Beschlussvorlage - 2021/BV/2612

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des Stellenplans 2022 wird beschlossen (Anlage).

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Beschlussvorschriften:  § 22 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 EigVO M-V


bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

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Sachverhalt:

Gegenstand des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

 

Der Eigenbetrieb betreibt zudem ein Hospiz. Der Wirtschaftsplan ist entsprechend für die Bereiche Krankenhaus und Hospiz aufgestellt.

 

Dieser Wirtschaftsplan wird zu Zeiten der weiterhin anhaltenden COVID-19-Pandemie aufgestellt. Es bleibt insgesamt abzuwarten, wie sich die Pandemie entwickelt. Der vorliegende Wirtschaftsplan basiert auf der Annahme eines verhältnismäßig normalen Krankenhausbetriebes, d.h. wir gehen hier von einem Leistungsgeschehen aus, welches weder durch coronabedingte Schließungen noch durch ein „Bettenfreihalten“ in wesentlichem Umfang beeinflusst ist. 

 

Der Eigenbetrieb plant einen Jahresüberschuss von jeweils TEUR 4.000 für die Wirtschaftsjahre 2022-2024 sowie von TEUR 4.200 in 2025.

Die Einzahlungen an den Finanzhaushalt des Trägers betragen jährlich TEUR 2.000. Der Eigenbetrieb erhält pro Jahr einen investitionsbezogenen Zuschuss des Trägers von TEUR 500.

 

Der vorliegende Wirtschaftsplan sieht kurz- und mittelfristig mehrere wesentliche Bau- bzw. Investitionsvorhaben vor. Bereits in der Wirtschaftsplanung der Vorjahre aufgeführte Vorhaben wurden hinsichtlich der Planung der baulichen Umsetzung sowie deren Finanzierung fortgeführt bzw. teilweise auch in Folgejahre verschoben und finden sich in zeitlich und finanziell konkretisierter Weise im Wirtschaftsplan 2022 wieder.

 

Dies sind kurz- bzw. mittelfristig neben den üblichen erforderlichen Ersatzbeschaffungen in Ausstattung sowie notwendigen Investitionen in moderne Medizintechnik im Wesentlichen die Vorhaben „Erweiterung der zentralen Notaufnahme und Neubau der Zentralküche inkl. Ausstattung“ bis zur geplanten Fertigstellung in 2023, der „Bau und Ausstattung eines Linksherzkatheterlabors und eines Hybrid-OP´s“ in 2022 sowie die Aufstockung des Parkhauses in 2021 bzw. finanziell in 2022. Zudem ist im Planjahr 2022 nunmehr die Modernisierung der Patientenzimmer und des Aufnahmebereichs auf den Entbindungsstationen der Frauenklinik inklusive der Herrichtung von Familienzimmern mit einem Investitionsvolumen von TEUR 500 vorgesehen.

 

Die Finanzierung der Investitionsvorhaben ist bei Förderfähigkeit grundsätzlich aus Fördermitteln geplant, für darüber hinaus gehende notwendige und dringliche Investitionen, nicht förderfähige Bestandteile sowie zur Absicherung der Finanzierung der Gesamtvorhaben sind derzeit der Einsatz von Eigenanteilen aus Rücklagen des Eigenbetriebes sowie auch in geringem Umfang Kreditaufnahmen geplant. Für die Maßnahme „Erweiterung Notfallambulanz/Neubau Küche“ wurden bereits in 2020 Einzelfördermittel nach dem KHG in Höhe von 8 Mio. EUR für den Zeitraum 2020-2023 beschieden. Für den „Bettenerweiterungsbau 1“ wurden in 2018 Fördermittel beantragt. Nunmehr wurden seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V 30 Mio. EUR Fördermittel für dieses Vorhaben in Aussicht gestellt.

 

Unter dem Krankenhauszukunftsgesetz ermöglicht der Bund den Krankenhäusern über einen Krankenhauszukunftsfond im Zeitraum bis 2024 insbesondere die Finanzierung neuer und sicherer digitaler Infrastrukturen. Diesbezügliche Fördermittelanträge wurden durch den Eigenbetrieb gestellt. Wir planen unter diesem Aspekt im vorliegenden Wirtschaftsplan ein gefördertes Investitionsvolumen von 4,1 Mio. EUR.

 

Die Rücklagenzufuhr aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2020 wirkte sich positiv auf die Finanzierungsmöglichkeiten aus.

 

Die Liquidität des Eigenbetriebes ist gemäß Planung jederzeit gewährleistet. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Produkt: 62303 Bezeichnung: Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock, TH 15

 

Produkt: 27201 Bezeichnung: Stadtbibliothek, TH 42

 

Produkt: 26301 Bezeichnung: Konservatorium, Musikschule der HRO, TH 44

 

Produkt: 27101 Bezeichnung: Volkshochschule, TH 43

 

Produkt: 25101 Bezeichnung: Kulturhistorisches Museum, TH 45


Haus­halts­jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwen­dungen

Einzah­­­­lungen

Auszah­lungen

2022

62303.47600000 Erträge aus Sondervermögen

4.000.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

734.300

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

320.500

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

466.300

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

478.900

 

 

62303.78131000 Investitionszuschuss Klinikum Südstadt

 

 

 

500.000


Haus­halts­jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwen­dungen

Einzah­­­­lungen

Auszah­lungen

2023

62303.47600000 Erträge aus Sondervermögen

4.000.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

734.300

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

320.500

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

466.300

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

478.900

 

 

62303.78131000 Investitionszuschuss Klinikum Südstadt

 

 

 

500.000


Haus­halts­jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwen­dungen

Einzah­­­­lungen

Auszah­lungen

2024

62303.47600000 Erträge aus Sondervermögen

4.000.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

734.300

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

320.500

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

466.300

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

478.900

 

 

62303.78131000 Investitionszuschuss Klinikum Südstadt

 

 

 

500.000


Haus­halts­jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwen­dungen

Einzah­­­­lungen

Auszah­lungen

2025

62303.47600000 Erträge aus Sondervermögen

4.200.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

734.300

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

320.500

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

466.300

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

478.900

 

 

62303.78131000 Investitionszuschuss Klinikum Südstadt

 

 

 

500.000

 



 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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24.11.2021 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

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01.12.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen