Beschlussvorlage - 2021/BV/2607
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Nutzungsvertrages zum Verkehrs- und Freizeitgarten in Rostock - Anpassung § 9 Laufzeit und Kündigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.10.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulverwaltungsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt; Rechts- und Vergabeamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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Oct 20, 2021
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Erledigt
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Liegenschafts- und Vergabeausschuss
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Empfehlung
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Nov 11, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Nov 16, 2021
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Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Eigentümerin des traditionsreichen Verkehrs- und Freizeitgartens und betreibt diesen als außerschulischen Lernort. Hier erlernen die Schülerinnen und Schüler der Hanse- und Universitätsstadt das sichere Fahrradfahren in den Klassenstufen 3 und 4.
Die schulische Radfahrausbildung wird durch das Staatliche Schulamt Rostock und die Polizeiinspektion Rostock organisiert und durchgeführt sowie von der BQG „Neptun“ Gesellschaft für Personalentwicklung und Innovationsförderung mbH im Rahmen von Arbeitsförderungsprojekten und der Verkehrswacht Rostock e.V. unterstützt. Durch die gemeinsame Zusammenarbeit war es notwendig, mit der BQG „Neptun“ Gesellschaft für Personalentwicklung und Innovationsförderung mbH und der Verkehrswacht Rostock e. V. einen Nutzungsvertrag zu schließen, der den Beteiligten den Rahmen zur Nutzung des Verkehrs- und Freizeitgartens vorgibt. Im April 2021 wurde mit beiden Partnern eine gemeinsame Nutzungsvereinbarung mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Vertragsende am 30.04.2031 abgeschlossen (Anlage 1).
Begründung der Angelegenheit:
Für die Sanierung der Außenflächen im Verkehrs- und Freizeitgarten wurden zwischenzeitlich erfolgreich Fördermittel eingeworben (Anlage 2).
Im Zuwendungsbescheid für den Verkehrs- und Freizeitgarten wurde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Auflage erteilt, eine Anpassung des Vertragszeitraumes an den Zeitraum der Zweckbindung vorzunehmen. Die Frist für den Zweckbindungszeitraum beginnt mit der Auszahlung der Fördermittel im 4. Quartal 2021. Die Zweckbindungsdauer beträgt 10 Jahre (siehe Anlage 2 - Zuwendungsbescheid - Punkt 2 Zuwendungszweck).
Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Vertragsendes notwendig, welche mit der Anpassung des § 9 Laufzeit und Kündigung umgesetzt wird (Anlage 3).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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123,3 kB
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