Beschlussvorlage - 2021/BV/2545
Grunddaten
- Betreff:
-
Neunte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.09.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Rechts- und Vergabeamt; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Empfehlung
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Oct 13, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Oct 14, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Nov 3, 2021
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Beschlussvorschriften:
§ 162 (2) BauGB,
§ 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
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Nr. 356/26/91 vom 27.11.1991
Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB für das Stadtzentrum Rostock -
Nr. 568/38/1992 vom 07.10.1992
Nachtragssatzung zur „Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB“ -
Nr. 1042/39/1997 vom 29./30.01.1997
Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ -
2010/BV/0850 vom 08.09.2010
Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes „Ehemaliger Güterbahnhof“ zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
Sachverhalt:
Nach § 162 Abs. 1 BauGB ist die Sanierungssatzung u. a. aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Dies gilt auch für Teile des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes.
Folgende Bürgerschaftsbeschlüsse wurden bereits über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung gefasst:
0314/05-BV vom 22./23. Juni 2005
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Erste Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ |
Teilgebiete I, II, III |
767/06/BV vom 08.11.2006
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Zweite Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ |
Teilgebiet IV |
2010/BV/1311 vom 06.10.2010
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Dritte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ |
Teilgebiet V |
2012/BV/3212 vom 05.09.2012
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Vierte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ |
Teilgebiete VI, VII |
2013/BV/4284 vom 06.03.2013
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Fünfte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ |
Teilgebiete VIII |
2014/BV/0269 vom 28.01.2015
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Sechste Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ |
Teilgebiete IX |
2019/BV/4417 vom 03.04.2019
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Siebente Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ |
Teilgebiete Xa, b, c |
2019/BV/0089 vom 04.03.2020
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Neubekanntmachung der Fünften, Sechsten und Siebenten Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“
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Teilgebiete VIII, IX und Xa,b,c |
2020/BV/1394 vom 11.11.2020
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Achte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ |
Teilgebiet XI |
In dem von der Neunten Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung erfassten Teilgebiet XII (unterteilt in a und b) sind die Sanierungsziele im Wesentlichen erreicht bzw. städtebauliche Missstände beseitigt. Der entsprechende Abschlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.
Nach dem BauGB, insbesondere nach dem Gebot der zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierung gem. § 136 Abs. 1 BauGB ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bezogen auf das Teilgebiet XII berechtigt und verpflichtet, die mit der Sanierungssatzung vorgenommenen bodenrechtlichen Beschränkungen gem. §§ 144 ff. BauGB aufzuheben.
Nach Rechtswirksamkeit der Satzung entfallen für die betroffenen Grundstückseigentümer die Beschränkungen des Besonderen Städtebaurechts; die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird das Grundbuchamt um Löschung der Sanierungsvermerke ersuchen.
Weiterhin wird das Sanierungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB abgeschlossen. Dazu gehört u.a. die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB, sofern diese nicht bereits im Vorwege durch freiwillige Vereinbarungen zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem jeweiligen Grundstückseigentümer nach § 154 Abs. 3 BauGB abgelöst wurden.
Als Grundlage für die Vereinbarungen zur Ablösung des Ausgleichsbetrages waren bereits vor Abschluss der Sanierung Bodenwertermittlungen erforderlich.
Diese durch den Gutachterausschuss in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgenommenen Bodenbewertungen ergaben, dass die städtebaulichen Maßnahmen zu einer Aufwertung des Teilgebietes und damit zu Bodenwertsteigerungen an den Grundstücken geführt haben.
Zum Stichtag der Rechtskraft dieser Teilaufhebungssatzung ist durch den Gutachterausschuss die sanierungsbedingte Wertsteigerung abschließend zu ermitteln. Auf Grundlage dieser grundstücksbezogenen Ermittlungen werden dann die noch nicht abgelösten Ausgleichsbeträge festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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187,7 kB
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276,7 kB
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1,9 MB
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639,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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6
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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