Beschlussvorlage - 2021/BV/2537

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Einführung eines kostenfreien Vorschultickets für Kinder im Alter von 6 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben und noch nicht für das kostenfreie Schülerticket berechtigt sind, wird zugestimmt.
  2. Das kostenfreie Vorschulticket soll auf Probe zum 01.12.2021, zunächst befristet bis zum 31.12.2022, mit der Option auf Verlängerung nach Genehmigung des Doppelhaushaltes 2022/2023 bis zum 31.12.2023, eingeführt werden.
  3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
  4. Die Bürgerschaft zieht die Angelegenheit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung i. H. v. 222.000,- EUR im TH 50 für das Haushaltsjahr 2021 an sich.
  5. Im TH 50 Produkt 35101 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Konto 5/74110010 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke  an verbundene Unternehmen (Verkehrsverbund Warnow GmbH) werden für das Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßige Ausgaben i H. v. 222.000,- EUR bewilligt. Die Deckung wird durch den TH 40, Produkt 24101 Schülerbeförderung, Konto 5/72410000 Schülerbeförderungs-kosten in gleicher Höhe gesichert. Die nicht in Anspruch genommenen Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
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Beschlussvorschriften:   
§ 22 Abs. 3 Nr. 2 Kommunalverfassung M-V,
§ 22 Abs. 4 S. 2 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:  
2021/BV/2114; 2021/AN/2464 

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Begründung der Dringlichkeit für den Jugendhilfeausschuss:

In Anbetracht des notwendigen Projektbeginns am 01.12.2021 und in Zusammenhang mit der Zusage der Verwaltung aus der Stellungnahme Nr. 2021/AN/2464-01 (SN) an die Bürgerschaft, die Angelegenheit am 29.09.2021 zur Beschlussfassung vorzulegen, wird der Jugendhilfeausschuss um Behandlung und Votum am 07.09.2021 gebeten.

 

Sachverhalt:

zu Ziff. 4 des Beschlussvorschlages:

Die Entscheidung über außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen 20.000,00 – 375.000,00 EUR ist gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der HRO auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Bürgerschaft wird gebeten, die Entscheidung an sich zu ziehen, da aufgrund der notwendigen Umsetzung zum 01.12.2021 der Vertragsabschluss und die Bereitstellung der finanziellen Mittel zeitnah entschieden werden müssen. Diese beiden Entscheidungen sind nach Auffassung der Verwaltung nur in einem sachlichen Zusammenhang möglich.

Zur Ansichziehung ist entspr. § 22 Abs. 2 S. 4 KV M-V ein Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.

zu Ziff. 1 bis 3 und 5 des Beschlussvorschlages:

Mit Blick auf eine kostenfreie ÖPNV-Nutzung für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre und das mit Beschluss 2018/BV/4292 zum Schuljahr 2019/2020 auf Probe eingeführte kostenfreie Schülerticket in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ergibt sich eine Lücke in der kostenfreien ÖPNV-Nutzung für 6-jährige Kinder bis zur Einschulung, die mit der Einführung eines kostenfreien Vorschultickets geschlossen werden soll.

Anspruchsberechtigt sind alle Kinder im Alter ab 6 Jahren, die noch nicht für den Erwerb des Schülertickets berechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben.

Für das kostenfreie Vorschulticket ist ein Antragsverfahren vorgesehen. Die Eltern erhalten im Amt für Jugend, Soziales und Asyl einen Nachweis über die Anspruchsberechtigung für das kostenfreie Vorschulticket, der zusammen mit dem Antrag in der VVW ABO-Zentrale vorzulegen ist. Es ist vorgesehen, das Antragsverfahren für die Anspruchsberechtigung zukünftig über ein Online-Verfahren abzubilden.

Das kostenfreie Vorschulticket wird in Form eines laminierten, personalisierten Ausweises mit Geltungszeitraum ausgefertigt und postalisch zugesandt. Es beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

In Abstimmung mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH, bezüglich der Zustimmung der Gremien beim VVW und das benötigte Tarifgenehmigungsverfahren ist eine Umsetzung bereits zum 01.12.2021 möglich. 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für das Vorschulticket sind im Haushaltsplan 2021 nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sind diese Kosten bisher auch nicht im Finanzplan 2022/2023 geordnet. Es handelt sich um eine neue freiwillige Leistung.

Mit Beschluss Nr. 2021/BV/2114 zu den Eckwerten für den Entwurf des Doppelhaushaltes 2022/2023 im Ergebnis- und Finanzhaushalt wurden lediglich für die Finanzierung eines kostenlosen Vorschultickets finanzielle Mittel i. H. v. 359 TEUR im TH 40 berücksichtigt, die auf Grund organisatorischer Verantwortlichkeiten und unter Berücksichtigung der aktuellen Prognose zur Inanspruchnahme in den TH 50 in Höhe von 222 TEUR umzuverteilen sind.

In diesem Betrag sind auch Personalkosten in Höhe von maximal 14.200 € pro Jahr enthalten, die aufgrund der Verortung der Aufgabe im Amt für Jugend, Soziales und Asyl bis zur Umsetzung des Online-Verfahrens ermittelt wurden.

Auch wenn die Finanzierung des Vorschultickets Bestandteil des Eckwertebeschlusses war, stellt dies jedoch aktuell keine Grundlage dar, die vertraglichen Verpflichtungen eingehen zu können, da dies einen Vorgriff auf den Doppelhaushalt 2022/2023 ff. darstellt.

Die Einführung ist bereits zum 01.12.2021 geplant, d.h. es muss eine Deckung aus dem bestehenden Haushalt 2021 erfolgen, um die finanziellen Auswirkungen für 2021 und 2022 sicherzustellen. Es sei darauf hingewiesen, dass dies zu Lasten des bereits defizitären Haushaltes 2021 geht.

Mit der Bewilligung soll die anteilige Finanzierung 2021 und das komplette Jahr 2022 abgesichert werden, da derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann, wann die Beschlussfassung bzw. die erforderliche Genehmigung zum Doppelhaushalt 2022/2023 vorliegen wird.

Als mögliche Deckungsquelle stehen aus dem TH 40 Produkt 24101 Schülerbeförderung Konto 5/72410000 Schülerbeförderungskosten die benötigten finanziellen Mittel zur Ver-fügung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt die Inanspruchnahme mit 30,8 % deutlich unter der anteilig möglichen Ermächtigung, so dass angenommen werden kann, dass die finanziellen Mittel im Haushaltsjahr 2021, auch unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme zum 31.12.2020 mit nur 59,6%, nicht in voller Höhe benötigt werden.

Mit der Beschlussfassung zur Deckungsquelle bildet dies die Grundlage für die finanzielle Neuordnung im Sinne einer Bewilligung. Die daraus entstehende Neuordnung im Haushaltsjahr 2021 wird zeitgleich als Grundlage für die Übertragung der Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022 angesehen. Somit ist eine Deckung zur Finanzierung des Vorschultickets für 2022 gesichert.

Da die Beschlussfassung und Genehmigung der Haushaltssatzung 2022/2023 erst im Laufe des kommenden Jahres erfolgt, kann die Vereinbarung mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH zunächst nur bis zum 31.12.22 mit Option auf Verlängerung nach Genehmigung der Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2022/2023 abgeschlossen werden.

Nachfolgend die Darstellung der finanziellen Auswirkungen je Produktsachkonto:

 

  1. Finanzierung des Vorschultickets im Haushaltsjahr 2021 durch außerplanmäßige Bewilligung

 

HHJ

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2021

24101.5/72410000

Schülerbeförderungskosten

 

-222.000

 

-222.000

2021

35101.5/74110010

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen (Verkehrsverbund Warnow GmbH)

 

+207.800

 

+207.800

2021

35101. 5/70221100

Dienstbezüge Arbeitnehmer –

Beschäftigte

 

+14.200

 

+14.200

 

Gemäß § 15 Absatz 4 GemHVO-Doppik erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2021 die Übertragung, der im Haushaltsjahr 2021 nicht in Anspruch genommenen Ermächtigung zu den außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen, ins Haushaltsjahr 2022.


Damit kann die Finanzierung im Haushaltsjahr 2022 durch den Haushaltsausgaberest gesichert werden.

 

  1. Finanzierung des Vorschultickets ab dem Haushaltsjahr 2023 durch Neuordnung von TH 40 zu TH 50.

 

Zur Darstellung der Gesamtfinanzierung erfolgt an dieser Stelle die Veränderung für das Haushaltsjahr 2023, die im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 geordnet wird.

 

HHJ

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2023

24101.5/74151000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (Verkehrsverbund Warnow GmbH)

 

-205.200

 

-205.200

2023

35101.5/74110010

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen (Verkehrsverbund Warnow GmbH)

 

+191.000

 

+191.000

2023

35101. 50221100

Dienstbezüge Arbeitnehmer - Beschäftigte

 

+14.200

 

+14.200

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 


 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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07.09.2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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14.09.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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16.09.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.09.2021 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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29.09.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen