Beschlussvorlage - 2021/BV/2414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Großmarkt Rostock GmbH.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 71 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der Großmarkt Rostock GmbH
 

bereits gefasste Beschlüsse:  Nr. 2019/BV/4595 vom 03.07.2019

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Sachverhalt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist an der Großmarkt Rostock GmbH zu 100 % beteiligt.

 

In § 8 des Gesellschaftervertrages der Großmarkt Rostock GmbH wird die Besetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt:

„(1) Der Aufsichtsrat hat 4 Mitglieder. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock entsandt.

 (2) Zum Mitglied des Aufsichtsrates kann nicht berufen werden, wer unternehmerische Tätigkeiten ausübt, die im Zusammenhang mit den Aufgaben der Gesellschaft stehen.

 (3) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richtende schriftliche Erklärung niederlegen.“

 

Frau Anke Knitter hat ihr Mandat als Aufsichtsratsmitglied der Großmarkt Rostock GmbH mit Wirkung zum 09.08.2021 niedergelegt. Durch die Bürgerschaft ist daher eine neue Vertreterin oder ein Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Großmarkt Rostock GmbH zu bestellen.


Der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde am 07.05.2008 mit Vorlage 0769/07-BV beschlossen, Änderungen wurden mit Datum vom 17.03.2010 umgesetzt.

Der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll insbesondere dazu dienen, einen Standard für das Zusammenwirken aller Beteiligten wie Bürgerschaft, Stadtverwaltung und Beteiligungsgesellschaften festzulegen und zu definieren, eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung zu fördern und zu unterstützen sowie den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und Stadtverwaltung zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern.

Gemäß Teil I Pkt. 2.2.5 S. 2 des Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften von einem Aufsichtsratsmitglied wahrzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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18.08.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2414: (- nach Abfrage der Dafürstimmen und Enthaltungen
         zum Vorschlag/Änderungsantrag und
         Bekanntgabe des Ergebnisses):

 

Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
für den Aufsichtsrat der Großmarkt Rostock GmbH:

 

für die Fraktion der SPD:  Maik Bunschkowski

 

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1021109&TOLFDNR=7156736&VOLFDNR=1021109&selfaction=print