Stellungnahme - 2021/AN/2466-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zu den raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) zählen Einrichtungen zum Lüften und Klimatisieren (Heizen, Kühlen, Befeuchten, Entfeuchten der Zuluft) von Räumen.
RLT- Anlagen stellen eine nachhaltige Entscheidung dar, welche nicht nur zukunfts­weisend, sondern auch technisch ökonomisch richtig sind, da diese zentralen Anlagen deutlich wirtschaftlicher, geräuscharmer und effektiver arbeiten als eine Vielzahl von dezentralen Anlagen.

 

Ein baulich höherer Aufwand kann durch deutlichere Effektivität und nachhaltige Kostenentwicklung kompensiert werden.

 

Bei zukünftigen Schulbausanierungen und Schulneubauten erfolgt daher die Planung und wo möglich Umsetzung von raumlufttechnischen Anlagen.

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gez.

Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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18.08.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben