Beschlussvorlage - 2021/BV/2398

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Zoologischen Garten Rostock gGmbH.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 71 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie § 7 Abs. 1 und 5 des Gesellschaftsvertrags der Zoologischer Garten Rostock gGmbH

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2020/AN/0654 vom 22.01.2020 zur Neubesetzung des Aufsichtsrates

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Sachverhalt:


Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hält unmittelbar 99,56 % der Gesellschaftsanteile an der Zoologischer Garten Rostock gGmbH. Mitgesellschafter sind mit 0,4 % die Gesellschaft der Freunde und Förderer des Zoologischen Gartens Rostock e.V. sowie mit 0,04 % Herr Mathias Welke. Der § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Zoologischer Garten Rostock gGmbH vom 14.05.2018 regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus elf Aufsichtsratsmitgliedern. Neun Mitglieder werden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gestellt, die anderen Gesellschafter entsenden jeweils ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat. Die Bestellung erfolgt durch Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat.“

 

Herr Prof. Dr. Ralf Friedrich (SPD) hat sein Mandat im Aufsichtsrat der Zoologischer Garten Rostock gGmbH mit Wirkung vom 21.06.2021 niedergelegt. Damit ist eine neue Vertreterin oder ein neuer Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Zoologischen Garten Rostock gGmbH zu bestellen.

 

Der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde am 07.05.2008 mit Vorlage 0769/07-BV beschlossen, Änderungen wurden mit Datum vom 17.03.2010 umgesetzt.

 

Der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll insbesondere dazu dienen, einen Standard für das Zusammenwirken aller Beteiligten wie Bürgerschaft, Stadtverwaltung und Beteiligungsgesellschaften festzulegen und zu definieren, eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung zu fördern und zu unterstützen sowie den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und Stadtverwaltung zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern.

 

Gemäß Teil I Pkt. 2.2.5 S. 2 des Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften von einem Aufsichtsratsmitglied wahrzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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18.08.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2398: (- nach Abfrage der Dafürstimmen und Enthaltungen
         zum Vorschlag/Änderungsantrag und
         Bekanntgabe des Ergebnisses):

 

Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Zoologischen Garten Rostock gGmbH:

 

für die Fraktion der SPD: Anne Mucha