Antrag - 2021/AN/2541

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bau eines barrierefreien Frauenhauses in die Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplanes erneut aufzunehmen.

Alle Fördermöglichkeiten dazu sind zu prüfen, um schnellstmöglich den geplanten Bau zu gewährleisten. Über die Prüfergebnisse ist halbjährlich, beginnend ab 01.01.2022 der Bürgerschaft Bericht zu erstatten.

 

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Sachverhalt:

Im Oktober 2017 ist Rostock mit Beschluss der Bürgerschaft der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene beigetreten und hat im Mai 2019 den Gleichstellungsaktionsplan 2019 bis 2021 beschlossen.

Darin wurde auch der Bau eines barrierefreien Frauenhauses festgelegt, dessen Fertigstellung für 2021 geplant war. Die Grundsteinlegung ist bereits erfolgt und die Planungen für die Gestaltung der Innenräume laufen.  Da dieser Bau mit Landesfördermitteln geplant wurde, diese aber z.Zt. noch nicht zur Verfügung stehen, ist das Vorhaben ins Stocken geraten. Eine Förderung durch das Land wurde aber auf der Arbeitsebene für die neue Förderperiode in Aussicht gestellt.

 

Dieser Beschluss soll nochmals den politischen Willen der Bürgerschaft für den Bau eines barrierefreien Frauenhauses über das Jahr 2021 hinaus bestätigen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Diese Baumaßnahme/ Investition  wurde/wird vom KOE  geplant und realisiert.  Sie wird in den entsprechenden Wirtschaftsplänen berücksichtig.

       

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gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende  

 

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Beschlüsse

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Sep 15, 2021 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - vertagt

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Sep 15, 2021 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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Sep 29, 2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bau eines barrierefreien Frauenhauses in die Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplanes erneut aufzunehmen.

Alle Fördermöglichkeiten dazu sind zu prüfen, um schnellstmöglich den geplanten Bau zu gewährleisten.

Über die Prüfergebnisse ist halbjährlich, beginnend ab 01.01.2022 der Bürgerschaft Bericht zu erstatten.

 

 

Beschluss Nr. 2021/AN/2541:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bau eines barrierefreien Frauenhauses in die Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplanes erneut aufzunehmen.

Alle Fördermöglichkeiten dazu sind zu prüfen, um schnellstmöglich den geplanten Bau zu gewährleisten.

Über die Prüfergebnisse ist halbjährlich, beginnend ab 01.01.2022 der Bürgerschaft Bericht zu erstatten.

 

Die Zielstellung muss sein, dass das Frauenhaus spätestens Ende 2026 in Betrieb genommen werden kann.
 

Der KOE wird beauftragt, eine abgestimmte Entwurfsplanung Bau (EW-Bau)
bis Ende September 2023 vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt