Beschlussvorlage - 2021/BV/2520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, Beschluss-Nr. 2017/BV/2897 vom 13.09.2017, wird die Plangrenze des Aufstellungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, begrenzt

- im Norden: durch die Straßenmitte der Straße „Vogelsang“

- im Osten: durch die Grundstücke östlich der „Kleine Wasserstraße“

- im Süden: durch eine Linie entlang der Nordseite des Rathausanbaus und
   durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der
   „Großen Scharrenstraße“

- im Westen:  durch eine Linie im Abstand von 2,25 m westlich zu den Straßen-
   bahngleisen,

bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, einschließlich örtlicher Bauvorschriften (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf, dessen Begründung einschließlich Anhänge (Anlage 1 und 2) zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ ist ortsüblich bekannt zu machen, zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

 

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), § 3 (2) BauGB, § 4 (2) BauGB


bereits gefasste Beschlüsse:
2017/BV/2897 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ vom 13.09.2017

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Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat am 13.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die im Quartierblatt „Neuer Markt“ (BS-Beschluss 2015/BV/1379) dargestellten Planungsziele umzusetzen.

Insbesondere sind dies:

- Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern im nördlichen Bereich

- Neubau einer Erweiterung des Rathauskomplexes, inkl. eines neuen Bürgerschaftssaals

- Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie der Höhe baulicher Anlagen

- Festsetzung der Anzahl der Stellplätze in Tiefgaragen mit einer gemeinsamen Einfahrt von der Straße „Vogelsang“, mit angemessener Reduzierung der derzeit nach Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze

Mit dem Rahmenplan zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“, 2. Fortschreibung 2008, war die Bebauung im Bereich der Nordseite des Neuen Marktes und nördlich des Rathauskomplexes beschlossen worden. Ab 2012 wurde diese Planung konkretisiert.

Im Herbst 2013 fand ein offener Städtebaulicher Ideenwettbewerb statt; die Jurysitzung am 21. Oktober 2013. Nach Überarbeitung der 3 preisgekrönten Arbeiten wurde die Arbeit des Büros SMAQ als Vorzugsvariante ausgewählt und das Büro mit der Erstellung eines Quartierblattes beauftragt, welches in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und den Ausschüssen der Bürgerschaft erarbeitet wurde. Damit wurden die Planungsziele konkretisiert. Die Beschlussfassung des Quartierblattes „Neuer Markt“ erfolgte mit Änderungen durch die Bürgerschaft am 18.05.2016.

Von der formellen frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 BauGB zur Beschleunigung des Verfahrens abgesehen. Durch die Beteiligung des Ortsbeirates Stadtmitte (öffentliche Veranstaltungen) zum Quartierblatt „Neuer Markt“ als Ergänzung des Städtebaulichen Rahmenplanes zum „Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ sowie die öffentliche Vorstellung des Quartierblattes in 2 Bürgerforen hat eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung bereits stattgefunden.

25.09.2014 Bürgerforum zum Planungsstand

27.08.2015 Bürgerforum zum Planungsstand

12.01.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte

17.02.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte

16.03.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte

10.05.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte

10.06.2016 Planungs- und Gestaltungsbeirat, öffentliche Veranstaltung

Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß. § 13 a Absatz 3 Satz1 Nr. 2 BauGB vom 02. bis zum 16. Oktober 2019 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

 

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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.10.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.10.2021 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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20.10.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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28.10.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, Beschluss-Nr. 2017/BV/2897 vom 13.09.2017, wird die Plangrenze des Aufstellungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, begrenzt

- im Norden: durch die Straßenmitte der Straße „Vogelsang“

- im Osten: durch die Grundstücke östlich der „Kleine Wasserstraße“

- im Süden: durch eine Linie entlang der Nordseite des Rathausanbaus und
   durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der
   „Großen Scharrenstraße“

- im Westen:  durch eine Linie im Abstand von 2,25 m westlich zu den Straßen-
   bahngleisen,

bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, einschließlich örtlicher Bauvorschriften (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf, dessen Begründung einschließlich Anhänge (Anlage 1 und 2) zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ ist ortsüblich bekannt zu machen, zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

 

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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03.11.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen