Änderungsantrag - 2021/BV/2337-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In Anlage 1 und Anlage 2 der BV wird der bisherige Satz:

„Diese Sichtachsen sind aus der Stadthistorie heraus begründet und zwingend in angemessener Formfreizuhalten. Die maximale Ausdehnung des Wettbewerbsgebiets in Richtung Osten ist durch die Ostseite der Wokrenter Straße begrenzt. Der Hochbau kann maximal bis in die Mitte der Wokrenter Straße hineinragen. Die Auswirkungen auf die Sichtachsen sind dabei schlüssig nachzuweisen.“

 

Wird geändert in:

 

Diese Sichtachsen sind aus der Stadthistorie heraus begründet und sind aus städtischer Sicht in angemessener Form freizuhalten. Die maximale Ausdehnung des Wettbewerbsgebiets in Richtung Osten ist durch die Ostseite der Wokrenter Straße begrenzt. Der Hochbau soll grundsätzlich bis maximal an die westliche Bebauunsgkante/Bauflucht der Wokrenter Straße reichen. Eine (auch teilweise) Überschreitung ist indes maximal bis in die Mitte der Wokrenter Straße möglich, sofern die Auswirkungen auf die Sichtachsen schlüssig nachgewiesen sind

 

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Sachverhalt:

Das Freihalten dieser Sichtachse aus städtebaulicher Sicht ist geboten und soll daher als Zielstellung definiert sein. Ein im Rahmen der Ergebnisfindung im hochbaulichen Wettbewerb unter intensiver Beteiligung der städtischen Vertreter*innen gefundenes Ergebnis soll jedoch durch die Vorgabe nicht verhindert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

 

 

gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell   gez. Eva-Maria Kröger

Fraktion der SPD      Fraktion DIE LINKE.PARTEI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Daniel Peters     gez. Uwe Flachsmeyer

Fraktion CDU/UFR     Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktion Rostocker Bund

 

 

 

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Beschlüsse

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18.08.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen