Stellungnahme - 2021/AM/2458-01 (SN)

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Sachverhalt:

Die Lüftung von Schulräumen ist ein wichtiger Baustein der Corona-Prävention.

Inzwischen gibt es für die Ausstattung von Schulen mit Raumluftanlagen oder mobilen Filtern Förderprogramme. Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Unterrichtsräume (absolute und prozentuale Zahlen) an den Rostocker Schulen sind derzeit ausgestattet mit:

 

a)     stationären Raumluftanlagen mit Frischluftzufuhr

Die Plus-Energieschule in Rostock-Reutershagen ist mit einer entsprechenden Anlage ausgestattet. Sie verfügt im Grundschulbereich in elf Klassenräumen und im gymnasialen Bereich in 41 Klassenräumen über eine stationäre Raumluftanlage mit Frischluftzufuhr.

 

b)     stationäre Raumluftanlagen ohne Frischluftzufuhr mit Filtertechnik zur Reduzierung von Virenbelastung

       keine

 

c)      mobilen Filteranlagen zur Reduzierung von Virenbelastung?

       keine

 

  1. Für wie viele Schulräume ist in den kommenden 12 Monaten eine Ausstattung mit den unter 1. genannten Anlagen geplant?

In den kommenden Monaten werden die Schulneubauten der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ mit 28 Klassenräumen, die Erweiterung des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums mit zehn Klassenräumen und das Schulgebäude in der Maxim-Gorki-Straße 67 mit 14 Klassenräumen mit stationären Raumluftanlagen mit Frischluftzufuhr ausgestattet.

 

  1. Welche Schulen verfügen über CO2-Messgeräte?

Es sind aktuell noch keine Unterrichtsräume mit Luftqualitätsmessgeräten mit Ampelfunktion durch den Schulträger ausgestattet.

 

Der Schulträger plant die Ausstattung aller allgemeinen Unterrichtsräume und Fachunterrichtsräumen (in kommunalen Schulen) mit Luftqualitätsmessgeräten mit Ampelfunktion. Hierzu wurden dem Hauptausschuss und der Bürgerschaft Dringlichkeitsvorlagen zugeführt. Die oben genannte Förderrichtlinie des Landes wurde dabei berücksichtigt. Die kommunalen Eigenanteile sind nicht Bestandteil des Haushaltes und müssten durch Verzicht auf andere Investitionen erbracht werden.
 

  1. Wie viele Schulen können nicht gemäß den Empfehlungen der Robert-Koch-Instituts belüftet werden (Querlüften nach DIN EN 12792:2004-01, umgangssprachlich „Durchzug“)?

Wie erfolgt in diesen Räumen die notwendige pandemiegemäße Belüftung?

      Eine Abfrage aller Schulen im letzten Herbst und eine erneute Abfrage im Juli 2021 hat

      ergeben, dass es keine Unterrichtsräume (Kat. 2) in unseren Schulen gibt, die nicht

      entsprechend der Empfehlung der UBA (Umweltbundesamt) gelüftet werden können.

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Im Weiteren wird auf die Positionierungen des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen, die auch den Standpunkt der Verwaltung wiedergeben.

 

 

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Steffen Bockhahn

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Anlagen

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