Informationsvorlage - 2021/IV/2438

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2020/AN/1750 vom 02.12.2020


Sachverhalt:
Der von der Bürgerschaft am 02.12.2020 beschlossene Ergänzungsbeschluss zum Haushaltsplan 2021 wurde von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.01.2021 genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 erfolgte am 30.01.2021 im Städtischen Anzeiger.

Gleichzeitig wurde die Einrichtung eines kommunalen Härtefallfonds für ergänzende Hilfen zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entsprechend der Richtlinie zur ergänzenden Förderung von besonderen Härtefällen im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-CoV-2-Erregers und der damit einhergehenden Covid-19-Erkrankungen auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von 245.000 EUR (2020/AN/1750 v. 02.12.2020) durch die Bürgerschaft beschlossen.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock richtete auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses einen kommunalen Härtefallfonds zur Unterstützung derer ein, die durch die Covid-19-Pandemie nachhaltig in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden. Dieser Fonds soll in besonderen Härtefällen vor allem Vereinen, Trägern von Kultur- und Sozialeinrichtungen und Freiberuflern sowie Selbstständigen für den Zeitraum der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie dienen und Hilfen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern ergänzen.

Die dazu erarbeitete Kommunale Härtefallförderrichtlinie-Covid-19 ist nach ihrer Bekanntmachung im Städtischen Anzeiger am 27.02.2021 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2021. Zeitgleich erfolgte die Veröffentlichung der Kommunalen Härtefallförderrichtlinie-Covid-19 auf der Internetseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.


Das Gesamtbudget i. H. v. 245.000 EUR wird vom Kämmereiamt verwaltet. Die eingehenden Anträge wurden durch das Kämmereiamt teilweise an die fachlich zuständigen Organisationseinheiten zur Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung übergeben.

In der Zeit vom 27.02. – 30.06.2021 gingen insgesamt 16 Anträge auf Unterstützung entsprechend der Kommunalen Härtefallförderrichtlinie-Covid-19 ein.

Auf Grund fehlender Voraussetzungen mussten 10 Anträge durch die Organisationseinheiten abgelehnt werden (Kämmereiamt - 3 Anträge; Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt - 1 Antrag; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen - 5 Anträge; Hafen- und Seemannsamt - 1 Antrag). Gründe dafür waren u. a., dass entsprechend der Härtefallförderrichtlinie die existenzbedrohliche wirtschaftliche Notlage nicht nachgewiesen werden konnte, nachgeforderte Unterlagen nicht eingereicht wurden oder der/ die Antragsteller/ Antragstellerin seinen/ ihren Sitz nicht in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat. Anträge auf Zuwendungen für investive Maßnahmen wurden ebenfalls ablehnend beschieden. Eine Antragstellerin hat ihren Antrag zurückgezogen.

Die Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Mittel beträgt zum jetzigen Zeitpunkt 13,6%. Es wurden bisher 33.438,10 EUR ausgezahlt.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Reduzieren

in Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.10.2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

03.11.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1021141&VOLFDNR=1021141&selfaction=print