Stellungnahme - 2021/AN/2541-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Nachfolgend die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Wenke Brüdgam:

Sachverhalt:

„Bezugnehmend auf den Antrag 2021/AN/2541 möchte ich Ihnen aus meiner Sicht mitteilen, dass ich es für hochgradig falsch hielte den Neubau eines Frauenschutzhauses für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock an Fördermittel zu koppeln und deren Bereitstellung abzuwarten. Die derzeitigen Fördermöglichkeiten seitens des Bundes im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ sind bereits in Projekten gebunden und laufen bis zum 31.12.2023. Dies bedeutet, dass frühestens ab 2024 neue Mittel zur Verfügung stehen. Ob und wenn ja in welcher Höhe kann nicht gesagt werden.  Der Gleichstellungsaktionsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, beschlossen von der Bürgerschaft am 15.05.2019, legt den Bau eines barrierefreien Frauenhauses, sowohl als Ziel als auch als Maßnahme fest. Weder der Gleichstellungsaktionsplan, noch der Investitionsauftrag koppeln Fördergelder an dieses Bauvorhaben.

Betrachtet man die derzeitige Auslastung des aktuellen Frauenhauses, die Nachfrage und die Verweildauer im Kontext des gesetzlichen Auftrages wird deutlich, dass der Investitionsauftrag, welcher Bestand hat und umgesetzt wird, aufrechterhalten werden muss und in dem Verfahren keine weiteren Verzögerungen annehmbar sind. Das Frauenhaus ist voll ausgelastet. Viele Frauen können hier keinen Platz finden. Derzeit ist es elf Frauen möglich Schutz zu finden, laut Istanbul-Konvention (welche 2017 von Deutschland ratifiziert wurde) müssten es mindestens 21 sein. Die Bedingungen derzeit sind nicht barrierefrei, nicht einmal barrierearm. Das einzige barrierefreie Frauenhaus des Landes befindet sich in Schwerin. Ein unhaltbarer Zustand vor dem Hintergrund, dass Gewalt gegen Frauen weder abhängig von wirtschaftlichen oder sozialen Kontexten noch vom Alter existiert.


Zum jetzigen Zeitpunkt können Frauen mit Söhnen im Teenageralter nicht aufgenommen werden. Entweder müssen die Söhne bei Dritten oder in der Kinder- und Jugendnothilfe untergebracht werden.

Eine unzumutbare Situation in einer ohnehin belastenden Phase eines jungen Lebens. Aus meiner Sicht sprechen allein diese Fakten für eine schnellstmögliche Umsetzung des Bauvorhabens. Ein Warten auf etwaige Fördermittel könnte einen Baustart verhindern oder mindestens für einen bislang unbekannten Zeitraum verschieben. Ich möchte jedoch weiterhin darauf hinweisen, dass der Mietvertrag der bisherigen Immobilie am 31.01.2027 endet und nicht davon auszugehen ist, dass dieser verlängert werden kann.

Zwischen- und Übergangslösungen sind unbedingt zu vermeiden, da sie die Sicherheit der Frauen und ihrer Kinder gefährden und einem stabilen Umfeld entgegenstehen. Eine alternative Anmietung von Schutzwohnungen in barrierefreien oder -armen Wohnkomplexen hätte einen erhöhten Personalbedarf bei schlechterer psychosozialer Arbeit und Therapie zur Folge.

Ein Frauenhaus dient nicht nur einer sicheren Unterkunft von Frauen mit Gewalterfahrungen. Es ist auch Aufgabe von Frauenhäusern, den Frauen in dieser traumatischen Lebenssituation auf die Beine zu helfen, sie bei rechtlichen Schritten zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen ein neues, eigenes Leben frei von Gewalt aufzubauen.  Und es ist unsere Aufgabe als Stadt ein zeitgemäßes, ausreichend großes und barrierefreies Frauenhaus vorzuhalten.“

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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29.09.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben