Stellungnahme - 2021/AM/2299-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

I. Fragen zum Beteiligungskonzept:

 

  1.                                  Wurde die in Anlage 9 zum Beschluss Nr. 2016/BV/2064 geforderte Absichtserklärung zur Kooperation und einer strategisch-gesellschaftsrechtlichen Beteiligung zwischen WIRO und Stadtwerke unterschrieben und haben die vereinbarten Verhandlungsgespräche zwischen der WIRO/ WIR und den Stadtwerken stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Eine Absichtserklärung wurde zwischen den drei Beteiligten mit Datum vom 29.08.2016 unterzeichnet (war dem Beschluss 2016/BV/2064 als Anlage 9 beigefügt). Am 22.09.2016 hat ein gemeinsames Gespräch zw. der WIRO und den SWR AG stattgefunden. Am 09.11.2016 fand eine erneute Beratung unter Beteiligung der WIRO und der SWR AG beim Senator Dr. Müller von Wrycz-Rekowski statt. Zu diesem legte die WIRO eine „Konzeption für zukünftige Entwicklungen auf dem  Energie- und Wohnungswirtschaftsmarkt in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Stand Oktober 2016)“ vor (siehe Anlage 1). Das Konzept wurde an die Teilnehmer übergeben. Weitere Termine hierzu haben nicht stattgefunden, zumindest nicht mit Beteiligung der WIRO.

 

Wir verweisen zudem auf die Stellungnahme 2018/AM/3532-01 (SN), in der ausgeführt worden ist, dass das Projekt aufgrund extrem hoher Beraterkosten zurück gestellt worden ist.

 

Seit 2017 führt die WIR indessen regelmäßige Abstimmungsgespräche über alle Baumaßnahmen mit den Stadtwerken, die sich immer mehr intensiviert haben.

Am 15.04.2021 vereinbarten die Stadtwerke und die WIR, ein gemeinsames Projekt im Hansaviertel umzusetzen. Das Projekt hat mit der Durchführung einer Ausschreibung zur Planungsleistung begonnen.

 

Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der SWR AG an der WIR kann nach jetziger Konstellation aus vergaberechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden. Wir verweisen auf das der Beschlussfassung Nr. 2016/BV/2064 als Anlage 6 angehängte Kurzgutachten zu den vergaberechtlichen Erwägungen, wonach eine Beteiligung Dritter an der WIR die notwendige Inhousefähigkeit nach § 108 Abs. 1 GWB in Frage stellen würde. Die Geschäftsgrundlage, wie im Satzungszweck der WIR unter § 2 Abs. 1 verankert (Versorgung der WIRO mit Wärme und Warmwasser), würde der Gesellschaft somit entzogen werden.

 

 

  1.                                  Warum sind noch keine Ergebnisse der zu erstellenden Konzeption zur Untersuchung der zukünftigen Entwicklungen auf dem Energie- und Wohnungswirtschaftsmarkt für die Ausrichtung der strategischen Beteiligung der Stadtwerke an der WIR bekannt?
    Im Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2064-02 (ÄA) ist festgelegt, dass das Konzept der Bürgerschaft bis 30.11.2016 vorgelegt werden soll?
    Welche Aussagen trifft das Konzept zu den beschlossenen Zielen?

 

Siehe Beantwortung unter Nr. 1.

 

  1.                                  Welche Verwaltungseinheit ist federführend für die Umsetzung der Beschlüsse von 2016 zuständig. Zu welchen Terminen hat sich die Arbeitsgruppe getroffen?

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Zentrale Steuerung ist mit der Federführung beauftragt. Termine haben wie unter Nr. 1 bereits benannt stattgefunden. Eine Arbeitsgruppe im eigentlichen Sinne gab und gibt es nicht.

 

  1.                                 Warum wurde die Bürgerschaft nicht bzw. nicht regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten informiert, obwohl der Termin zur Vorlage des Konzeptes seit Jahren überfällig ist?

Siehe Beantwortung Nr. 1 bis 3.

 


II. Fragen zur Wärmeversorgung bei Neubauvorhaben der WIRO:

 

  1.                           Für welche Neubauvorhaben der Jahre 2017 - 2022 einschließlich der Vorhaben Werftdreieck, Thierfelder und Möllner Straße ist ein Anschluss an die Fernwärme (FW) und der Wärmebezug für die Grundversorgung mit FW geplant? (Beantwortung bitte detailliert für jedes Vorhaben)

 

Siehe Anlage 2

 

  1.                          Sofern keine Grundversorgung mit FW vorgesehen ist:

-  Warum wurde/wird keine FW-Grundversorgung realisiert?

-  Wurden die gemäß der Fernwärmesatzung erforderlichen Befreiungen
    von der FW-Anschluss- und Benutzungspflicht beantragt?

- Wie erfolgt die Wärmeversorgung stattdessen? Wie wird sie finanziert und refinanziert?

 

Ein Teil der Neubaumaßnahmen der WIRO liegt nicht im Geltungsbereich der Fernwärmesatzung, sodass die WIR auf Alternativen zurückgegriffen hat. Die Objekte die im Geltungsbereich liegen, werden mit erneuerbaren Energien und Fernwärme als Spitzenlast gebaut. Somit ist die CO2-Bilanz immer besser als mit einem Fernwärmeanschluss.

 

Die geplanten Grundversorgungen in den Neubauvorhaben werden über die Erneuerbaren Energien (Eisspeicher, Solar, Wärmepumpen, etc.) realisiert. Damit wird es ökologisch, nachhaltiger und verbessert die Umweltbilanz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.


Natürlich werden gemäß Fernwärmesatzung erforderliche Befreiungen beantragt.

 

Die Finanzierung der Heizungsanlagen, erfolgt durch den jeweiligen Eigentümer. (Heizungsanlagen der WIRO werden von der WIRO finanziert und Heizungsanlagen der WIR von der WIR).

 

Bei der WIR fließen die Investitionskosten in die Wärmepreise ein und werden somit refinanziert.

 

 

III. Fragen zu gas- oder ölbefeuerten Heizungsanlagen, die in Bestandsobjekten

ausgetauscht wurden:

 

  1. Wie viele Anlagen wurden seit 2017 aufgrund von Modernisierungen der Heizungsanlage erneuert und wie viele gas- oder ölbefeuerte Anlagen sind noch zu erneuern?

 

Abstimmungen zu den Objekten finden immer mit dem Umweltamt und der Stadtwerke ein Jahr im Voraus statt.

 

Modernisierte Bestandsanlagen: 81 Anlagen

 

Zukünftige Erneuerungen von Bestandsanlagen: 194 Anlagen

(wovon 96 Bestandsanlagen, im Straßenverzeichnis

der Fernwärmesatzung liegen und somit auf

Fernwärme umgestellt werden)

 

  1. Wie viele wurden auf Gas, wie viele auf FW, wie viele auf erneuerbare Energien umgestellt?

 

Bis einschließlich 2021:

 

FW:    0 Anlagen

Gas: 83 Anlagen

erneuerbare Energie:  20 Anlagen mit Solarthermie

  3 Anlagen mit Luftwärmepumpe

 6 Anlagen mit Geothermie

 1 BHKW

 

  1. Auf welchen Energieträger sollen die noch zu erneuernden Anlagen umgestellt werden?

 

Seit März 2021 wird für jede Heizungsanlage die erneuert werden soll, geprüft, ob erneuerbare Energien zum Einsatz kommen können (technisch sinnvolle Lösung).

 

Auf fossile Brennstoffe soll zukünftig ab 2022 verzichtet werden. Nach Auslaufen des Gasliefervertrages wird zukünftig Schritt für Schritt Bio-Gas eingeführt.

 

  1. Wenn bei der Umstellung Gas als Energieträger zum Einsatz kam bzw. kommen soll, welche Gründe verhinderten/verhindern eine Umstellung auf FW bzw. erneuerbare Energie?

 

Umstellung auf Fernwärme war nicht möglich, da diese Objekte sich nicht auf der Straßenliste der Fernwärmesitzung befanden.

 

Die Errichtung von erneuerbaren Energien war nicht möglich, da keine technisch wirtschaftliche Lösung vorhanden war:

 

  • Die Ausrichtung der Objekte war nicht gegeben.
  • Die Objekte hatten zu wenig Wohnungen.

 

  1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der SWRAG vor einer geplanten Sanierungsmaßnahme, um ggf. rechtzeitig eine FW-Versorgung vor Ort zu gewährleisten?

 

Bekanntgaben über die Baumaßnahmen der WIR erfolgen immer mindestens ein Jahr im Voraus unter Federführung des Umweltamtes.

 

 

IV.  Fragen zu Wärmepreisen für den Endkunden, deren Vorteil u.a. als Begründung

für das Contracting ausgeführt wurde:

 

  1. Wie gestaltet sich aktuell die Differenz des Wärmepreises zwischen FW und Gasversorgung und wie wird sich diese bis 2026 unter Einbeziehung der CO2-Bepreisung entwickeln?

 

Der Wärmepreis liegt in jedem Objekt unter dem Fernwärmepreis, wobei der Preis der Gasversorgung unterhalb des Wärmepreises liegt.

 

Der CO2-Preis fällt ab 2021 bei der Nutzung von Normalgas an. Das verändert folglich die Endpreise bei der Wärmelieferung sowie bei der Fernwärme.

 

Kosten der CO2 -Bepreisung:

 

Jahr

CO2 Kosten

2021

0,455 ct/ kWh

2022

0,546 ct/ kWh

2023

0,637 ct/ kWh

2024

0,819 ct/ kWh

2025

1,001 ct/ kWh

 

Durchschnittliche Preise bei Objekten mit WIR Heizungsanlagen:

-                                                                                                                                                      Beim Wärmeverkauf der WIR 1,02 €/ m²/ Monat

-                                                                                                                                                      Beim Fernwärmebezug 1,27 €/ m²/ Monat

 

Die Entwicklung zwischen den Wärmepreis der WIR und Fernwärme steigt im gleichen Verhältnis, da die Grundlagen für die beiden Berechnungen die Angaben des Statistischen Bundesamtes sind und damit erst ab 2022 Auswirkungen haben.

 

Bei der Gasversorgung erhöht sich der Endpreis für den Mieter ab 2021 in Höhe der hälftigen CO2-Abgabe.

 

  1. Wie sieht der Wärmepreisvergleich zwischen FW und Objekten/Planungen mit regenerativer Wärmeversorgung ohne die Einbeziehung erhaltener/beantragter Fördermittel für die Anlagen aus?

 

Projekte mit regenerativer Wärmeversorgung werden immer gefördert.

 


 

V. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden durch die WIR zur Umsetzung des                      Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2020/AN/1447 ergriffen?

 

Die 2019 auslaufenden Lieferverträge für Gas und Strom wurden neu ausgeschrieben. Die WIR hat über die Ausschreibung die Stadtwerke Rostock AG informiert. Trotz dessen hat sich die Stadtwerke Rostock AG nicht an der Ausschreibung für Gas beteiligt. Bei Strom lag ihr Angebotspreis so, dass dieser keinen Zuschlag erhalten konnte.

Die WIR arbeitet seit dem 01.01.2020 zu 90 % klimaneutral. Der Bezug der WIR von Gas ist klimaneutral, d.h. das bei der Verbrennung von Erdgas entstehende CO2 wird über CO2-Kompensationsprojekte, bei denen CO2 eingespart wird, klimaneutral gestellt. Die WIR bezieht ihr Erdgas von einem Lieferanten, der mittels solcher Kompensationsprojekte klimaneutrales Erdgas an die WIR liefert (29.000 Tonnen für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2023).

Der Stromeinkauf wird ab dem 01.01.2023 mit Ökostrom realisiert und wird damit ebenfalls klima- bzw. CO2-neutral.

Folgende Maßnahmen hat (und wird) die WIR zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses ergriffen/ergreifen:
 

-            Verzicht auf fossile Brennstoffe bei Modernisierung von Bestandsheizungen    
sowie Zentralisierungen

-            Alle Anlagen sind klimaneutral, werden zusätzlich schrittweise auf CO2-freies Biomethanol umgestellt (Steigerung der Umweltbilanz)

-            Zentralisierung der Heizungsanlagen (Dezentrale Heizungsanlagen werden durch eine im Keller befindliche Zentrale Anlage ersetzt.)

 

    Einsparung von CO2

 - Monitoring wurde eingeführt (Optimierung der Heizungsanlagen
   durch Fernauslesung und -zugriff)

    Einsparung von Strom und Gas

   Erneuerung von bestehenden Heizungsanlagen

    Einsparung von Strom, Gas und CO2

 

Erläuterung:
 

-            Klimaneutral = weltweiter, kompensierender Ausgleich der CO2-Mengen

-            CO2-neutral = es kommt biologischer Kraftstoff, ohne Verwendung fossiler Kraftstoffe zum Einsatz

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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