Beschlussvorlage - 2021/BV/2374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2020 des „Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ wird festgestellt.

 

  1. Der Jahresgewinn in Höhe von EUR 4.135.855,25 wird, soweit dieser auf das Geschäftsfeld HRO entfällt, in Höhe von EUR 1.851.197,17 an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock abgeführt und soweit dieser auf das Geschäftsfeld Fremde Dritte entfällt in Höhe von EUR 2.284.658,08 in die Rücklagen eingestellt. 

 

  1. Die Entlastung der Betriebsleiterin des „Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ für das Geschäftsjahr 2020 wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 1 Kommunalverfassung M-V
i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung M-V

bereits gefasste Beschlüsse: Keine

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Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2020 wurde durch den „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ aufgestellt. Die Jahresabschlussprüfung führte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Domus AG im Monat April 2021 durch. Unter dem Datum vom 30. April 2021 erteilten die zuständigen Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Eigenbetrieb schließt das Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis ab. Das Jahresergebnis beträgt TEUR 4.136. Ursächlich für die Entwicklung waren geringere Abschreibungs-aufwendungen und höhere Miet- und Pachterlöse. Die Aufwandsquoten für Instandhaltung, Material und Personal verbesserten sich leicht im Vergleich zu den letzten 5 Jahren. Der durchschnittliche Personalbestand des Eigenbetriebes hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4 auf 72 Beschäftigte erhöht.

 

Das Anlagevermögen stieg von TEUR 448.437 im Vorjahr auf TEUR 465.673 im Berichtsjahr. Wesentliche Investitionen und Sanierungsmaßnahmen betrafen beispielsweise die Heinrich-Heine-Grundschule in Warnemünde, das Vereinsgebäude im Gaffelschoner Weg, den Neubau der Feuerwache III in Dierkow oder das Jugendwohnhaus in der W. Barents Str.

 

Unter Beachtung des § 13 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern empfahl die Betriebsleitung des Eigenbetriebes im Anhang des Jahresabschlusses den Gewinn, soweit dieser auf das Geschäftsfeld HRO entfällt, in Höhe von TEUR 1.851 an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock abzuführen und soweit dieser auf das Geschäftsfeld Fremde Dritte entfällt, in Höhe von TEUR 2.285 in die Rücklagen einzustellen, mit dem Ziel, die zukünftigen investiven Maßnahmen auch im speziellen Bereich, wie z. B. die Sportfreianlage „Rote Erde“ u. ä. mit einem notwendigen Eigenfinanzierungsgrad abzusichern und somit zeitnah umzusetzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe der Ausschüttung wie im Entscheidungsvorschlag unter Punkt 2 beschrieben.

 

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in Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.10.2021 - Rechnungsprüfungsausschuss

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21.10.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.11.2021 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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01.12.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen