Antrag - 2021/AN/2614

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Rostocker Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit folgenden Maßnahmen:

 

1. Übertragung aller im Jahr 2021 nicht verbrauchten Mittel der Ortsbeiratsetats auf das kommende Jahr.

 

2. Eine Evaluierung der bisherigen Wirkung der Ortsbeiratsetats unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • die regionale Verteilung der Mittel
  • Hinweise und Anregungen der Antragssteller*innen sowie der Ortsbeiräte zum formalen Ablauf
  • eine Aufstellung und qualitative Bewertung der unterstützten Projekte
  • eine Einschätzung zur schlussendlichen Umsetzung der Projekte

 

Bei der Evaluation sind die Ortsbeiräte zu beteiligen.

 

Die Evaluation soll Vorschläge umfassen, wie seitens der Stadtverwaltung das Mittel der Ortsbeiratsetats inhaltlich und organisatorisch fortgeführt werden kann. Die Evaluation ist der Rostocker Bürgerschaft bis März 2022 vorzulegen.

 

Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss: erfolgt mündlich

 

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Sachverhalt:

Seit Jahren sind die Ortsbeiratsetats ein wertvolles Mittel, um unkompliziert stadtteilbezogene Projekte zu unterstützen. Und so wichtig die Ortsbeiratsetats auch für die Stadtteile sind, ist deren Verwendung während der Covid19-Pandemie mitunter schwierig.

 

Zu 1: Der vorliegende Antrag greift den richtigen Vorschlag aus dem Jahr 2020 auf und führt den seinerzeit einstimmig in der Rostocker Bürgerschaft geäußerten Beschluss fort. (Siehe hierzu 2020/AN/1628): Ende 2020 waren noch ca. 90.000€ nicht ausgereicht – Mit Stichtag zum 16.09.2021 sind es in diesem Jahr noch 132.782€. Bis zum Jahresende wird sich diese Summe zwar noch verringern, wird aber bei Weitem nicht ausgelastet sein. Festzustellen ist dabei, dass einige Ortsbeiräte noch nahezu keine Mittel ausreichen konnten.

 

Zu 2: Da die Ortsbeiratsetats schon seit einigen Jahren rege genutzt werden, wird es Zeit für ein Zwischenfazit: Die Evaluation soll dabei als Grundlage dienen, wie das Mittel „Ortsbeiratsetat“ künftig noch besser realisiert werden kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Übertragung des verbliebenen Haushaltsansatzes in das Haushaltsbudget 2022.

 

 

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gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell  gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzender der SPD   Fraktionsvorsitzende DIE LINKE.PARTEI

 

 

 

 

gez. Uwe Flachsmeyer

Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

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Beschlüsse

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21.10.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Rostocker Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit folgenden Maßnahmen:

 

1. Übertragung aller im Jahr 2021 nicht verbrauchten Mittel der Ortsbeiratsetats auf das kommende Jahr.

 

2. Eine Evaluierung der bisherigen Wirkung der Ortsbeiratsetats unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

 

  • die regionale Verteilung der Mittel,
     
  • Hinweise und Anregungen der Antragssteller*innen sowie der Ortsbeiräte zum formalen Ablauf,
     
  • eine Aufstellung und qualitative Bewertung der unterstützten Projekte,
     
  • eine Einschätzung zur schlussendlichen Umsetzung der Projekte.

 

Bei der Evaluation sind die Ortsbeiräte zu beteiligen.

 

Die Evaluation soll Vorschläge umfassen, wie seitens der Stadtverwaltung das Mittel der Ortsbeiratsetats inhaltlich und organisatorisch fortgeführt werden kann. Die Evaluation ist der Rostocker Bürgerschaft bis März 2022 vorzulegen.

 


 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2021/AN/2614-02 (ÄA) (s. TOP 8.5.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag Nr. 2021/AN/2614.

 

Beschluss Nr. 2021/AN/2614:

 

Evaluation der bisherigen Wirkung der Ortsbeiratsetats

 

Die Rostocker Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Evaluation der bisherigen Wirkung der Ortsbeiratsetats unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

 

1. die regionale Verteilung der Mittel,

 

2. Hinweise und Anregungen der Antragssteller*innen sowie der Ortsbeiräte zum formalen Ablauf,

 

3. eine Aufstellung und qualitative Bewertung der unterstützten Projekte,

 

4. eine Einschätzung zur schlussendlichen Umsetzung der Projekte.

 

Bei der Evaluation sind die Ortsbeiräte zu beteiligen.

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