Beschlussvorlage - 2021/BV/2578

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung einer VE über 600.000,00 EUR für die  Maßnahme 6654101201802121 Knotenanpassung Dierkower Allee/ Hinrichsdorfer Str.
- Feuerwache, Produkt 54101, Konto 78532000 im Finanzhaushalt 2021 für das Haushaltsjahr 2022 wird erteilt.
 

Die Deckung der VE erfolgt aus der VE der Maßnahme 6654300201800220 Ausbau Neubrandenburger Straße, Produkt 54300, Konto 78532000.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4 S. 2 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 6 Abs. 4 Nr. 1 Hauptsatzung

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Sachverhalt:
 

überplanmäßig   außerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligen -der Mehrbe-darf

24

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.721.000,00

-3.731.245,86

     

28

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

31.978.936,41

9.247.813,95

 

29

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24 u. 28)

-29.257.936,41

 

-12.979.059,81

     

  1. Mehrauszahlungen  Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201802121

Knotenanpassung Dierkower Allee / Hinrichsdorfer Str.

Investitionsposition

2

 

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaß-nahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Ansatz VE in 2021 für 2022

+

600.000

überplanmäßige Auszahlungen

+

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

noch verfügbar

=

0

Neu beantragte Haushaltsermächtigung VE in 2021 für 2022

+

 

600.000

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen

 

a)      Unabweisbarkeit:

 

Das Gesamtbauvorhaben Feuerwache III (Hochbau und verkehrstechnische Anbindung) soll im Frühjahr 2023 eröffnet werden.

 

Um diesen Termin realisieren zu können ist es zwingend erforderlich, spätestens im Jahr 2022 die verkehrstechnische Erschließung und Anbindung der Feuerwache baulich herzustellen. Dazu ist es unabdingbar und unerlässlich die Maßnahme im  Jahr 2021 auszuschreiben, um im Frühjahr des Jahres 2022 mit den Bauarbeiten zu beginnen.

Dies kann nur mit der Erteilung einer VE in Höhe von 600.000,- € in diesem Jahr für das nächste Jahr erreicht werden.

 

Im Hinblick auf die Länge des Vergabeverfahrens (Ausschüsse, Fristeinhaltung etc.), kann eine rechtzeitige Fertigstellung nicht erwartet werden, wenn die Ausschreibung der Bauleistung erst Mitte nächsten Jahres oder gar Anfang 2023 erfolgt. Dann kann das Gebäude der Feuerwache III zwar eröffnet werden, es hat aber keine Zufahrt und keine verkehrsbehördlich angeordnete Anbindung an den öffentlichen Straßenverkehr.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

 

Gemäß Baufortschritt des Hochbaus sind die Rohbauarbeiten mit Schwerlastverkehr weitgehend fertig gestellt. Somit sollte kurzfristig die verkehrstechnische Erschließung umgesetzt werden, um Anfang des Jahres 2023 die bestimmungsgemäße Nutzung der Feuerwache III zu gewährleisten.

 

Nach Erstellung aller Ausführungsunterlagen liegt eine Kostenberechnung für die verkehrstechnische Erschließung in Höhe von ca. 600.000,00 € vor.

 

Für eine Umsetzung 2022 ist das Vergabeverfahren zwingend noch im Jahr 2021 einzuleiten.

 

  1. Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

  nein

 

  1. Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe

von 600.000 €

 

Produkt: 54300  Bezeichnung: Landesstraßen

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654300201800220

Ausbau Neubrandenburger Str.

Investitionsposition

2

 

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Ansatz VE 2021 für 2022

+

1.000.000.

Ansatz HAR

+

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar VE

=

1.000.000.

Als Deckung für VE in 2021 für 2022 eingesetzt

 

600.000

 

Begründung :

 

Auf Grund zeitlicher Verschiebung der baulichen Umsetzung der Bauabschnitte wird die geplante VE in Höhe von 1.000.000,00 € im Jahr 2021 nicht in vollem Umfang benötigt und somit können 600.000,00 € der Maßnahme Knotenanpassung Dierkower Allee / Hinrichsdorfer Str.  zu Verfügung gestellt werden.

 

Der Finanzplan 2022 des Haushaltes 2020/2021 beinhaltet für die Maßnahme 6654300201800220 Neubrandenburger Straße einen Ansatz von 1.000.000,00 €. Im Zuge der Umverteilung der VE wird ebenso der korrespondierende Ansatz für die Maßnahme 6654101201802121 Knotenausbau Dierkower Allee/ Hinrichsdorfer Straße bereitgestellt. Mit den Anmeldungen zum Haushaltsplan 2022/2023 wurden die 600.000,00  € für dieses Bauvorhaben berücksichtigt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000.09612000

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201802121

Knotenanpassung Dierkower Allee / Hinrichsdorfer Str. - Feuerwache

Investitionsposition

2

 

 


Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR,VE

VE in 2021 für 2022

 

0

0

offene Aufträge (AU)

 

0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

0

0

neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022

+

 

600.000

Gesamtbedarf VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022

=

 

600.000

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

21.10.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.11.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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