Änderungsantrag - 2021/BV/2399-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Anlage 1 (Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock), wird auf Seite 16 im Fazit nach dem letzten Satz wie folgt ergänzt:

Ab dem Jahr 2022 wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock alle fünf Jahre fortgeschrieben und der Bürgerschaft zum Beschluss vorgelegt.“

 

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Sachverhalt:

Eine bisherige 10-jährige Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, ist u.a. aufgrund des stark gestiegenen Online-Handels und des sich schnell verändernden  Wettbewerbes nicht mehr zeitgemäß. Auch werden sich künftig die Bedürfnisse der Menschen noch schneller und elementarer verändern. Daher muss mit einer 5-jährigen Fortschreibung stärker auf die aktuellen Veränderungen reagiert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:
liegen nicht vor

 

 

 

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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18.08.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen