an einem ähnlich gelagerten Projekt zur Verbesserung der Erbringung von Reinigungsleistung in einer Vorprojektphase arbeitet und Rostock Port in der Tat eigene MitarbeiterInnen für die Reinigung von Flächen und Räumlichkeiten des Fährterminals angestellt hat. Alle anderen Unternehmen haben sich für eine Fremdvergabe der Reinigungsleistung entschieden. Letztlich wurde eine mögliche Teilnahme am Pilotprojekt von keinem kommunalen

Unternehmen in Aussicht gestellt.

 

5.2 Im Ergebnis dessen hat sich die Arbeitsgruppe bei der Betrachtung und Erarbeitung von Sollvorschlägen auf 3 Varianten verständigt:

 

  1. Es wird durch den KOE weiterhin versucht, auf die Auftragnehmer insofern einzuwirken, als dass die Anzahl der Mängelanzeigen deutlich reduziert wird, die Qualität sich deutlich verbessert.

 

  1. Die Erbringung der Reinigungsleistungen wird in einer 3-jährigen Pilotphase aus einem Mix von städtischem Personal (Rekommunalisierung) und der fortgeführten externen Leistungserbringung vollzogen.

 

  1. Die Erbringung der Reinigungsleistungen werden ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt in vollem Umfang, mithin für alle Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude rekommunalisiert.

 

Die Bewertung und Empfehlung der drei Varianten ist in der Anlage dargestellt.

 

6. Fazit und Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 2, mithin einer in der Zukunft tragbaren und kurzfristig umsetzbaren zumindest teilweisen Erbringung der Reinigungsdienstleistungen durch städtisches Personal innerhalb des Schulverwaltungsamtes. Unstrittig ist, dass eine höhere Qualität durchaus höhere Kosten mit sich bringt, die Variante 2 lässt nach Auffassung der Arbeitsgruppe in der Summe aber das beste Ergebnis erwarten.

 

Das Ergebnis wird insbesondere davon getragen werden, dass wir der Überzeugung sind, dass eine engere MitarbeiterInnenführung der Schlüssel der Qualitätsverbesserung sein kann. Die langen Kommunikationswege werden deutlich gekürzt und ein direkter Zugriff des betroffenen Schulverwaltungsamtes auf das eingesetzte Personal möglich. Dazu ist es zwingend notwendig, dass nicht nur die erforderlichen Stellen noch im Stellenplan 2021 eingerichtet werden, sondern auch das Sachbudget des Schulverwaltungsamtes, in welchem die Leistung mit entsprechenden Ressourcen integriert werden sollen, angepasst wird.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Die Initiierung des temporären Pilotprojektes im Ergebnis des Prüfauftrages der Bürgerschaft zur Rekommunalisierung der Reinigungsleistungen verursacht im Jahr 2022 etwaige Kosten von 496.650 EURO (½ Jahr Personalkosten + anteilige Sachkosten) und ab dem Jahr 2023 etwaige Kosten von 866.500 EURO Brutto.

 

Dagegen stehen die Mindereinnahmen beim Eigenbetrieb KOE von 705.839 EURO/Jahr.

 

Die Mehrkosten müssen an anderer Stelle im Haushalt eingespart werden. Dazu wird u.a. empfohlen, die Reservestelle vorerst nicht zu besetzen. Zusätzlich sind die angesetzten Plankosten in einem engen Controlling in den ersten beiden Jahren mit den tatsächlich entstehenden Kosten abzugleichen.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Reduzieren

in Vertetung



Steffen Bockhahn
Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Reduzieren

Anlagen

Loading...