Stellungnahme - 2021/AN/2303-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung begrüßt Initiativen zur Verbesserung der Betreuung und Bildung von Kindern in Kindertagesstätten. Eine Anpassung der jeweiligen Schlüssel wird auch seitens der Verwaltung seit geraumer Zeit für erforderlich gehalten. Hierzu sollten jedoch die derzeit laufenden Verhandlungen zu einem neuen Landesrahmenvertrag abgewartet werden, um a) landeseinheitliche Standards möglich zu machen und b) nicht möglicherweise binnen kürzester Zeit mehrfach die Schlüssel ändern zu müssen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist dringend davon abzuraten, ausschließlich in der Krippe eine Änderung des Schlüssels vorzunehmen. Dies verursacht erhebliche Risiken, die nach derzeitigem Ermessen zu bedeutendem finanziellen Schaden führen können. Die vorgelegte Berechnung des Schlüssels erscheint zudem als grob fehlerbehaftet.

 

Die Rechtsaufsicht hat unaufgefordert am 07.06.2021 mitgeteilt, dass sie den vorliegenden Antrag für vermutlich rechtswidrig hält. Begründet wird dies mit der vorgeschlagenen Finanzierung. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass auch das Bürgerbegehren durch die Rechtsaufsicht als voraussichtlich rechtswidrig betrachtet wird. Die zur Finanzierung vorgesehenen Beträge sind bereits Bestandteil der Haushaltssatzung und somit gebunden.

 

Vor einer Beschlussfassung ist beabsichtigt, die schriftliche Zusicherung der Landes-regierung einzuholen, dass eine Beteiligung an den Kosten gemäß KiFöG erfolgt. Eine Finanzierung durch die Kommune allein erscheint ausgeschlossen.

 

Vor diesem Hintergrund wird nachdrücklich eine Vertagung des Antrages empfohlen.

 

Die Verwaltung erarbeitet kurzfristig eine ergänzende Stellungnahme zu möglichen Alternativen.

 

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Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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16.06.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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10.08.2021 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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17.08.2021 - Jugendhilfeausschuss - zurückgezogen

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18.08.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben