Stellungnahme - 2021/DA/2340-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der in Rede stehende Beschlussvorschlag (Dringlichkeitsantrag 2021/DA/2340) entfällt in Ermangelung einer direkten Zuständigkeit nicht in die Aufgabenkompetenz der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat als örtlich zuständige Ordnungsbehörde weder die rechtlichen noch die fachlichen Kompetenzen, um eine Sicherheitskonzeption für das Umfeld des Ostseestadions zu erarbeiten.

 

Es liegt in der Verantwortung des FC Hansa Rostock als Veranstalter, auf dem Vereinsgelände durch vereinseigene bzw. vertraglich gebundene Kräfte für Sicherheit und Ordnung sowie für einen aus ordnungsrechtlicher Sicht reibungslosen Ablauf der Zweitliga-Heimspiele zu sorgen.

 

Gemäß der Vorgaben der Deutschen Fußballliga und der 3. Richtlinie zur Verbesserung

der Sicherheit bei Bundesligaspielen i. V. m. §§ 41 und 42 DFB-Spielordnung ist jeder Veranstalter von Heimspielen im deutschen Profifußball verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen oder auf diese hinzuwirken, die geeignet sind, die Sicherheit bei der Durchführung von Bundesligaspielen auf dem Veranstaltungsgelände zu gewährleisten. Aus diesem Grund muss jeder Bundesligaverein ein ausführliches Sicherheitskonzept erstellen, das eine Vielzahl von der DFL aufgestellter Kriterien und Punkte zu erfüllen hat. Es wird spieltagsbezogen auf die aktuelle Risikobewertung angepasst und mit der Polizei sowie der Ordnungsbehörde abgestimmt. Dieses Sicherheitskonzept ist kein öffentlich zugängliches Dokument und kann in seinen konkreten fachlichen Inhalten auch keiner politischen Einflussnahme unterworfen sein. Gleichwohl ist der FC Hansa Rostock gern bereit, die Grundzüge dieses Konzeptes in der Bürgerschaft bzw. in den relevanten Ausschüssen vorzustellen und zu erläutern.

 

Die Durchsetzung des Gefahrenabwehrrechts außerhalb des Vereinsgeländes obliegt gem. Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V der Polizei und der örtlich und sachlich zuständigen Ordnungsbehörde. Sämtliche Maßnahmen zur unmittelbaren Verhinderung und Verfolgung von Straftaten vor Ort fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Um den Herausforderungen im Zusammenhang mit den Heimspielen des FC Hansa Rostock wirksam zu begegnen, besteht seit Jahren eine Sicherheitspartnerschaft, die die Sicherheitsberatungen vor jedem Heimspiel des FC Hansa Rostock mit ihrer Fach- und Sachkompetenz prägt.

Die Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist fester Bestandteil dieser Sicherheitspartnerschaft.

 

Wie bereits dargestellt handelt es sich bei den Bundesligaspielen um Sportveranstaltungen, bei welchen der FC Hansa Rostock als Veranstalter die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf trägt. Flankierend ist kurzfristig vorgesehen, die Verwerfungen im Zusammenhang mit der diesjährigen Aufstiegsfeier des FC Hansa Rostock in einer breit aufgestellten gemeinsamen Arbeitsgruppe auszuwerten. Ziel ist es, die bekannt gewordenen Rechtsverletzungen zukünftig zu vermeiden und Maßnahmen zu vereinbaren, um die öffentliche Infrastruktur im Umfeld des Ostseestadions noch besser vor Vandalismus zu schützen. Ein Termin für diese Sicherheitsberatung wurde bereits festgelegt. Zu den vorgesehenen Teilnehmern im Termin gehören unter anderem Vertreter/innen des FC Hansa Rostock, des Fanprojektes, der PI Rostock, der Kriminalpolizei und des KOE, und auch die Mitwirkung von Vertreter/innen des Ortsbeirates und der Bürgerschaft ist vorgesehen.
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

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Beschlüsse

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16.06.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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