Informationsvorlage - 2021/IV/2463

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der
Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

 

Der vorliegende Bericht umfasst die Übersicht über den Stand des Haushaltsvollzugs per 30.06.2021 sowie die Prognosen der Organisationseinheiten zum 31.12.2021 für die Ergebnis- und Finanzrechnung. Er enthält eine Zeitreihe über die Abrechnung der Ziele und Kennzahlen der wesentlichen Produkte.

 

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in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

05.08.2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

18.08.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben