Beschlussvorlage - 2021/BV/2305
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 15.W.123 Wohngebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt“, 2. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.06.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Rechts- und Vergabeamt; Ortsamt Ost; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tiefbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Empfehlung
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Jun 22, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Aug 4, 2021
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Aug 10, 2021
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Sep 7, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Aug 12, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 29, 2021
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Beschlussvorschlag:
- Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ zum Entwurf eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurden gemäß ABWÄGUNGSUNTERLAGE (Anlage 1) dokumentiert und geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
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Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für ein Areal in Gehlsdorf die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, begrenzt
im Nordosten: durch die Straße Zur Yachtwerft,
im Südosten: durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122, die südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachter Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a,
im Südwesten: durch die Unterwarnow und
im Nordwesten: durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen gedachter Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7, Zeesenweg 7, 8, 9, und 10
bestehend aus der PLANZEICHNUNG (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als SATZUNG (Anlage 2).
- Die BEGRÜNDUNG einschließlich Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Sachverhalt:
Die Planänderung betrifft den zentralen Platzbereich südwestlich der Straße Zur Yachtwerft und eine Wegeverbindung zum Ostufer der Unterwarnow – insgesamt ca. 7.087 m² – im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt“ im Nordwesten von Gehlsdorf und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Gehlsdorf, Flur 1 bzw. schließt Teile davon ein:
442/122 ; 442/146 ; 442/150 - /153 ; 442/157 ; 442/209, /210 ; 442/242, /243 ; 442/254 - /257 ; 442/264, /265 ; 442/274 - /277 ; 442/304 - /306 ; 443/16, /17 ; 461/1, /2. Die Grundstücke befinden sich überwiegend im Eigentum der WIRO - Wohnen in Rostock GmbH.
Die 2. Änderung des B-Plans Nr. 15.WA.123 dient der planungsrechtlichen Vorbereitung für die abschließende Herstellung noch fehlender Freianlagen im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen der Straße Zur Yachtwerft und dem Ufer der Unterwarnow sowie einer im Detail veränderten Zuordnung von öffentlichen und privaten Flächen in diesem Bereich. Mit der Planänderung werden die Voraussetzungen geschaffen, den im B-Plan vorgesehenen zentralen Platzraum und die von dort zum Warnowufer führende Wegeverbindung ohne das bisher konzipierte Wasserbecken mit anschließendem Wasserlauf zu verwirklichen und hier zusätzlich den Radverkehr zu integrieren.
Anlass der Planänderung sind der unverhältnismäßige Herstellungsaufwand und die hohen Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Hansestadt Rostock nach Übernahme eines bisher konzipierten künstlich unterhaltenen Wasserlaufs. Die städtebauliche Komponente dieser Situation manifestiert sich seit mehreren Jahren als unfertig ausgebauter öffentlicher Freiraum und begründet das Erfordernis für die Planänderung.
Zur Sicherung einer angemessenen städtebaulichen Qualität ließ die Hansestadt Rostock in diesem Zusammenhang eine Entwurfsplanung für den zentralen Platzraum und die Fußgänger- und Fahrradverbindung erarbeiten und hat diese als Grundlage für die fertigzustellenden Freianlagen mit der Erschließungsträgerin abgestimmt. Die bisher zugelassene Bodennutzung (Wasserfläche, öff. Fußgängerbereich) erlaubt nur teilweise eine Verwirklichung dieser veränderten Planungs- und Gestaltungsziele und charakterisiert damit Ziel und Zweck dieser Planänderung.
Gleichzeitig wurde für das zuletzt noch unbebaute Umfeld des zentralen Platzraums ein Bauvorhaben akquiriert, das den Intentionen des Plankonzeptes nach der Baudichte und –höhe sowie auch hinsichtlich einer geschäftlich unterlagerten Wohnnutzung gerecht wird. Hieraus ergab sich die Möglichkeit einer zwischen der Hansestadt Rostock und dem privaten Investor abgestimmten Umsetzungsplanung für den zentralen Platzraum in enger Verzahnung privater und öffentlicher Flächen. Mit dieser Planänderung wird die daraus folgende Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Flächen im zentralen Platzraum festgesetzt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB sind gegeben, da der Änderungsbereich Bestandteil des integrierten Siedlungskörpers der Hansestadt Rostock ist und mit der Planänderung keine zusätzlichen Grundflächen zugelassen werden. Darüber hinaus wird weder die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben begründet noch sind Natura 2000–Gebiete von Planauswirkungen betroffen. Von einer Umweltprüfung wird deshalb gem. § 13a (2) i.V.m. § 13 (3) BauGB abgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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332,9 kB
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Aug 10, 2021 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
- Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ zum Entwurf eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurden gemäß ABWÄGUNGSUNTERLAGE (Anlage 1) dokumentiert und geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
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Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für ein Areal in Gehlsdorf die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, begrenzt
im Nordosten: durch die Straße Zur Yachtwerft,
im Südosten: durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122, die südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachter Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a,
im Südwesten: durch die Unterwarnow und
im Nordwesten: durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen gedachter Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7, Zeesenweg 7, 8, 9, und 10
bestehend aus der PLANZEICHNUNG (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als SATZUNG (Anlage 2).
- Die BEGRÜNDUNG einschließlich Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Herr Porst und Frau Drenkhahn verlassen nach diesem TOP ca. 19:05 Uhr die Sitzung.