Beschlussvorlage - 2021/BV/2565
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2021 für eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in der Maßnahme 6654101202100111 Lisa-Tetzner-Weg in Höhe von 420.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.10.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Finanzausschuss
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Empfehlung
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Oct 21, 2021
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●
Erledigt
|
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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|
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Nov 3, 2021
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2021 für eine Verpflichtungsermächtigung über 420.000 EUR für das Haushaltsjahr 2021 in der Maßnahme 6654101202100111 Lisa-Tetzner-Weg wird erteilt.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme 6654101202100111 in Höhe von insgesamt 420.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Konto 78532000 erfolgt aus dem Produkt 54300 Landesstraße Maßnahme 6654300201701115 Satower Straße
(Abschnitt zwischen Rennbahnallee und Südring) im Konto 78532000.
Sachverhalt:
überplanmäßig außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligen -der Mehrbe-darf |
24 |
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
2.721.000,00 |
-3.731.245,86 |
|
28 |
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
31.978.936,41 |
9.247.813,95 |
|
29 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24 u. 28) |
-29.257.936,41
|
-12.979.059,81 |
|
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
|
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6654101202100111 |
Lisa-Tetzner-Weg |
Investitionsposition |
1 |
|
Finanzauszahlungskonto |
78532000.09612000 |
Auszahlungen für Baumaß-nahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz VE in 2021 für 2022 |
+ |
420.000 |
überplanmäßige Auszahlungen |
+ |
0 |
AO |
- |
0 |
Aufträge |
- |
0 |
noch verfügbar |
= |
0 |
Neu beantragte Haushaltsermächtigung VE in 2021 für 2022 |
+
|
420.000 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen
a) Unabweisbarkeit:
Die Mittel werden zur Refinanzierung einer unaufschiebbaren Erschließungsmaßnahme, nämlich der Verlängerung des Lisa-Tetzner-Weges entsprechend der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 05.MI.82 dringend benötigt.
Die Maßnahme dient der Erschließung des dahinterliegenden Gewerbegrundstückes, für das im IV. Quartal 2021 ein Erbbaurecht vergeben werden soll. Der potentielle Erbbauberechtigte wird sich im Erbbaurechtsvertrag verpflichten, mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag über die Herstellung und Refinanzierung der Erschließungsanlage zur Sicherung der baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks zu schließen.
Die Verhandlungen über die Konditionen für die Vergabe des Erbbaurechtes sind bereits abgeschlossen. Der Beschluss zur Vergabe des Erbbaurechtes befindet sich in Vorbereitung. In unmittelbar zeitlichem Kontext steht die Beräumung des Grundstückes (derzeit noch bebaut mit Gartenhäusern). Die Verkehrssicherheit ist bis zur Übergabe an den Erbbauberechtigten zu gewährleisten und verursacht Kosten, die möglichst zu minimieren sind.
b) Unvorhersehbarkeit:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes war auf Grund des noch nicht vorliegenden Beschlusses auf Verzicht einer Ausschreibung des Grundstückes die Veranschlagungsreife noch nicht gegeben. Nun ist es gelungen, die Verhandlungen zur Vermarktung des Grundstücks durch Erbbaurechtsvergabe erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Die Erschließungsmaßnahme war im TH 66 nicht geplant, da sie planungs- und bauseitig organisatorisch nicht eingeordnet werden konnte. Durch die jetzt vorliegende Bereitschaft des potentiellen Vertragspartners zur Durchführung und Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahme, zu der er sich in einem gesonderten städtebaulichen Vertrag verpflichten wird, ist die Sicherung der Refinanzierung über die hier zu bewilligende Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2021 notwendig geworden.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
2. Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 420.000 EUR
Produkt: 54300 Bezeichnung: Landesstraßen
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Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6654300201701115 |
Satower Str. (Abschnitt zwischen Rennbahnallee und Südring) |
Investitionsposition |
2 |
|
Finanzauszahlungskonto |
78532000.09612000 |
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz VE 2021 für 2022 |
+ |
600.000 |
Ansatz HAR |
+ |
0 |
AO |
- |
0 |
Aufträge |
- |
0 |
bereitgestellt für Deckungskreis |
- |
0 |
noch verfügbar VE |
= |
600.000 |
Als Deckung für VE in 2020 für 2021 eingesetzt |
|
420.000 |
Begründung :
Aufgrund von Planungsveränderungen verschiebt sich die Planungszeit nach hinten. Der Ansatz für 2022 von 600.000 € wurde in der laufenden Haushaltsplanung auf die nächsten Jahresscheiben aufgeteilt. Die Haushaltskennziffer für das Jahr 2022 wurde angepasst von 600.000 € auf 150.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
|
Nummer |
Bezeichnung |
Teilhaushalt |
66 |
Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt |
54101 |
Gemeindestraße |
|
|
|
Produktkonto:
54101 |
78532000.09612000
|
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer |
6654 |
Lisa-Tetzner-Weg |
Investitionsposition |
1 |
|
Berechnung Gesamtauszahlungen:
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EH in EUR |
FH in EUR,VE |
VE in 2021 für 2022 |
|
0 |
0 |
offene Aufträge (AU) |
|
0 |
0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) |
|
0 |
0 |
neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022 |
+ |
|
420.000 |
Gesamtbedarf VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022 |
= |
|
420.000 |