Beschlussvorlage - 2021/BV/2382
Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Rostock GmbH
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 18, 2021
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geändert beschlossen
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Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hält mittelbar 100 % der Gesellschaftsanteile über die RVV Rostocker Versorgung- und Verkehrs-Holding GmbH an der Stadtentsorgung Rostock GmbH.
Der § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentsorgung Rostock GmbH vom 04.04.2013 regelt im Folgenden:
„Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu sechs Mitgliedern. Das Entsenderecht steht dem Gesellschafter der RVV GmbH für bis zu vier Aufsichtsratsmitglieder und der Arbeitnehmervertreter der Gesellschaft, in Anlehnung an das Gesetz über die Drittelbeteilung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, für zwei Aufsichtsratsmitglieder zu.“
Mit Schreiben vom 02.06.2021 hat Frau Elisabeth Möser ihr Mandat als Aufsichtsratsmitglied der Stadtentsorgung Rostock GmbH mit Wirkung vom 17.08.2021 niedergelegt. Durch die Bürgerschaft ist daher ein weiteres Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Rostock GmbH.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- Universitätsstadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.
Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.
