Dringlichkeitsvorlage - 2021/DV/2479

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 15.09.2021 - / 03.1 Ke

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft zieht die Angelegenheit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung i. H. v. 274.176,00 EUR im Investitionshaushalt des TH 40 im Haushaltsjahr 2021 an sich.

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung der außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 274.176,00 EUR im Investitionshaushalt des TH 40 auf dem Produkt 20101 (Schulträgeraufgaben), Konto 78572000 (Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens unter der Wertgrenze von 800,00 EUR) im Haushaltsjahr 2021 für die Beschaffung von CO2-Messgeräten mit Ampelfunktion zur Verbesserung des Lüftungsmanagements in Unterrichtsräumen für alle kommunalen Rostocker Schulen.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 und 4 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung;
§ 3 (1) Nr. 4 Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen  während der SARS-CoV-2-Pandemie M-V

bereits gefasste Beschlüsse:
Keine

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Begründung der Dringlichkeit:

Aufgrund der am 29. Juli 2021 in Kraft getretenen Förderrichtlinie mit Ablaufdatum 31.10.2021 wird eine Beschlussfassung dringend benötigt, um schnellstmöglich in das öffentliche Vergabeverfahren eintreten zu können. Im Teilhaushalt 40 sind für diese außerplanmäßige Ausgabe keine Haushaltsmittel eingeplant. Daher bedarf es des Grundsatzbeschlusses und der Freigabe von finanziellen Mitteln aus dem TH 40.


Sachverhalt:

 

Zu 1.:

Die Entscheidung über außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen 20.000,00 – 375.000,00 EUR ist gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der HRO auf den Hauptausschuss übertragen.

 

Die Bürgerschaft wird gebeten, die Angelegenheit aufgrund des vorliegenden Charakters einer Grundsatzentscheidung sowie der gegebenen Dringlichkeit an sich zu ziehen und über die Bewilligung zu entscheiden. Mit der Entscheidung über die Bewilligung ist auch die Grundsatzentscheidung zu treffen, ob die Schulgebäude der HRO mit CO2-Messgeräten ausgestattet werden sollen oder nicht. Die Verwaltung bewertet das Anliegen als wichtige Angelegenheit i. S. d. § 22 (2) der Kommunalverfassung M-V. Die nächste planmäßige Hauptausschusssitzung ist für den 14. September 2021 geplant. Die Entscheidung über die Bewilligung würde dem entsprechend um 19 Arbeitstage verzögert werden.

 

Zur Ansichziehung ist entspr. § 22 Abs. 2 S. 4 KV M-V ein Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.

 

Zu 2.:

 

Ein wichtiges Ziel der Corona-Politik des Landes ist es, den Regelbetrieb in Schulen auch in Zeiten einer Pandemie sicherzustellen.

 

Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Luftqualität in Unterrichtsräumen, aus dem MV-Schutzfonds vom 29.07.2021, werden Fördermittel in Höhe von 60% (max. 150,00 EUR) zur Beschaffung von CO2-Messgeräten mit Ampelfunktion als flankierende Maßnahme in Aussicht gestellt.

 

Die CO2-Messgeräte mit Ampelfunktion messen den CO2-Gehalt in der Raumluft und geben ein optisches sowie ein akustisches Signal bei der Überschreitung von vorgegebenen Schwellenwerten für die Raumluftkonzentration in Unterrichtsräumen ab.

 

Zur Flankierung der entsprechenden Hygienekonzepte an den Schulen und zur Absicherung des Präsenzunterrichtes im Schuljahr 2021/2022 dient diese Maßnahme dazu, alle Räume für den Unterricht auch in Pandemiezeiten verfügbar zu halten sowie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur.

 

Das öffentliche Vergabeverfahren und die Installation der CO2-Messgeräte in den Schulen sollen unmittelbar nach der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft begonnen werden. Wir rechnen mit einer Umsetzung bis zum 01.04.2022.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel stehen im TH 40 durch Minderauszahlungen im Bereich Hardware zur Verfügung. Geplant ist die Beantragung von Fördermitteln über die Förderrichtlinie zur Verbesserung der Luftqualität in Unterrichtsräumen. Dabei wird von einer Gesamtsumme von ca. 274.176,00 EUR brutto für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach einer ersten Kostenschätzung ausgegangen. Die Ausgaben für CO2-Messgeräte mit Ampelfunktion sind bis zu einer Höhe von 250,00 EUR je angeschafftem Gerät mit 60 % förderfähig (60 % = 150,00 EUR). Der Eigenanteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock würde bei Bewilligung der Fördermittel somit voraussichtlich ca. 109.670,40 EUR brutto (s. Anlage 1) betragen.

Siehe Anlage 2 – Ergänzungsblatt Nr. 1 zu finanziellen Auswirkungen

 


 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

X

werden nachfolgend angegeben

 

Während der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren ist nicht beabsichtigt einen Wartungsvertrag abzuschließen. Wir erwarten einen minimalen Anstieg des Stromverbrauchs, der über den TH 40 gedeckt ist.

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.08.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.08.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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