Stellungnahme - 2021/AN/2360-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines neuen Rad- und Fußweges in der Theodor-Körner-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.09.2021
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Mobilität
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Sep 7, 2021
| |||
●
Unterbrochen
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Sep 16, 2021
| |||
●
Unterbrochen
|
|
Bürgerschaft
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Sep 29, 2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Oct 14, 2021
| |||
●
Geplant
|
|
Bürgerschaft
|
Kenntnisnahme
|
|
|
May 11, 2022
| |||
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Apr 28, 2022
| |||
●
Unterbrochen
|
|
Bürgerschaft
|
Kenntnisnahme
|
|
Sachverhalt:
Bereits seit 2018 wurde der Belang des fehlenden Geh- und Radweges entlang der Theodor-Körner-Straße durch den Ortsbeirat an die Verwaltung getragen.
Diesbezüglich erfolgte eine umfangreiche Stellungnahme an den Ortsbeirat Evershagen im August 2018. In diesem Zusammenhang wurde bereits erläutert, dass die Ergänzung bzw. der nötige grundhafte Ausbau der Th.-Körner-Straße aufgrund der Grundstücksverhältnisse, des Baugrunds, der Gebiets- und Straßenentwässerung sowie des Baumbestandes ein zeitlich als auch kostenmäßig anspruchsvolles Vorhaben wäre.
Von der Seite der Verwaltung sollte anhand der verkehrlichen Bedeutung im Gesamtstraßennetz auch die Umwidmung zur Fahrradstraße geprüft werden.
1. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird beauftragt, zu prüfen,
wie die PKW- und Rad-Nutzung in der Theodor-Körner-Straße durch die
Errichtung eines neuen Rad- und Fußweges entflechtet werden kann und
somit für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen gesorgt ist. Das
Prüfergebnis ist dem Ortsbeirat Evershagen und der Bürgerschaft bis Ende
des Jahres 2021 zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Ein derartiger Prüfauftrag kann durch die Verwaltung bis zum Ende des Jahres bearbeitet und vorgelegt werden. Dieser Prüfauftrag kann jedoch nur beinhalten, welche Art der Führung mit welchen Breiten anzustreben ist und welche Zwänge damit verbunden sind. Dies können die Eingriffe in den Baumbestand sein, aber auch Themen des Grunderwerbs oder ähnliches. Zudem kann dabei auf vorhandene Daten wie die Unfallauswertungen oder Zahlen aus vergangenen Geschwindigkeitsmessungen eingegangen werden. Darüber hinaus kann eine erste Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit einzelner Varianten vorgenommen werden. Teil des Prüfauftrags wird ebenfalls eine grobe Kostenschätzung sein. Dieser Prüfauftrag kann jedoch nicht die Qualität einer Vorplanung oder gar Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung erfüllen. Hierfür bedarf es der Beauftragung der Planungsleistung sowie der Bereitstellung von Planungsmitteln.
2. Die Errichtung des Rad- und Fußweges ist in der Prioritätenliste der
Verwaltung für die jeweiligen Stadtteile und in der mittelfristigen
Finanzplanung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abzubilden.
Bisher konnte diese Maßnahme noch nicht in der mittel- und langfristigen Finanzplanung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verankert werden. Da es sich nicht nur um eine Ertüchtigung der Straße handelt, sondern um umfangreiche bauliche Maßnahmen, die einen kompletten grundhaften Ausbau der Straße zur Folge haben können, handelt es sich hierbei um eine Investition, die im investiven Haushalt abzubilden wäre.
3. Im Ergebnis der Prüfung für die Entwicklung eines neuen Rad- und
Fußweges in der Theodor-Körner-Straße ist umgehend ein
Umsetzungskonzept entwickeln zu lassen, damit dieses jederzeit für den Fall
einer baulichen Realisierung verfügbar ist.
Die Objektplanung von Verkehrsanlagen erfolgt in verschiedenen Planungsschritten – sogenannten Leistungsphasen (von der Vorplanung über die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Ausführungsplanung). Die Erarbeitung des Prüfauftrages kann nur eine Vorbetrachtung sein, als Vorläufer der Objektplanung. Benötigt werden dann später für eine Objektplanung Vermessungen, Baugrunduntersuchungen, Abfragen bei Leitungsträgern, Baumgutachten sowie sonstige Fachgutachten.
Die Kosten der Planungsleistung sind von den zu erwartenden Baukosten abhängig. Eine erste Grobkostenannahme aus dem Jahr 2018 ergab Baukosten von ca. 1,1 – 1,4 Mio. Euro. Kurzfristig kann nur der Prüfauftrag erarbeitet werden. Für eine Ausschreibung der Planungsleistungen wären Planungsmittel in ausreichender Größenordnung im investiven Teilhaushalt des Tiefbauamts nötig. Eine Einordnung in den kommenden Doppelhaushalt 2022/23 muss im Rahmen der Prioritätendiskussion durch die Bürgerschaft erfolgen.
Holger Matthäus