Beschlussvorlage - 2021/BV/2603

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die geänderte Fassung des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) (Anlage 2).

 

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Beschlussvorschriften:  § 22 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V


bereits gefasste Beschlüsse:  Nr. 2019/BV/0384

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Sachverhalt:


Die Verkehrsverbund Warnow GmbH ist eine 40,1 %ige Tochtergesellschaft der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG). Die übrigen Anteile entfallen auf die DB Regio Aktiengesellschaft, die rebus Regionalbus Rostock GmbH, die Weiße Flotte GmbH und die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH.

Die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) ist seit Fahrplanwechsel Dezember 2019 Kooperationspartner der VVW GmbH und erbringt SPNV-Leistungen auf dem Teilnetz Ostseeküste II (Strecke Rostock Hauptbahnhof-Stralsund Hauptbahnhof). Nach erneuter Ausschreibung der SPNV-Leistungen erhielt die ODEG den Zuschlag zur Übernahme der SPNV-Leistung für das Teilnetz Ostseeküste II ab Fahrplanwechsel Dezember 2021 bis Fahrplanwechsel 2034.

Aus der Leistungsbeschreibung der Vergabe ergibt sich für den siegreichen Bewerber die Pflicht einen Antrag auf Aufnahme als Gesellschafter in den VVW zu stellen. Dies ist eine Vorgabe der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV), um die mit der Ausgestaltung des Verkehrsvertrages als Bruttovertrag einhergehenden Erlösinteressen des Landes auch innerhalb des Unternehmensverbundes VVW zu wahren. Weiterhin gehört die Mitwirkung in den Arbeitsgruppen des Verbundes zu den Leistungspflichten der ODEG. Aus diesen Gründen beantragte die ODEG die Aufnahme als Gesellschafter in die VVW. Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der VVW stimmten der Aufnahme der ODEG als Gesellschafter am 11.05.2021 zu.

Das Stammkapital der VVW bleibt unverändert. Die DB Regio verkauft der ODEG einen Anteil von 260,00 €.

Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages werden die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile nicht mehr im Gesellschaftsvertrag ausgewiesen. Der Ausweis der Zahl und der Nennbeträge der Geschäftsanteile im Gesellschaftsvertrag nach § 3 Absatz 1 Nr. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ist nur für die Gründung einer Gesellschaft erforderlich. Der § 40 GmbHG schreibt zwingend vor, Veränderungen an der Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen. Damit wird der Gründungsstand der Gesellschafter jeweils aktualisiert. Insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) werden Leistungen regelmäßig neu ausgeschrieben und können damit Veränderungen der Gesellschafter in der VVW nach sich ziehen. Eine erneute Änderung der Satzung wird damit entbehrlich, die Gesellschafter sind zwingend in der Gesellschafterliste enthalten.

Weitere Änderungen:

 

-    § 12 Absatz 1: Übersendung der Einladung und Unterlagen zur Gesellschafterversammlung in elektronischer Form

-    § 30: Bekanntmachungen erfolgen im Bundesanzeiger und im Städtischen Anzeiger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

-    redaktionelle Änderungen

Der Aufsichtsrat der VVW hat die Änderung des Gesellschaftervertrages am 01.09.2021 einstimmig beschlossen. Die Gesellschafterversammlung beabsichtigt, die Änderung des Gesellschaftsvertrages vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft am 11.10.2021 zu bestätigen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:


keine

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.10.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.11.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen