Beschlussvorlage - 2021/BV/2403
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekenntnis der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu ethisch und umweltfreundlichem Handeln bei Finanzangelegenheiten (Divestment) im Kernhaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.08.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Aug 5, 2021
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock legt, auf Grund der fehlenden Notwendigkeit, für Geldanlagen im Kernhaushalt derzeit keine Richtlinien fest.
An Kreditausschreibungen beteiligt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch Banken, die die strengen Nachhaltigkeitsgrundsätze einer noch zu definierenden Referenzliste erfüllen. Vorrangig finden allerdings die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 43 Abs. 4 KV M-V Anwendung, nach dem der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag erhält. Sofern es mehrere Bestbieter gibt, kann für die Entscheidung dem Kriterium der Nachhaltigkeit Vorrang eingeräumt werden.
Die Erstellung einer Referenzliste erfolgt in Zusammenarbeit mit einer Research-/
Ratingagentur.
Sachverhalt:
Umsetzung der Grundsätze ethisch-ökologischen Handels bei Finanzangelegenheiten
im Kernhaushalt
Unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2020/AN/1438 hat sich die Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit dem Thema Divestment in der Finanzwirtschaft auseinandergesetzt.
Als Ergebnis werden folgende zweckmäßige Maßnahmen für die Umsetzung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft empfohlen.
Geldanlagen
Regelungen für Geldanlagen werden für den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock derzeit nicht getroffen.
Begründung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock tätigt momentan keine Anlagen im mittel- und längerfristigen Bereich und wird es voraussichtlich auch, auf Grund der Haushaltslage, in absehbarer Zeit nicht tun können.
Kreditgeschäft
An Kreditausschreibungen beteiligt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zukünftig verstärkt auch Banken, die die Nachhaltigkeitsgrundsätze einer noch zu definierenden Referenzliste erfüllen.
Vorrangig finden allerdings die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 43 Abs. 4 KV M-V Anwendung, nach dem der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag erhält. Sofern es mehrere Bestbieter gibt, kann für die Entscheidung dem Kriterium der Nachhaltigkeit Vorrang eingeräumt werden.
Für die Erstellung einer entsprechenden Kontrahentenliste unter Festlegung von Ausschlusskriterien bedient sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Zusammenarbeit einer Research-/Ratingagentur für Nachhaltigkeit. Für diese Leistung fallen, in der Höhe noch zu bestimmende, zusätzliche Kosten an.
Begründung:
Bei einem geplanten investiven Kreditvolumen von ca. 189 Mio. EUR allein bis 2023 ist es unabdingbar, Kredite effektiv aufzunehmen, wie es das Haushaltsrecht und die KV M-V fordern. Voraussetzung ist ein breites Gläubigerportfolio für Kreditanfragen. Reine Nachhaltigkeitsbanken machen momentan allerdings nur einen kleinen Teil der Bankenlandschaft aus, wie bereits Frau Dr. Susanne Homölle (Professorin für Bank- und Finanzwirtschaft der Uni Rostock) in einem Artikel der Ostseezeitung vom 05.11.2020 bestätigte. Hinzu kommt, dass einige dieser Banken Kommunen nicht finanzieren oder dies auf Grund ihrer Größe nicht können.

Aug 5, 2021 - Finanzausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock legt, auf Grund der fehlenden Notwendigkeit, für Geldanlagen im Kernhaushalt derzeit keine Richtlinien fest.
An Kreditausschreibungen beteiligt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch Banken, die die strengen Nachhaltigkeitsgrundsätze einer noch zu definierenden Referenzliste erfüllen. Vorrangig finden allerdings die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 43 Abs. 4 KV M-V Anwendung, nach dem der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag erhält. Sofern es mehrere Bestbieter gibt, kann für die Entscheidung dem Kriterium der Nachhaltigkeit Vorrang eingeräumt werden.
Die Erstellung einer Referenzliste erfolgt in Zusammenarbeit mit einer Research-/
Ratingagentur.