Anfrage der Fraktion - 2021/AF/2456

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Beratungsfolge

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Anliegen:

Anfragen sind eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Bürgerschaftsmitglieder. Sie dienen der Willensbildung, der effektiven Vorbereitung und der Kontrolle der Verwaltung. Gemäß Kommunalverfassung MV hat jedes Bürgerschaftsmitglied das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu richten. Diese Anfragen sind nach der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock innerhalb von 10 Tagen zu beantworten. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist der oder die Anfragende zu informieren. Trotz regelmäßiger Mahnungen und Beschwerden werden Anfragen von Teilen der Verwaltung seit geraumer Zeit gar nicht oder nur mit mehrmonatiger Verzögerung und dabei ohne Bitte um Fristverlängerung beantwortet. Dies gilt z. B. für folgende Anfragen:

- 2020/AM/0805 (Anonymer Krankenschein), eingereicht am 25.2.20, beantwortet 3.7.20
- 2020/AM/1244 (Schulessen Lockdown), eingereicht am 13.8.20, beantwortet 1.12.20
- 2020/AM/1508 (Vorschulticket), eingereicht am 8.10.20, beantwortet am 3.3.21
- 2021/AM/1903 (digitaler Unterricht), eingereicht am 26.1.21, beantwortet am 11.5.21.

Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

1. Was sind die Gründe für die mehrmonatigen Verspätungen?
2. Warum wurde die Anfrage 2021/AM/1842 (Schulentwicklungsplan), eingereicht am 5.1.21, bislang nicht beantwortet? Bis wann erfolgt die Beantwortung?
3. Warum wurde die Anfrage 2021/AM/2195 (Beratungsangebote für Familien unter Pandemiebedingungen), eingereicht am 3.5.2021, bislang nicht beantwortet? Bis wann erfolgt die Beantwortung?
4. Wie wird die Verwaltung zukünftig eine Beantwortung gemäß der Vorgaben der Hauptsatzung sicherstellen?
 

 

 

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Uwe Flachsmeyer
 

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Beschlüsse

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18.08.2021 - Bürgerschaft